Agent Smith. Foto: Flickr/jimmiroq
Das ganze ist peinlich: Da muss das Bundesverfassungsgericht einen liberalen Minister daran erinnern, dass es die Aufgabe des Staates ist, seine Bürger zu schützen und nicht zu beschnüffelln und eine derjenigen, die Beschwerde gegen das NRW-Verfassungsschutzgesetz eingelegt haben gehört zu Linkspartei – OK, die kennen sich mit Schnüffeln aus und haben genug ehemalige Agenten in ihren Reihen. Für Minister Wolf, ohnehin keine Zierde der Landesregierung, eine weitere Niederlage. Was das Urteil des Bundesverfassungsgericht bedeutet, ist, wird ausführlich in einem Artikel auf Telepolis erklärt. Schön in einem Rechtsstaat zu leben.