Datteln IV: Vertragsbruch der Grünen

Die Grünen haben sich nicht an die Vereinbarung mit der SPD gehalten und heute nicht der Regionalplanänderungsverfahrens zur Fortführung des Kraftwerksstandorts in Datteln zugestimmt.

Damit haben die Grünen im RVR klar die mit der SPD getroffene Vereinbarung gebrochen, sich an dem Ergebnis des Kment-Gutachtens zu orientieren. Das Kment-Gutachten musste von Eon in Auftrag gegeben und bezahlt werden – den Gutachter haben allerdings SPD und Grüne ausgesucht. Nur weil das Ergebnis nicht das war, was sich die Grünen gewünscht hatten, gaben Sie dem Druck ihrer Basis nach. Was wäre los gewesen, wenn das die SPD gemacht hätte? Wenn die Sozialdemokraten für die Weiterführung des Verfahrens gestimmt hätten, obwohl das Gutachten zu einer anderen Empfehlung gekommen wäre? Noch in den vergangenen Tagen haben die Grünen immer betont, dass sie sich an die Vereinbarung halten werden. Im Ausschuss, als den Worten Taten folgen mussten, haben sie es nicht getan. Bei einer wichtigen industriepolitischen Entscheidung, der wohl wichtigsten, die der RVR in den vergangenen Jahren fällte, war die SPD auf die Stimmen der Opposition angewiesen. Mit den Grünen – das ist die Erkenntnis – geht gute Laune Politik. Geht  Radwegebau. Und natürlich  kann man auch trefflich mit ihnen Pöstchen schieben. Aber wenn es für sie unangenehm wird, knicken sie ein – wissend, dass auch dies ohne jede Folgen für das Projekt selbst bleiben wird. Symbolischer Wohlfühlprotest ohne Wirkung.

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Mao aus Duisburg
Mao aus Duisburg
13 Jahre zuvor

Immer diese Grünen-Hasser…. 🙂

Brilano
Brilano
13 Jahre zuvor

Grüne im RVR halten sich an die Koalitionsvereinbarung.
Die Grünen hatten gesagt, sie werden sich nicht an Rechtsbeugung zu Gunsten von E.ON beteiligen. Das steht sogar im Koalitionsvertag und daran haben sich die Grünen gehalten. Meinen Respekt dafür. Wenn die SPD meint sie muss diese Vereinbarung nicht einhalten, ist das ihr Bier und muss das der Basis auch verkaufen. Auch wenn die SPD Kohlekraftwerke befürwortet hat sich nicht das Recht, unzulässige Verfahren für einen Privatinvestor einzuleiten. Die Ministerpräsidentin geht doch gerade auf Konfrontationskurs und da passt das durchwinken und der Verstoss gegen die gemneinsame Vereinbarung genau ins Bild. Die Neuwahlen werden noch in diesem Jahr kommen. Davon bin ich überzeugt.

Brilano
Brilano
13 Jahre zuvor

Vertragsbruch der SPD sollte die Überschrift lauten!

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[…] Datteln: Vertragsbruch der Grünen? … ruhrbarone […]

Sabine von der Beck
Sabine von der Beck
13 Jahre zuvor

@ Laurin. Danke für das Zitat!
Eben weil es uns um Transparenz im Verfahren geht, haben wir heute im Planungsausschuss ein paar Fragen zum Verfahren gestellt, die Verwaltung um deren Beantwortung gebeten und mit unserem Koalitionspartner vereinbart, dass wir uns – bis zur Beantwortung dieser Fragen – enthalten. Die Beschlussfassung erfolgt in der Verbandsversammlung, bis dahin dürften die Fragen beantwortet sein. Was oben zitiert worden ist, hat von seiner grundsätzlichen Gültigkeit dadurch nichts verloren.

Brilano
Brilano
13 Jahre zuvor

@ Stefan Laurin: Vielleicht hat Frau von der Beck zwischenzeitlich eine andere Überzeugung gewinnen können, weil zudem auch noch das Gutachten von Herrn Schulte in die Beurteilung des RVR-Verfahrens eine Rolle spielen sollte. Zusagen haben die Grünen, wie die anderen Parteien auch, ständig abgegeben, so auch den Bürgern und Wählern, -kein Recht zugunsten der Anwohner oder des Investors zu verbiegen.- Der RVR befindet sich hierzu, von SPD geführt, auf den Weg das Recht doch zu verbiegen und hält sich damit nicht an die Koalitionsvereinbarung.
Seine Meinung kann man ändern, wenn gute Argumente das unterstützen und dafür sprechen und das das nimmt Frau von der Beck vielleicht für sich in Anspruch.

