Klosterschülerinnentauglich war die deutsche Vorgehensweise in Sachen instinktorientierte Angebote im WWW schon immer. Bereits im jungen deutschen Internet, Ende der 90er Jahre, wurde der strenge deutsche Jugendmedienschutz durchgesetzt.
Während im Ausland, zur damaligen Zeit (Heute übrigens auch noch!), der absolute Großteil aller Seiten ein recht simples Verfahren hatte um explizite Inhalte zu schützen – nämlich über die einfache Frage „Sind Sie über 18? Ja / Nein“ – war es für deutsche Betreiber, die legal in Deutschland arbeiten wollten, schwieriger. Hier war eine Altersverifzierung notwendig: Bis 2004 konnte man seinen Ausweis an einen Anbieter faxen oder per Post eine Ausweiskopie zu diesem schicken und Tage später konnte man mit erhaltenen Benutzerdaten über ein AVS-Tor (Altersverifikationssystem) auf (vermeintlich) jugendgefährdende Inhalte zugreifen.
Man konnte also nur den deutschen Markt bedienen. Und dies unter erschwerten Bedingungen.
Mit dem Amoklauf von Erfurt wurde Jugendmedienschutz Chefsache. Beim Amokschützen wurden zwar keinerlei pornografischen Inhalte, sondern nur Egoshooter, gefunden:
Aber es war Wahlkampf und so wurde die sog. Kommission für Jugendmedienschutz ins Leben gerufen. Und der Jugendmedienschutz nochmals verschärft.
Der deutsche Irrweg im Internet: „Sendezeiten“
Seitdem ist viel passiert: Für deutsche Altersverifikationssysteme ist Face2Face seit 2004 Pflicht: Sonst landeten kostenpflichtige Abmahnungen der Zensurstelle jugendschutz.net im Briefkasten.
Das bedeutet, der Nutzer musste ab diesem Zeitpunkt über das Postident-Verfahren seine Volljährigkeit nachweisen.
Ein Medienbruch, der die meisten Anbieter ins Ausland trieb. Bevorzugt: Zypern, die Dominikanische Republik, Spanien.
Ob dieses Vorgehen überhaupt sinnvoll ist: Darüber wird seit Jahren nicht mehr diskutiert.
Der Sexualwissenschaftler Kurt Starke verneint die Ansicht, dass einfache Pornografie schädlich oder jugendgefährdend sei. In einer von dem Medienunternehmer Tobias Huch in Auftrag gegebenen Untersuchung einer großen Anzahl von Studien zu diesem Thema kam er zu dem Schluss, dass „eine schädliche Wirkung von Pornografie per se auf Jugendliche nicht belegt werden“ könne. Starke hält sogar das Verbot einfacher Pornografie für jugendgefährdend, da damit sexuelle Handlungen dämonisiert würden und es zu einer falschen Selbstwahrnehmung Heranwachsender kommen könne.
(Quelle: Wikipedia)
Seit der ersten Verschärfung des Jugendmedienschutzes ist viel passiert:
Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag wurde nochmals verschärft: Neben Jugendgefährdung ging es plötzlich auch um entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte – das betraf z.B. die Texte, die vor dem Altersverfizierungssystem, den Content anpriesen, der hinter dem Tor liegt.
Für deutsche Seiten existieren Sendezeiten: Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte dürfen z.B. nur zu bestimmten Uhrzeiten „gesendet“ werden (Das seht so im Vertrag. Ich weiß, dass da nichts gesendet wird.)
Weitere Anbieter verschwanden aus Deutschland. Der größte Anbieter, die Firma ManWin, wurde vor Jahren durch einen Deutschen gegründet: Fabian Thylmann.
Die beiden größten Videoportale für Vollerotik – YouPorn und PornHub – sowie die Amateurplattform MyDirtyHobby wurden von ManWin betrieben.
Heute heißt die Betreiberfirma MindGeek, das Angebot ist aber das gleiche geblieben.
