Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (VG) hat heute Vormittag entschieden, dass die Dortmunder Neonazis auf ihren Demonstrationen die antisemitische Parole „Nie, nie nie wieder Israel“ rufen dürfen. Die Dortmund Polizei hatte dies als Reaktion auf den Terroranschlag in Halle am vergangenen Montag untersagt. Wie bereits auf der Demonstration angekündigt, gingen die Neonazis gegen die Entscheidung vor. Das Verwaltungsgericht untersagte der Polizei nun, das Rufen der antisemitischen Parole zu verbieten. Die teilte das VG Gelsenkirchen diesem Blog auf Anfrage mit.
Im vergangenen Jahr hatte das Gericht in Gelsenkirchen noch anders entschieden. Seiner Rechtsauffassung schloss sich das Oberverwaltungsgericht jedoch nicht an. Heute folgte das VG dann dem Oberverwaltungsgericht, das 2018 entschieden hatte, von der Parole ginge keine Gefährdung der Öffentlichkeit aus und sie sei durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.
Auf Anfrage der Ruhrbarone teilte die Polizei Dortmund mit: „Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bewertet von Rechtsextremisten ausgerufene antisemitische Parolen anders als die Dortmunder Polizei. Aktuell legt die Polizei Dortmund dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster ein. Es ist das Ziel der Polizei, die in Dortmund lebenden Jüdinnen und Juden vor antisemitischen Aussagen zu schützen.“
Wenn die Polizei in Dortmund alles richtig macht, kann man, wie es die taz einmal schreib, davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft oder die Gerichte versagen.
Auf der für Montag angekündigten nächsten Demonstration, auf der auch der sogenannte „Volkslehrer“ Nikolai Nerling auftreten soll, werden die Folgen dieser Entscheidung der Gelsenkirchener Richter wohl zu spüren sein.
Freisler Alarm!
Darf man dem Verwaltungsgericht antisemitische Sympathien unterstellen? Ein unglaublich (typischer) Vorfall.
Mir bleibt trotzdem die Sprache weg.
da bleibt nur eins,erwischen beim rufen der parole und dann anzeige wegen volksverhetzung.da ist nicht mehr das verwaltunggericht buz oberverwaltunggericht zuständig sondern eine strafkammer.
Im Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verteidigt man mannhaft das Menschenrecht auf Israelkritik. Der unterste Bodensatz der extremen Rechten nimmt es freudig grinsend zur Kenntnis. Eine Steilvorlage von einem deutschen Gericht – da muss sich doch noch mehr daraus machen lassen.
Das Gelsenkirchener Gericht ist offensichtlich unfähig, zwischen Meinungen von Nazis wie „1+1 ist …? – Ähhh, 5?" und gezielter Provokation zu unterscheiden. Die Weimarer Republik ist an genau solchen Richtern zugrunde gegangen.
Wird es wenigstens am Montag dann wieder eine große Gegendemo geben ?
Wenn sie das nicht laut sagen, wissen wir das ja nicht. Und das wiederum, führt zu geheimbünden, die dann noch gefährlicher sind. So können wir aber reagieren, wir können pfui und spucke sagen . Das schwingt immer mit bei Freiheit
Die Justiz ist und bleibt ein Saustall. Wäre Roland Freisler nicht im Krieg umgekommen, so wäre er wahrscheinlich immer noch Ehrenpräsident des deutschen Richterbundes.
"Nie wieder" ist keine Beleidigung, aber in Bezug auf Israel und Juden hat unsere Rechtsprechung zu recht andere Maßstäbe gesetzt. Die hier geschilderten Urteile bewegen sich zwischen diesen beiden Auslegungsmöglichkeiten. Ich halte das aber für ein Nebengeplänkel auf dem ganzen hochgradig beschämenden Feld. Was ist mit diesen Menschen eigentlich los? Welche Art von Ersatzkrieg führen sie? Die Zahl der Juden in diesem Land ist so gering, dass ich mich frage, aus welchem Winkel einer verkorksten Seele da Vorbehalte konstruiert werden. Das sind wohl Menschen, die sich im Grunde als Versager fühlen und nach der Hitlerzeit greifen, um den damaligen Heldenkult auf sich zu beziehen. D.h. es geht eigentlich gar nicht um die Juden, sondern um ihr eigenes sich als Helden fühlen.
Die Justiz urteilt seit einigen Jahren erstaunlich kritikfreudig wg. Beschimpfungen der demokratischen
Öffentlichkeit, Parteien, Religionsgruppen. Vermutlich hat in der Justiz ein Generationswechsel stattgefunden. Ältere Semester sollten sich jedoch nicht in Sicherheit wähnen." Nie wieder Israel " hätte man früher als Aufruf zur Vernichtung interpretieren können. Die Vernichtungsfantasien bezüglich Israel sind wohl wieder einmal im Vormarsch. Starke Kräfte unterstützen diesen Antisemitismus-sowie einst der russische Geheimdienst "das Protokoll der Weisen von Zion" herausgab, ca. 1890, um die demokratischen Kräfte zu schwächen. Vermutlich ist das Rad der Geschichte dort wieder angekommen.
Für mich ist das auch unfassbar – in einem Land, in welchem man nicht mehr Mohrenkopf zu einem Gebäck sagen darf, da darf laut und deutlich in Demos massenhaft skandiert werden von bekannten Neonazis (die wirklich welche sind) " nie wieder Israel"???? Und die Polizei wird wiedermal als doof hingestellt und damit jeglicher Autorität und jeglichen Respektes immer mehr beraubt. Bin gespannt, wann wieder die AfD als Sündenbock herhalten muss. Die genaue Begründung des Urteils kenne ich allerdings noch nicht, aber ich hoffe, dass die 2. Instanz da hier diskutierte Urteil aufhebt
Wenn das OVG Münster so unverständlich urteilt, muss sich das VG doch an der Rechtssprechung halten, oder?
Ich hoffe, dass auch solche Urteile dazu führen, das unsere Gerichte stärker auch der Kritik ausgesetzt sind. Einige Urteile gehen gar nicht.
Frau Roth zeigt auch mal wieder, wie der Kampf gegen Rechts real aussieht. Warum ist für unsere Politik nur so schwer klar für Werte einzustehen?
https://www.bild.de/politik/kolumnen/kolumne/kommentar-schande-fuer-den-bundestag-65477172.bild.html
[…] Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erlaubt antisemitische Parole […]
Wenn es bereits Urteile höherer Gerichte gibt, dann ist das gerichtsfest. Die vollziehende Gewalt, die Polizei, muss sich an die Rechtsprechung halten.
Die Parole "Nie wieder Israel" ist komplett sinnfrei. Aber selbst wenn sie "Paulchen Panther" rufen würden, könnte das eine Bedeutung im Kontext erlangen.
Antisemiten sind Antisemiten unabhängig davon was sie rufen dürfen. Wir werden sie nicht ändern. Wir können nur ihre Propaganda eindämmen. Für eine Provokation benötigt es mindestens zwei.