Walter Stach
Walter Stach
13 Jahre zuvor

Das Gutachten mußte keineswegs von E.on bestellt und bezahlt werden. Es ist bei sogenannten vorhabenbezogenen B-Plänen auf kommunaler Ebene üblich,daß der Vorhabenträger notwendige Gutachten bestellt und bezahlt. Beim RVR ging es unmittelbar nicht um einen vorhabenbezogenen B-Plan, sondern darum, in einer rechtlich sehr strittigen und politisch höchst brisanten Frage -Änderung des Regionalplanes,Zielabweichungsverfahren- eine gutachtliche Stellungnahme einzufordern. Wie können Politik und Verwaltung beim RVR so naiv sein, so dumm oder so dreist, ein solches Gutachten formal-juristisch von E.on bestellen und bezahlen zu lassen? Dieses Verfahren zeigt mir beispielhaft, wie offenkundig rechtlich und politisch naiv, dumm oder dreist beim RVR in einer rechtlich strittigen und politisch höchst brisanten Frage gedacht und gehandelt wird. „Gute Munition“ für alle Kraftwerksgegner in kommenden politischen und juristischen Auseinandersetzungen!

Schlaumeier
Schlaumeier
13 Jahre zuvor

Halten wir fest. Was die Grünen jetz auch machen werden, ist falsch, und wird viele Aufschreie provozieren.
Da fragt man sich, ob die NRW-Grünen nicht aus dem Beispiel der Hamburger Grünen gelernt haben, die rechtlich auch zu optimistisch waren.
Ist man jedoch fest von den rechtlichen Bedenken überzeugt, müssen eben weitere Gutachten her oder die Sache vor Gericht gelöst werden.

Hamburg hatte vor Gericht verloren und musste mehrere Millionen an Vattenfall (?) wegen des Verzugs der Inbetriebnahme ihres Kraftwerks Moorburg

wäre für die Grünen auch die klügste Lösung „wir haben alles probiert, aber das Gericht…“

Richard
Richard
13 Jahre zuvor

Wenn die Grünen zugestimmt hätten, wäre an dieser Stelle „Grüne täuschen ihre Wähler“ gestanden. Wie leicht es doch ist, „kritischen Journalismus“ zu betreiben…

Lars
Lars
13 Jahre zuvor

Naja ich finde man kann keine sinnvolle Vereinbarung treffen, in der man sich vorher unabhängig vom Inhalt auf die Position eines rechtlichen Gutachtens festlegt. Da muss man später dann schon mal reinschauen und überlegen, wie überzeugend die rechtliche Argumentation ist. Es sieht ja nun so aus, dass lediglich das EON-Gutachten zu diesen waghalsigen Schlüssen kommt. Das vorher renommierte Gutachter für dieses Interessengutachten abgesagt haben und letztlich keinen Universitätsprofessor dafür seinen Namen hergegeben hat, spricht fürsich. Also ist es nur konsequent,dass die RVR-Grünen auch mal andere Gutachten herbeiziehen und sich dann sehr viele Fragen über den Entstehungszusammenhangs des EON-Gutachtens ergeben.Sicherlich hätte das durchaus schon früher geschehen sollen, aber immerhin tun es jetzt die RVR-Grünen. Bei der SPD macht das wohl leider keiner

Walter Stach
Walter Stach
13 Jahre zuvor

Mich -und andere?- interessieren für die weitere politische/rechtliche Diskussion über das sog.Zielabweichungsverfahren, Antworten auf folgende Fragen:

1. Wie viele Zielabweichungsverfahren hat es seit Inkrafttreten des § 16 LPIG NRW gegeben?
2. Auf welchen Sachverhalt waren die jeweiligen Zielabweichungsverfahren bezongen?
3.Wer hat das jeweilige Verfahren beantragt?
4.Welche Ministerien sind jeweils durch die Landesplanungsbehörde nach § 16 LPIG förmlich um ihr Einvernehmen gebeten worden? Ist schon einmal ein Zielabweichungsverfahren gescheitert, weil ein zu beteiligender Mnister sein Einvernehmen nicht erteilt hat?
5.Wie ist im Einzelfall im Ergebnis das jeweilige Zielabweichungsverfahren ausgegangen?
6.Ist gegen den Bescheid über das Ergebnis des Zielabweichungsverfahrens geklagt worden, ggfls. durch wen und mit welchem Entscheid durch das zuständig Verwaltungsgericht?