Firmensitz war immer schon Nikosia, im südlichen (griechisch verwalteten) Teil Zyperns.
Aktuell geht die KJM gegen MindGeek vor.
Beim Betreiber von YouPorn, PonHub und MyDirtyHobby dürfte bald Post aus Deutschland ankommen.
In einer Pressemitteilung der Sittenwächter vom 8. Juni 2020 ist zu lesen:
Die KJM hat am 5. Juni 2020 über drei von der Landesanstalt für Medien NRW geführte Verfahren gegen Telemedien-Anbieter mit Sitz in Zypern entschieden. In allen drei Fällen stellte die KJM Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) fest und beschloss entsprechende Maßnahmen.
Konkret machen alle drei Angebote pornografische Inhalte frei zugänglich, ohne sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang dazu erhalten.
Mit ihrem Beschluss spricht die KJM eine Beanstandung gegenüber den Anbietern aus und untersagt die Verbreitung der Angebote in der vorliegenden Form. Gemäß JMStV dürfen pornografische Angebote im Internet nur innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene verbreitet werden, die mittels vorgeschalteter Altersverifikationssysteme hergestellt werden kann. Während Anbieter mit Sitz in Deutschland diesen gesetzlichen Verpflichtungen in der Regel nachkommen, ist die Rechtsdurchsetzung bei Anbietern mit Sitz im Ausland grundsätzlich schwieriger.
KJM-Vorsitzender Dr. Marc Jan Eumann:
Die Landesanstalt für Medien NRW hat in den drei Verfahren bereits einen langen Weg der Information und Konsultation verschiedenster Akteure im In- und Ausland beschritten. Dazu gehörte auch eine Anhörung der Anbieter in Abstimmung mit der zypriotischen Medienaufsichtsbehörde. Wenn es trotz der nun vorliegenden Beschlüsse der KJM weiterhin nicht gelingt, die Anbieter zu einer rechtskonformen Anpassung ihrer Angebote zu bewegen, ist die KJM bereit, den Weg weiterzugehen und alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel auszuschöpfen. Dass Anbieter mit solch enormer Reichweite, die sich gezielt an deutsches Publikum richten, deutsches Recht trotz offenkundiger Gefährdung von Kindern und Jugendlichen ignorieren, ist nicht hinnehmbar.
Während die Kombination aus Indizierungen, Jugendschutzprogrammen und elterlicher Begleitung am PC bislang noch als notfalls ausreichender Schutz bewertet werden konnte, erfordert es die veränderte Medienrezeption nun, im Zweifel auch bislang ungenutzte Instrumente zur Rechtsdurchsetzung bis hin zu Sperrverfügungen gegen Access-Provider in Erwägung zu ziehen.
Kinder und Jugendliche nutzen für den Zugriff auf Apps und Webseiten mittlerweile überwiegend mobile Endgeräte, die die elterliche Kontrolle erschweren und auf denen technische Schutzmaßnahmen noch nicht ausreichend greifen. Damit geht ein deutlich erhöhtes Risiko der Konfrontation mit pornografischen Inhalten einher, deren Anbieter keine Verantwortung für den Jugendschutz übernehmen.
Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, sieht in den drei Verfahren die Chance auf eine konsequente Rechtsdurchsetzung im Netz. Darüber hinaus werden die Medienanstalten die gewonnenen Erfahrungen in die laufende Debatte auf europäischer Ebene einbringen:
Wer mit der Verlagerung seines Geschäftssitzes ins europäische Ausland versucht, unsere Jugendschutzstandards gezielt zu umgehen, wird damit scheitern. Bei der Gefährdung zentraler gesellschaftlicher Schutzgüter gehen wir auch innerhalb Europas gegen entsprechende Anbieter vor. Das ist hier in enger Abstimmung mit der Europäischen Union und den zypriotischen Behörden geschehen. Wir stellen aber auch fest, dass die Verfahrenswege noch optimiert werden können. Diese Erfahrungen werden wir in den europäischen Gesetzgebungsprozess für eine effektivere Rechtsdurchsetzung innerhalb der EU einbringen.
