Die strafrechtliche Aufarbeitung der Ausschreitungen in der Essener Innenstadt im Juli 2014 wurde eingestellt. Es gab quasi keine Erfolge in den Verfahren. Verurteilt wurden Personen, die Polizeibedienstete angriffen. Keine einzige antisemitische Gebärde wurde verurteilt. Was bedeutet das? Von unserer Gastautorin Carolin Mothes
I.
Am 10. Juli 2014 marschierten 80 Personen auf die Alte Synagoge in Essen. Dies wird durch die Polizei verhindert, soll dank Aufrufen in der Facebook-Gruppe „Aufgewacht Welt“ aber wenige Tage später wiederholt und um die Zerstörung durch „Molotowcocktails, Waffen und Steinen“ erweitert werden. Am 18. Juli 2014 demonstriert die Linksjugend solid Ruhr und Niema Movassat, MdB für die Linke, mit 2000 Personen in der Essener Innenstadt für „Frieden in Nahost“. Die Teilnehmer zeigen was sie können: unterschiedliche, aber dennoch ewig gleiche Parolen, Symbole, Flaggen und Plakate der explizit antisemitischen Couleur oder aus dem bunten Kramkiste des „Grauzonen-nur-antizionistisch-Floskel-Antisemitismus“.
Zeitgleich und unweit davon stehen das Bündnis gegen Antisemitismus Duisburg und etwa weitere 200 Personen öffentlich „gegen Antisemitismus und Terror“ ein. Die Versammlung wird von mehreren Personen aus der Demonstration für „Frieden“ bedrängt und bedroht. Auch hier, wo man unter „Frieden“ also anscheinend Aggression, Hass, Beleidigungen und Bedrohungen versteht, begegnet man einem Potpourri antisemitischer Evergreens eingebettet in eine Atmosphäre der Gewalt. Die Demonstranten für Frieden werfen Flaschen, Steine und Feuerwerkskörper.
Unterdessen schickten sich zwei Gruppen von je 100 und 200 Personen an, sich im schon beschriebenen Stil der Alten Synagoge zu nähern. Ausgangspunkt war auch für sie die angriffslustige Friedensdemonstration.
Im „Bericht des Ministeriums für Inneres und Kommunales zum Tagesordnungspunkt „Antisemitische Ausschreitungen am 18.07.2014 in Essen“ der Sitzung des Innenausschusses am 28.08.2014“ (1) kann man so einiges erfahren, aber beim besten Willen nichts zur antisemitischen Gefahr, die sich hier mehr als deutlich Bahn brach. Die „Frieden in Nahost“-Versammlung verlief demnach „störungsfrei“ und „es konnten weder gewaltbereite Personen noch das Zeigen, Beschädigen oder Verbrennen einer israelischen Fahne festgestellt werden“. Die Splittergruppen seien hingegen „emotional aufgeheizt“ gewesen und haben „lautstark Parolen skandiert sowie Fahnen und Plakate gezeigt“, die offenkundig keiner genaueren Beschreibung wert waren. Beim Angriff auf die Demonstrant „gegen Antisemitismus und Terror“ wurde das Werfen von Gegenständen sowie „lautstarke Äußerungen“ bemerkt, bei denen der Verdacht bestand, dass „diese einen strafrechtlich relevanten Inhalt haben könnten“.
II.