Leider habe ich bisher dazu eigenständig keine hinreichenden Antworten finden können. Kennt jemand die Antworten? Ich -und andere?-wäre sehr dankbar.

Dirk Schmidt
13 Jahre zuvor

#14

Der Gutachter ist auf Vorschlag von SPD und Grünen gegen den Vorschlag der RVR-Fachverwaltung durchgesetzt worden. An der Spitze der Fachverwaltung stand damals allerdings auch ein Grüner.
Diese politische Gutachterwahl war einmalig.
Allerdings hat sich der erhoffte Erfolg dennoch nicht eingestellt.

trackback

[…] (IV): Datteln IV: Vertragsbruch der Grünen (Ruhrbarone) – Die Grünen haben im Planungsausschuss des Regionalverbandes Ruhr (RVR) sich nicht an […]

Walter Stach
Walter Stach
13 Jahre zuvor

Kment-Gutachten,von E.on bestellt und bezahlt! Es gibt bekanntlich zwei weitere Gutachten -Kurzgutachten Heinz, Gutachten Uniprof.Schulte. Alle Kraftwerksbefürworter müßten im Interesse der Rechtsicherheit daran interessiert sein, jede ihrer Entscheidung mehr als üblich auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen, denn jede ihrer Entscheidung wird irgendwann durch ein Verwaltungsgericht/Oberverwaltungsgericht überprüft werden. Bezüglich der Gutachten wird sich beispielsweise für jeden Richter die Frage stellen, warum Entscheidungen beim RVR ausschließlich mit Aussagen in einem Gutachten -von E.on bestellt und bezahlt- begründet wurden und in den Awägungs- und eigenständigen Willensbildungsprozeß, aktuell also dazu, daß die Regionalplanung förmlich eingeleitet und ein Zielabweichungsverfahren beantragt wird- nicht auch Aussagen anderer Gutachten nachweislich eingeflossen sind. Und noch etwas schon jetzt zur Rechts-und Bestandskraft eines Zielabweichungsverfahrens: Wenn der Staat es im Einzelfall zuläßt, daß von einer gesetzlichen Norm abgewichen werden darf, dann bedarf es dazu neben der Erfüllung der im Gesetz -hier im § 16 LPIG- genannten konkreten Voraussetzungen in jeden Falle des Nachweises einen zwingenden Erfordernisses für dieses staatliche Handeln, und zwar im öffentlichen Interesse, alles andere wäre willkürliches und damit rechtswidriges staatliches Tun. Und dieses öffentlichen Interesse läßt sich nicht damit begründen, hier habe ein Privater bereits rd.1 Mrd € investiert. Andere Gründe für ein öffentliches Interesse an einem positiven Ausgang enes Zielabweichungsverfahrens? Energiesicherheit -nachweislich ist diese nicht gefährdet, wenn E.on-Datteln nicht ans Netz geht.Schaden für den Industriestandort NRW -eine durch nichts zu belegene Vermutung.Es spricht eheVieles dafür, daß im öffentlichen Interesse die zu beantragende Zielabweichung von der Landesplanungsbehörde abgelehnt wird, und zwar primär mit Blick auf die Sicherheit der Menschen. Und die Sicherheit der Menschen ist nach dem Landesplanungsgesetz vorrangig(!!) durch den Staat bei allen seinen planungsrelevanten Entscheidungen zu beachten. Waren u.a. diese Erwägungen unabhängig von allen Gutachten Inhalt der Beratungsprozesse beim RVR? Auch danach werden spätenstens in einer gerichtlichen Auseinadersetzung die Mitglieder der Entscheidungsorgane bei RVR bzw. ihre anwaltlichen Vertreter gefragt werden. Mit dem Votum im Planungsausschuß und der zu erwartenden zustimmende Entscheidung in der Verbandsversammlung des RVR ist unstrittig ein Schritt getan worden, um irgendwann zu einem neuen B-Plan der Stadt Datteln zu Gunsten von E.on kommen zu können. Meine Anmerkungen sollen daran erinnern, daß noch viele weitere Schritte zu tun sind, um seitens der Kraftwerksbefürworter den Weiterbau und späteren Betrieb des Kraftwerkes durchzusetzen und daß jeder dieser Schritte eben auch einer gerichtlichen Nachprüfung ob seiner Rechtmäßigkeit unterzogen werden wird. Aber auch außergerichtlich ist bekanntlich „noch nicht alles“ zu Gunsten des Kraftwerkstandortes gelaufen.

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