Das die Anbieter nur im Ausland sitzen, weil sie ansonsten keine Chance haben ihre Inhalte weltweit anzubieten – wie es Anbieter in allen anderen westeuropäischen Staaten und den USA seit Jahrzehnten machen: Dieses Problem verschweigt die KJM. Die deutschen Medienwächter haben die Entwicklungen, die nach BTX kamen, verschlafen.
Sinn macht das aktuelle Vorgehen des deutschen Pendants zur Scharia-Polizei nur, wenn letztendlich alle Inhalte im Ausland gesperrt werden: Das Internet wird damit zum DeutschNET, vergleichbar mit dem Internet im Iran, Nordkorea (Wobei: Nordkorea ist tief gespalten in Sachen Internetzugang!) oder in Russland: Staaten, in denen auch fleißig gesperrt wird.
Vor etwas über einen Jahr, als die Zensurgelüste der Landesmedienanstalten öffentlich wurden, haben die Ruhrbarone sich mit Tobias Huch – früherer Betreiber des größten deutschen Altersverifizierungssystems ueber18.de – unterhalten:
Ruhrbarone: Nochmal zur aktuellen Lage. Die Landesanstalt für Medien NRW hat, im Zuge des aktuellen Streites mit der FSM, Sperrverfügungen durch Provider ins Spiel gebracht. Müsste die Politik nicht eigentlich die Notbremse ziehen?
Tobias Huch: Ja. Hier ist ganz klar die Politik gefordert die Landesmedienanstalten und die KJM in ihre Schranken zu weisen. Die Landesmedienanstalten und die KJM bedrohen mit ihrem Vorgehen unsere Freiheitsrechte.
Bevormundung statt Aufklärung: Die KJM auf dem Pfad der Taliban
Was Deutschland gewinnt: Eine geschützte Jugend – da Eltern ja nicht mehr in der Lage sind das Medienverhalten von Kindern zu steuern.
So sieht es zumindest die KJM.
Und im Gegensatz zu anderen Staaten, in denen Jugendliche aufgrund eines komplett fehlendes Jugendmedienschutzes schwer traumatisiert sind (Niederlande, Italien, Griechenland, Spanien, USA, Island, Frankreich, Albanien, Kanada etc.):
Zumindest bei der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist Deutschland dann, demnächst, ganz weit vorne im internationalen Vergleich: Zusammen mit dem Iran, Nordkorea (Wobei: Nordkorea ist tief gespalten in Sachen Internetzugang!), Russland und anderen Schurkenstaaten, in denen bereits heute Netzsperren bittere Realität sind.
Herrje. Was, außer dem Parteibuch, hat den Eumann eigentlich für den Job qualifiziert? Sein unheilvolles Tun ist ja hier schon öfters thematisiert worden.
Offensichtlich hat der unselige "Volkswartbund" im Untergrund überlebt und ist jetzt wieder da. Die Älteren werden sich vielleichtnoch an den Spruch"Prima.pima Porno aus Dänemark" erinnern, als diese hierzulande Porno bestenfalls unter dem Ladentisch gehandelt wurden. Wenn ich das recht erinnere, gingen in Dänemark die Anzahl der Vergewaltigungen zurück,nach dem Pornographie offiziell erlaubt war.
Ich finde das Vorgehen richtig. Es gilt, den Jugendschutz durchzusetzen. Wenn die Firmen kein Interesse daran haben, ist das in deren Interesse.
Der Staat hat aber auch ein Interesse daran.
Warum sollen Eltern und Verbraucher eigentlich immer auf alles achten: Das Mini-Kleid gedruckte auf Lebensmittel-Verpackungen, die Internet-Nutzung, die Herstellungsbedingungen von Kleidung, Fleisch und Technik…
Es ist die Aufgabe der Marktteilnehmer, sich an die Gesetze zu halten. Also auch der Anbieter. Wenn die so krass versagen, muss der Staat durchgreifen.