Wer im Sommer Besseres zu tun hatte und all die Videos und Berichte von Augenzeugen nicht wahrgenommen hat, hier eine Zusammenfassung der Äußerungen, die man in Essen ohne Eingreifen der Polizei brüllen konnte: „Juden ins Gas!“ (2), „Scheiß Juden“, „Scheiß Jude brenn“ (3) gefolgt von matten Perlen der Verschlüsselungspraktik wie „Früher Opfer heute Täter“, „Kindermörder Israel“ oder „Israel ist ein Mörder und Faschist“. Nicht aus der Verantwortung genommen werden sollen die Veranstalter und Redner der „Frieden in Nahost“-Versammlung, deren eigene Wortbeiträge sich eigentlich nur in der Form oder eher Manierlichkeit von den vermeintlichen „einzelnen Teilnehmer“ unterschied. Auch sehr beliebt war der Hitlergruß. Und das obwohl einige „handelsübliche“ Neonazis im Vorfeld der Demonstration einen Platzverweis erhielten (1). Nicht vergessen werden darf ein im Ruhrgebiet gut bekanntes Symbol: die 2011 auf der Website der Duisburger Linkspartei veröffentlichte Hakenkreuz-im-Davidstern-Graphik, wurde hier blutrot gesprenkelt vor sich her getragen.
Die Initiative zur Strafverfolgung dieser menschenverachtenden Gebärden scheint im Einzelnen vor allem von den Demonstranten „gegen Antisemitismus und Terror“ ausgegangen zu sein, die Anzeigen wegen Volksverhetzung erstatteten (4). Der Polizeiführer vor Ort entschied dafür den angriffslustigen Frieden-ohne-Israel-Demonstranten keinen Widerstand zu leisten. Stattdessen wurde eine „intensive videografische Beweissicherung der Vorfälle“ (1) das Werkzeug der Wahl, um im Nachgang „eine umfassende Strafverfolgung zu gewährleisten“. Dabei hatten die Einsatzkräfte nur „zum Teil“ die personenbezogenen Daten der Tatverdächtigen vor Ort aufgenommen, wie Annette Milk, die Pressesprecherin und Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Essen, auf Nachfrage mitteilte.
Schlussendlich wurden im Zusammenhang mit diesen Ereignissen 69 Strafanzeigen erstattet, die sich ausschließlich gegen Teilnehmer von „Frieden in Nahost“ richten. In nur 22 Fällen war Mitte August der Name der Beschuldigten bekannt (1). Und das trotzdem der Einsatz der Polizei dem Innenministerium zufolge unter anderem maßgeblich darauf ausgerichtet gewesen sein soll „Straftaten zu verhindern bzw. Straftaten konsequent und beweissicher zu verfolgen“ (1).
Unter den Strafanzeigen belaufen sich so dann 24 Fälle von Volksverhetzung, in drei Fällen geht es um die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und in sechs Fällen um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Ansonsten aufgenommen ist der Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte, Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel, Beleidigung, Gefährliche Körperverletzung, Straftaten gegen das Sprengstoff- und/oder Waffengesetz sowie die öffentliche Aufforderung zu Straftaten.
Nicht deutlich ist, was unter „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ aufgeführt wurde. Zeitnah wurde durch die Polizei jedenfalls geäußert, dass „keine extremistischen Gruppierungen aufgefallen“ (5) seien. Die Freunde der Hamas, der Grauen Wölfe, der Jungen Nationaldemokraten und der Linkspartei, also die Freunde der internationalen Solidarität, wird es gleichermaßen freuen.
III.
Heute, Anfang Dezember, vier Monate nach den Ereignissen, ist klar: in 49 Fällen der Strafanzeige wurden durch die Staatsanwaltschaft Essen auch Ermittlungen gegen „Unbekannt“ aufgenommen. Davon wurde ganze 45 Fälle erfolglos eingestellt. „Darunter befinden sich allerdings 21 Verfahren wegen Vorfällen, die aus Rechtsgründen nicht als Straftaten qualifiziert werden konnten“, wie der Ausruf „Kindermörder Israel“, der vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sei, und „wegen derer dann auch keine Bemühungen zur Identifizierung von Tatverdächtigen unternommen worden sind“, so die Oberstaatsanwältin Milk. Des weiteren bestätigt sie: „in 24 Fällen ist eine Identifizierung versucht worden, aber nicht gelungen“.
