Facebook sperrte einen Ruhrbarone-Leser, weil er einen Artikel der Ruhrbarone zum antisemitischen Anschlag in Halle teilte. Vor dem Landgericht Frankfurt am Main bekam Facebook dafür jetzt auf den Deckel.
Im Oktober 2019, kurz nach dem antisemitischen Anschlag eines Rechtsextremisten auf die Synagoge in Halle, teilte Ruhrbarone-Leser Alex Steiman den Artikel Halle: Der Weg von der antisemitischen Hetze der Dortmunder Nazis zu Balliet ist nicht weit von Stefan Laurin und stellte seinem Post ein Zitat aus dem Artikel voran. Von Facebook bekam er daraufhin eine Sperre von 7 Tagen aufgebrummt, bekam aber nicht gesagt, warum eigentlich. Wir berichteten damals.
Steiman wandte sich an den Anwalt Joachim Steinhöfel, der sich mit seiner spendenfinanzierten Initiative Meinungsfreiheit im Netz des Falles annahm und nach einer verstrichenen Abmahnfrist Klage erhob.
Vor Gericht wurde es dann kurios. Die Antwort auf die Frage, was an dem Artikel denn um Himmels willen gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen könnte, löste dem Vernehmen nach bei der mündlichen Verhandlung in der Pressekammer beim Frankfurter Gericht Unverständnis und Verwunderung aus. Denn, so Facebook vor Gericht, den Satz „Der Neonazi Stephan Balliet mag ein Einzeltäter gewesen sein, aber alleine war er nicht.“ aus dem Artikel könne man auch als Unterstützung des Anschlages lesen.
Das Gericht fand das wohl nicht sehr überzeugend und untersagte Facebook, den Artikel aus dem Profil unseres Lesers Alex Steiman zu löschen und ihn zu blockieren und brummte Facebook überdies auf, den Großteil der Prozesskosten zu übernehmen. „Die Löschung des Beitrages des Klägers erfolgte rechtswidrig.“ und „Dafür, dass der Post als Unterstützung eines grausamen terroristischen Angriffs habe interpretiert werden können, gibt es keine Anhaltspunkte in dem Post. Denn der Post legt in aller Deutlichkeit offen, dass hier eine gegenteilige Position vertreten wird. […] Denn der Post wird — selbst bei flüchtiger Betrachtung — nicht so verstanden, dass er mit dem Hassverbrechen des Attentäters Balliet sympathisiert.“, stellt das Gericht in seiner Urteilsbegründung unmissverständlich fest.
Bis Anfang Juli könnte Facebook noch Berufung einlegen. Anwalt Steinhöfel sieht das gelassen: „Ich würde mir allerdings gut überlegen, ob ich einen solchen Sachverhalt dem Oberlandesgericht vorlegen und mit einer derartigen Argumentation meinen Ruf weiter ramponieren würde.“ Steinhöfel ist zuversichtlich. Für ihn sind solche Verfahren keine Pyrrhussiege: „Blamable Löschungen, Ordnungsgelder wegen Verstoßes gegen gerichtliche Verbote, Sperrungen, weil Heinrich Heine als Hassredner eingestuft wird. All dies ist ein fortlaufender PR-Gau für das Unternehmen und beschädigt sein Image.“
Hoffen wir, dass für unseren Leser Alex Steiman der Ärger damit ein Ende hat.