Btw: Haben Sie die Info über die internationale Gesetzeslage geprüft oder plappern sie da nur Blabla von Lobbygruppen nach? Die USA zum Beispiel sind ja extrem prüde – da soll der freie Zugang zu Porno gesetzlich OK sein? Das im Land des "Freedom of Speech" das nicht verfolgt wird, kann ich mir vorstellen. Das es erlaubt ist, eigentlich nicht. Können Sie mir die Rechtslage erläutern? Ist das dort Bundesrecht oder Recht der Staaten?
Die versuchen es halt immer wieder und wieder die Infrastruktur für ein Zensursystem in Deutschland aufzubauen. Sobald dann mal Websperren realisiert sind werden absehbar dann immer weitere Inhalte folgen die dann auf der Zensurliste landen.
Dagegen müssen wir ganz klar kämpfen, denn die Freiheit von Zensur ist nicht verhandelbar.
@Bochumer:
Danke für die Erwähnung der Lobbygruppen:
Bis 2006 gab es in Deutschland für den Online-Bereich den IVNM (Interessenverband neue Medien) – der eine Angleichung an die "internationale Realität" – die in Deutschland, dank Internet zu spüren war – erreiche wollte. Diese Lobbyvereinigung, der ich früher auch angehörte, gibt es seit 2006 nicht mehr.
Was mehrere Gründe hat: In den USA ist sind Veröffentlichungen durch den "Communications and Decency Act" (Absatz 230) aus dem Jahre 1996 legalisiert. Hintergrund dazu ist die Klage von Larry Flynt (Herausgeber des Hustler) vor dem amerikanischen Bundesgericht: Explizite Inhalte sind seitdem als "freie Meinungsäußerung" gedeckt. In Deutschland war/ist die Sache, wegen §184 StGB komplizierter. Deutsche Anbieter haben trotzdem arbeiten können: Bei deutschen Usern wurde ein Altersverifationssystem (AVS) eingesetzt: Einige Anbieter haben sich mit den deutschen Usern begnügt, andere haben mittels "Standortidentifaktion" (Über Abfrage des Providers und den Spracheinstellungen des Browsers) ausländischen Traffic umgeleitet:
Das war kompliziert und man hatte Wettbewerbsnachteile zum Ausland, aber es funktionierte.
Irgendwann nach 2005 wurden neben diesem Altersverikationssystem (Das in Deutschland nur über Face2Face-Identifiaktion legal läuft!) ein Jugendschutzsystem Pflicht. Auf internationaler Ebene gab es ICRA (Internet Content Rating Accociation) – Betreiber waren Bertelsmann Stiftung, Microsoft, AOL, T-Online und Verizon. ICRA wurde von der KJM als Modellversuch zugelassen.
Dieses System ist ein Filtersystem: Der Webmaster gibt der Website ein Label und indexiert Inhalte (Beispiel: Gewalt ist zu sehen, nackte Menschen etc.) Diesem Programm wurde 2019 seitens der KJM die Zulassung entzogen: https://www.fsm.de/de/jusprog-verfahren
Und das betrifft nicht nur die Anbieter von Erotikinhalten: Ein Beispiel: CNN veröffentlicht ein Foto über Unruhen in den USA. Auf diesem Foto ist Gewalt zu sehen. -> In den USA ist dieses Bild kein Problem (In sämtlichen westeuropäischen Ländern ebenfalls nicht, außer Deutschland!).
Wenn wir oder die Tagesschau dieses Foto einstellen und es in die Kategorie "entwicklungsbeeinträchtigend" fällt (Dazu später mehr!) muss dieses Foto mit einem Jugendschutzprogramm (Welches nicht mehr von der KJM akzeptiert wird!) kategorisiert werden – ansonsten darf das Foto nur zu bestimmten "Sendezeiten" (Zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr) "gesendet" werden. (Kurt Beck, der maßgeblich an der Verschärfung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages mitgewirkt hat, hat den Unterschied zwischen Internet und TV nie verstanden!). "Entwicklungsbeeinträchtigung" ist auch das Problem für deutsche Anbieter instinktorientierter Angebote: Um die Menschen zu bewegen sich bei einem Altersverifikationssystem anzumelden, müssen die ja ungefähr wissen, was hinter dem Tot liegt – und diese Beschreibungen gelten z.B. als "entwicklungsbeeinträchtigend".