In nur zwei Verfahren kam es zur Verurteilung in Form von Geldstrafen, in zwei weiteren sind die Ermittlungen bis dato noch nicht abgeschlossen. In all diesen vier Fällen handelt es sich um den Tatbestand der Angriffe auf Polizeibeamte sowie Verstöße gegen das Versammlungsgesetz.
In sechs Fällen musste die Staatsanwaltschaft Essen die Verfahren wegen des Wohnortprinzips bei Heranwachsenden an die Kollegen in Duisburg, Hagen und Bochum weitergeben. Es bleibt abzuwarten, wie diese Verfahren entschieden werden.
Zum eingeleiteten Ermittlungsverfahren zum „Aufruf als Verabredung zu einem Verbrechen, der schweren Brandstiftung nach § 306a StGB“ gegen 17 Tatverdächtige, die via Facebook eben zur Zerstörung der Synagoge am 18.07.2014 aufriefen, werden „zurzeit keine Auskünfte erteilt“, so Anette Milk.
Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass kein einziges, des beschriebenen wie auch immer artikulierten antisemitischen Gebaren erfolgreich ermittelt, verfolgt oder verurteilt wurde. Erfolgreich identifiziert wurde im Übrigen noch am 18.07.2014 eine Damenhandtasche, die in der Nähe der Demonstration „gegen Antisemitismus und Terror“ in einem Mülleimer als „bombenverdächtiger Gegenstand“ Aufsehen erregte (1).
III.
Man könnte Innenminister Ralf Jäger unterstelle er lüge, wenn er im zitierten Bericht sagt: „Für antisemitische Hetze ist in Nordrhein-Westfalen kein Raum“. Denn ganz nüchtern betrachtet haben die beschriebenen Tatsachen das Gegenteil bewiesen. Wenn man es ernst meint, könnte man selbstverständlich auch am Gedächtnis der Ruhrpottler kitzeln und sie an den „Duisburger Flaggenstreit“ von 2009 erinnern. Die Grundrechtsverletzung in Form des gewaltvollen Eindringens der Polizei in eine Privatwohnung in Duisburg, aus deren Fenster eine Israel-Flagge hing und unter dem ein antisemitisch aufgeladener Mob marodierte, sowie die zögerliche öffentliche Positionierung der Stadtoberhäupter, war ein Tiefpunkt des Umgangs deutscher Behörden mit sogenanntem „israelbezogenen Antisemitismus“.
Vergessen werden darf nicht welche Verantwortung auch juristische Institutionen und Diskussionen in diesem Kontext tragen. Dass „Kindermörder Israel“ von der Meinungsfreiheit abgedeckt sei, das kann man sagen. Tun auch sehr viele. Man kann aber im Nebensatz auch wenigstens erwähnen, dass sich hier eine Vermengung zu antisemitischen Muster ergibt. Oder ganz direkt einfach festhalten, dass spätestens nach dem Sommer 2014 „Juden“ durch „Zionisten“ und „Israel“ ersetzt wird, wenn der Hass auf Juden und Jüdinnen ohne Sanktionen artikuliert werden soll. Wenigstens das könnte man sagen. Tut man aber nicht. Weder die Polizei, noch die Staatsanwaltschaft noch irgendwelche Vertreterinnen von Kommune oder Zivilgesellschaft brechen hier eine Lanze für die Betroffenen.
Selbst wenn man keine antisemitischen Äußerungen gehört habe und die neuen „Grauzonen-Floskeln“ in ihrem Gehalt nicht erkennt, wieso wird kein Alarm geschlagen, wenn innerhalb weniger Tage zweimal die Synagoge angegriffen werden soll? Wenn Menschen, die gegen Gewalt gegen Juden und gegen Antisemitismus auf die Straße gehen angegriffen werden? Wieso ist weder die Polizei, noch der Bürgermeister oder die Essener Zivilgesellschaft alarmiert und in der Lage Widerstand zu leisten? Wieso gibt es nicht einmal Lippenbekenntnisse, die ich hier als solche kritisieren könnte? Es gibt nichts dergleichen. Nicht mal ein Lippenbekenntnis, wenn man von mehr nicht zu träumen wagt.