Die einzige Lösung die Sinn macht: Ein klares Statement – im Internet müssen Inhalte mit einem Label versehen werden, damit Eltern den Zugriff beschränken können (https://www.jugendschutzprogramm.de/).
Der Weg den die KJM fährt, hat nur ein Ziel: Gut bezahlte und überflüssige Jobs von Leuten zu bewahren, die nichts anderes machen als den ganzen Tag das Internet nach jugendgefährdenden Inhalten zu durchsuchen um diese dann (Auch im Ausland!) anzuschreiben. Besonders erfolgreich sind sie dabei übrigens nicht. Beispiel: 2011 wurden 11.000 Verstöße festgestellt. Ein durchschnittlicher bis guter Webmaster hat 2011 30 – 50 Werbeseiten (Für TGPs etc.) am Tag veröffentlicht. Die Sichtungen, die professionelle Jugendschützer also im Jahr durchführen deckt nichtmal den Output der in diesem Bereich in Deutschland tätigen Personen eines stinknormalen Arbeitstages (https://www.jugendschutz.net/fileadmin/download/pdf/bericht2012.pdf)
Warum? Anstatt auf sinnvolle Lösungen zu setzen (https://www.jugendschutzprogramm.de/) möchte man des Bedrohungsszenario beibehalten. Anbieter im Ausland anzuschreiben und Sperrungsverfügungen durchzusetzen sichert diverse Jobs auf Jahre. Darum geht es bei KJM, Jugendschutz.net und anderen beteiligten deutschen Web-Blockwarten.
Fakt ist: Die KJM hat mit der schwammigen Erweisungen "Entwicklungsbeeinträchtigung" die deutschen Anbieter mehr oder weniger eliminiert. Alles spielt sich im Ausland statt, steuerlich springt dabei für .de auch nichts mehr raus: Gering sind die Einnahmen sicherlich nicht.
Was die KJM schafft: Die längste Arbeitsbeschaffungsmaßnahme in der Menschheitsgeschichte – auf Kosten des deutschen Users, der durch ihre Bevormundung leidet (Außer, er nutzt ein VPS um die Sperren zu umgehen. Auf die fehlende Wirksamkeit von Netzsperren gehe ich in einem späteren Beitrag ein!).
Die Netzsperren sind übrigens nichts neues: Das Landgericht Frankfurt hat 2008 keine Verantwortlichkeit von Arcor für mögliche Zugriffe auf YouPorn.com erkennen können – und eine Sperrverfügung aufgehoben
(https://www.heise.de/newsticker/meldung/Arcor-muss-YouPorn-nicht-mehr-sperren-199672.html).
@Peter Ansmann
Danke für die Aufklärung. Tatsächlich ist das ja ein Spannungsfeld zwischen Freiheit und Jugendschutz.
Die Rechtsperson der KJM ist tatsächlich mehr als unglücklich, das habe ich nach einem Blick in die Wikipedia verstanden. Vorher wusste ich nicht genau, was da gemeint ist.
Die These, das die Betroffenen den aufwändigen Rechtsstreit aus Gründen des Arbeitsplatz-Erhalts machen, erinnert mich allerdings an eine Verschwörungstheorie. Da könnten sie sich doch leichtere Aufgaben suchen, die für vierfarbigen Jahresberichte Erfolgsmeldungen liefern, ohne das man so viel Jura-Texte lesen muss.
Ich bin jedenfalls froh, dass etwas passiert – und ich möchte auch nicht immer für alles Alleinverantwortlich sein: Ja, als Vater habe ich eine Verantwortung. Die haben die Abzocker in der Pornobranche aber auch – und das ist denen sch.issegal.
Mit dem Eintreten für freien Zugang zu Pornos setzt man sich derzeit auch immer für den Zugriff auf Material mit Vergewaltigungen und Missbrauch ein. Nehmen da die Anbieter in Nikosia eine Verantwortung war? Und wenn ja, wie? Dieser Bericht aus der taz lässt mich da sehr zweifeln.
https://taz.de/-Spannervideos-bei-linkem-Festival/!5655714
Und dann nochmal die konkrete Frage: Dürfen pornografische Aufnahmen von nicht einvernehmlichen Sex und/oder Einverständnis aller Beteiligten veröffentlicht werden? Wie können die kommerziellen Anbieter daran gehindert werden, solche Aufnahmen zu veröffentlichen?
Die Freiheit der Anbieter hört da auf, wo die der Dargestellten in unzumutbarer Weise eingeschränkt wird – dabei geht es um mehr als Jugendschutz.
Ansonsten haben Sie ihren internationalen Bereich in der Antwort ob schon auf Westeuropa und die USA eingeschränkt. Wenn ich dies nun Land für Land abfragen würde, käme sicher die eine oder andere gesetzliche Hürde ans Licht, die in der Praxis keine Rolle spielt. Oder gibt es eine vergleichende Studie, die zu einem anderem Ergebnis kommt.
"Und dann nochmal die konkrete Frage: Dürfen pornografische Aufnahmen von nicht einvernehmlichen Sex und/oder Einverständnis aller Beteiligten veröffentlicht werden? Wie können die kommerziellen Anbieter daran gehindert werden, solche Aufnahmen zu veröffentlichen?"
Klare Antwort: NEIN. Der von mir genannte "Communications and Decency Act" schließt auch diese Inhalte explizit aus.
Und ich sage mal so: Die bekannten und größeren Anbieter halten sich daran. Es gab vor Jahren mal von einem größeren "Programm" eine Website auf der (angeblich) nichteinvernehmlicher Sex gezeigt wurde (Eine Fakeseite!), diese Seite wurde nicht ohne Grund "nicht offen" von diesem Programm beworben und irgendwann, nachdem der Vorfall bekannt wurde, lautlos beseitigt.
Diverse Inhalte von "früher" sind, BTW, heute nicht mehr verfügbar (Auch wenn die Protagonisten das 21. Lebensjahr erreicht haben!) weil die Freigabe nach "18 U.S.C. § 2257" (Aus dem Jahre 2007, glaube ich!) fehlt (https://en.wikipedia.org/wiki/Child_Protection_and_Obscenity_Enforcement_Act).
Heißt: Wenn ich und keine Ahnung wer irgendwas drehen würden, müssten wir zu dem Content Fotos einreichen die uns mit unseren Ausweisen in der Hand zeigt: Und alle Angaben müssen klar zu sehen sein. Wenn ein Anbieter diesen Nachweis nicht erbringen kann, hat er ein gewaltiges Problem.
"Mit dem Eintreten für freien Zugang zu Pornos setzt man sich derzeit auch immer für den Zugriff auf Material mit Vergewaltigungen und Missbrauch ein. Nehmen da die Anbieter in Nikosia eine Verantwortung war? Und wenn ja, wie? Dieser Bericht aus der taz lässt mich da sehr zweifeln."
Derartige Inhalte würde ich beim Anbieter in Nikosia komplett ausschließen. Die Sperrungen betreffen das Amateurportal MyDirtyHobby (Paar X in Gelsenkirchen oder sonstwo dreht ein Video, stellt es auf diese Plattform, wenn der User das Video sehen will, zahlt er mit Coins. 25% gehen an die Darsteller (-> Nach Gelsenkirchen), 25% an den Webmaster der den User auf dieses Video geschickt hat, 25% an den Betreiber, der Rest dient der Aufrechterhaltung der Technik, Verwaltung etc.) – hier sind derartige Inhalte ausgeschlossen. (Wegen „Ausweispflicht“ (2257) durch die Protagonisten!). Die beiden betroffenen Tuben sind ebenfalls sauber in dieser Hinsicht. Geld machen die übrigens nicht über die Werbung die auf den Portalen zu sehen ist, sondern über reine Trafficauswertung: Das Netzwerk ist nach Google, Facebook und Amazon die größte Nummer im Bereich "Traffic" des Webs.