Nicht einmal eine Institution, die sich für Betroffene einsetzen sollte, weil es ihre Aufgabe ist, tut dies. Warum sich „Back up“, die Beratungsstelle von Opfern rechter Gewalt in Nordrhein-Westfalen, an keiner Stelle öffentlich und deutlich zu Wort gemeldet hat ist ein Rätsel. Vielleicht sollte es aber nicht wundern, da sie ihre Dienstleistung auf der Website in vielen Sprachen aber eben bspw. nicht auf Hebräisch aber stattdessen auch mal einen „offenen Brief mit Tipps an Neonazis“ (6) anbieten. Zur antisemitischen Realität vor der eigenen Haustür findet man weder eine Pressemitteilung auf der Website noch auch nur irgendeinen Kommentar auf ihrem Twitter-Account.
Der Einwand es gebe keine konkret Betroffenen funktioniert nicht. Aggressionen oder Feindseligkeiten gegenüber einer Gruppe sind zwar an diese als abstrakte gerichtet, senden aber eben immer auch ein Signal an die konkreten Individuen. Unabhängig von der subjektiv empfundenen oder objektiv herangetragenen Gruppenzugehörigkeit.
Wo bleibt also die Solidarität mit den Jüdinnen und Juden, gar mit den Israelis? Was ist es für ein Signal an eine Gruppe wenn sie und ihre Symbole oder Institutionen öffentlich angegriffen, beleidigt, gehasst wird und die Mehrheitsgesellschaft schaut zu. Und die Täter? Ihre Handlungen werden nivelliert, sie bekommen das Signal: „alles gar nicht so wild“.
Spätestens jetzt würde man mich in einem Gespräch fragen, „sind Sie eigentlich selbst Jüdin?“. Denn es ist immer dasselbe Spiel. Wer sich einsetzt für Israel und gegen Hass, ob „antizionistisch“ oder doch unvermittelt antisemitisch artikuliert, das tut in der allgemeinen Wahrnehmung nur jemand der selbst jüdisch ist. Das tut ganz bestimmt nicht die Mehrheitsgesellschaft, denn dort ist man freilich gegen jeden Antisemitismus, hat aber die bundesweiter Normalität geschändeter jüdischer Friedhöfe oder antisemitischer Schmierereien akzeptierend verurteilt und in Berlin lebende Israelis als Kronzeugenjuden des „muss sagen müssen“-Reflex verurteilend akzeptiert.
Wenn der antisemitische Gehalt dieser Ausschreitungen nicht anerkannt wird, seitens der Justiz, seitens der Kommunen, seitens der Zivilgesellschaft, seitens der Opferschutzverbände befördert das nur eine Atmosphäre der Bedrohung. Es kann das Vertrauen der Betroffenen in die Gesellschaft untergraben. Dann ist es auch weniger wichtig wer dort gebrüllt hat und ob das Gebrüllte gerade noch so von der Meinungsfreiheit gedeckt werden kann – das Signal bleibt für die Betroffenen gleich.
Quellen:
1 – Bericht Link
2 – JA, http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/20869
6 – http://akduell.de/2013/01/naziberatung-der-streit-um-back-up/
Ich war schockiert, als ich die Bilder aus Essen gesehen hatte. Solche Szenen hätte ich nicht erwartet.
Die Reaktion des Staates sehen wir hier. Sie passen zur aktuellen Situation in NRW:
– Täter werden nicht identifiziert, obwohl die Polizei daneben steht und viele Video etc. existieren.
– Das Bewertung des Innenministerium entspricht nicht der eigenen Wahrnehmung.
– Wer gewaltätiig sein könnte/ist und in Gruppen auftritt hat viele Freiräume (Israel Fahne, Fahne im Schalke Block, Fuball Randale, Demos).