Der Witz ist: Es gibt ja bereits Sperrungen, z.B. in Suchmaschinen (Meistens nach Beschwerden aus Deutschland!). Diese Sperrungen sind nutzlos: Man findet den Inhalt dann zwei Wochen später unter einer anderen URL. Diese Problematik wird auch die angedrohten Netzsperren ad absurdum führen. Es dauert ja bis eine Sperre beschlossen ist. Eine neue Domain ist in Minuten bestellt. Das einzige was man gewinnen wird: Ein ewiges Wettrennen.
Dass jetzt ausgerechnet ManWin/MindGeek betroffen ist, hat btw. eine gewisse Ironie: Vor Jahren gab es in UK den Vorstoß ein AVS (Altersverifizierungssystem) zur Pflicht zu machen. MindGeek hat darauf reagiert und ein System entwickelt, dass jedoch viele neue Probleme schuf. Das System war auch niemals online.
In Großbritannien hat man sich dann aber zeitgleich von dieser Idee der Altersverifizierung verabschiedet, da diese technisch weltweit nicht 100% sicher umsetzbar ist.
Auf den Punkt gebracht: Es geht um ein unwirksames Verbot (Das jeder umgehen kann) um etwas zu verhindern, für dessen "Gefährlichkeit" es keine Belege gibt. Studien zum Thema "pornografische Medien und der Einfluss auf Jugendliche" existieren. Diese sprechen sich alle für eine Liberalisierung aus.
https://web.archive.org/web/20140927025116/http://www.lmz-bw.de/fileadmin/user_upload/Medienbildung_MCO/fileadmin/bibliothek/starke_pornografie/starke_pornografie.pdf
Das System ICRA (https://www.jugendschutzprogramm.de) war und ist eigentlich vielversprechend um Eltern die Möglichkeit zu geben den Zugriff auf bestimmten Content (Auch im Bereich Gewalt / Glücksspiel / Was auch immer!) zu unterbinden: Leider hat die KJM den Modellversuch "Nach Umfangreichen Studien im Prüflabor der KJM" (Das stand damals so in der Pressemitteilung!) damals als gescheitert eingestuft.
Einen Verband der gegen die Maßnahmen Klagen wird, gibt es nicht mehr. Es gab vor Jahre eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht – die ist gescheitert. Wenn MindGeek juristisch gegen die Entscheidung der (von der Verfassung nicht vorgesehenen Mischbehörde) KJM vorgeht, könnte es interessant werden.
Mir persönlich sind die Sperren grundsätzlich egal, da es kein großes Problem für mich ist diese zu umgehen.
Das politische Problem aber ist: Hier wird Infrastruktur für schnelle Zensur geschaffen – und diese gilt es zu bekämpfen.
Danke für die Ausführungen. Ich bin auch nicht für ein Verbot von Pornografie. Aber eine wirksame Zugangsbeschränkung darf es schon geben.
Es ist allerdings falsch, wenn du behauptest, dass hier eine Zensurstruktur geschaffen wird, die es in anderen Ländern des Westens nicht gibt.
Die Ermittler bei Kinderpornografie hierzulande bekommen viele Tipps aus den USA, wo es entsprechende Filter, eine Meldepflicht und Vorratsdatenspeicherung gibt. Dort ist also die Technologie schon sehr weit ausgereift.