Der Staat reagiert nicht, macht es sich einfach und versucht das Image des Landes zu optimieren und Negativpresse zu vermeiden. Die rosa/rota Brille einer Phantasiewelt statt sich den Problemen zu stellen.
Wenn dies die Konsequenzen der „Taten“ auf den Videos sind, muss man sich nicht wundern, dass Kriminalität in NRW blüht. Opfer sind hier die Schwachen der Gesellschaft (z.B. alte Menschen) und Minderheiten. Dass hier massive Probleme für die Zukunft zu erwarten sind, wird ignoriert.
Vor ein paar Tagen gab es folgenden Artikel:
http://www.welt.de/politik/ausland/article134912891/Es-gibt-keine-Zukunft-fuer-Juden-in-Europa.html
Was ist bspw. in Frankreich los, wenn Menschen ein Leben in Israel zu Kriegszeiten einem Leben in Frankreich vorziehen? Deshalb ist es wichtig, dass der Staat sofort Reaktionen zeigt. In NRW ist es aktuell nicht der Fall.
—
Ich finde es gut, dass Menschen nicht identifiziert werden, wenn keine Straftaten vorliegen. Warum auch?
Antisemitismus ist im roten Ruhrgebiet also ok, wenn er sich gegen lebende Juden richtet – so verstehe ich diesen Skandal.
FRAGE:
Wer sind die Handelnden und an welcher Stelle gingen die Fälle unter – Polizei, Staatsanwalt oder Gericht?
Wer sind diese Staatsanwälte?
Wer sind die Richter?
Nö Frank, hast Du falsch verstanden. Antisemitismus ist okay, wenn er von denen kommt, die in diesem Artikel noch nicht mal am Rande erwähnt werden.
Die deutschen Behörden sind nachwievor auf dem antisemitischen Auge weitgehend blind. Auch im Ruhrgebiet. Egal was in den politischen Sonntagsreden gesagt wird. Fast 70 Jahre Demokratie haben diesbezüglich offensichtlich nicht viel genutzt.
Nicht präzise zum Thema, aber im Zusammenhang mit dieser Diskussion ein Hinweis:
„Was ist der Staat Israel“ -erklärt Netanjahu das Land zum „Staat des jüdischen Volkes“, wird er die jüdische Diaspora verlieren-.
Unter dieser Überschrift gibt es einen Beitrag von Micha Brumlik in der TAZ vom 6./7.12.unter „ARGUMENTE“ -S.11-;
TAZ.AM WOCHENENDE.
Der Beitrag setzt sich nicht nur kriitisch mit Plänen der Netanjahu-Regierung auseinander, per Gesetz den Staat Israel zum „Staat des jüdischen Volkes “ zu erklären. Der Verfasser macht in seiner Argumentation auf eine Diskussion aufmerksam, die sich mit der Frage befaßt : „Was sind überhaupt Juden, was ist das Judentum?“ Er benennt dann dazu 4 Vorschläge, die in der Diskussion sind.
Für mich interessant und Anlaß, darüber nachzudenken.
Zu empfehlende Lektüre!!
Walter, wenn es in Europa so weitergeht, wird Israel die Diaspora nur verlieren, weil es keine mehr gibt. Dann wird der Kontinent zu einem grossen Malmö.
Und was ‚den jüdischen Staat‘ angeht: Schon mal den UNO Teilungsplan von 1947 durchgelesen? Da findet sich keine Erwähnung eines israelischen Staates. Es ist dort nur von einem ‚arabischen‘ und einem ‚jüdischen‘ Staat die Rede.
Hat denn im Ernst irgendjemand etwas anderes erwartet?
Ganz anders sähe das aus, wenn ein paar Hooligans solche Sprüche
abgelassen hätten.
Da wäre bei der Suche nach den Verursachern kein Stein auf dem anderen
geblieben.
@KClemens: Zurecht.
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