Das Internet, das du verteidigen willst, ist ein Konzept aus den 2000ern… Das ist vorbei. Es regieren mittlerweile die großen Konzerne und es gibt in vielen Ländern umfangreiche Zensur-Technologien. Das ist nicht aufzuhalten. Und das hat auch positive Folgen.
Bei uns darf man(n) ziemlich viel, was ja das Urteil gegen Künast gezeigt hat. Da ist die Rechtsprechung schon peinlich.
Ich war ja auch schon ein, zwei Mal auf einer Porno-Seite… zu glauben, dass die Anbieter dort für das Material von allen Darstellern Genehmigungen haben, ist schon reichlich naiv. Aber wenn du das glaubst und dann ohne schlechte Gewissen schauen kannst… viel Spaß.
Interessant und mir völlig neu ist, dass die Konzerne mit den Daten Geld verdienen. Erstens sind die nicht besonders aussagekräftig, weil viel mehr Männer als Frauen da ihre Kiicks einspeisen. Zweitens ist es mir schleierhaft, was man da aus den Rubbelzeiten für Erkenntnisse gewonnen kann 🙂 Aber egal, irgendein überflüssiges StartUp wird damit schon debilen BusinessAngeln Geld aus dem Budget labbern. Nur gut, dass dies fernab meiner Filterblase passiert.
@Bochumer: Als § 2257 damals in dieser Form abgeändert wurde (Nachweis des Alters) ging bei einigen Produzenten und Betreibern von Website wegen älterer Videos für, die dieser Nachweis nicht vorlag, der Arsch auf Grundeis. Die Strafen sind empfindlich.
Die Zensurstruktur in der Form gibt es in anderen Ländern noch nicht: Das Tipps aus den USA kommen im Bereich der Kinderpornografie ist richtig. Was einen einfachen Grund hat: Der Großteil dieses Inhalte liegt auf niederländischen Servern (Der Amsterdamer Internetkonoten Ams-Ix ist einer der schnellsten weltweit.). Früher waren die meisten Webseiten und versteckten Gruppen in den USA – mittlerweile ist Europa deren El Dorado.
Vor zehn Jahren hat Ursula von der Leyen in Deutschland hier mit Sperrungen dieser Inhalte (Die, btw. wirkungslos waren da diese leicht zu umgehen sind!) begonnen. Andere Länder gehen diesen Schritt bewusst nicht sondern machen gleich die entsprechende Seite dicht (Was übrigens einfacher geht als man denkt. Hoster reagieren da sogar auf Emails von Privatleuten und machen sowas relativ fix dicht.) oder kassieren die Betreiber ein.
Die allgemeinen Daten die dort gesammelt werden: Neben IP-Adresse, Betriebssystem (Apple-User wird z.B. höheres Einkommen unterstellt.), Akkuladestand, Auflösung des Monitors etc.) sind relativ "normal" und werden überall abgefragt. Was das Netzwerk so wertvoll macht: Ein sehr großer Teil ist dort registriert (Auch für die Gratis Inhalte!), d.h.: Das System kennt die Email des Users und kann diese bestimmten Vorlieben zuordnen. Für die Werbeindustrie nicht uninteressant.
Danke für die ausführlichen Antworten. Ich werde nun sicher Nachrichten mit einer anderen Brille lesen.
mydirtyhobby.de zeigt keinen Hardcore-Porn für Nichtmitglieder, entspr. Bilder werden auf jugendfrei retuschiert. Als Mitglied registrieren kann man sich nur mit echter Kreditkarte bzw. Bankeinzug, also ist der Jugendschutz da außen vor. Es gibt Nachahmer-Portale ala mydirtyhobby.to oder irgendwas mit "MDH", die altes Original-Material von Mydirtyhobby kopieren und frei zugänglich ins Netz stellen, die haben aber nun garniihcts mit MindGeek oder MD Social Inc. auf Zypern zu tun.
Wenn die KjM noch nicht mal in der Lage ist, solche Sachverhalte zu eruieren, bevor sie die Spatzenkanone auspackt, dann sollte man den Laden zwecks Gebühren-Ersparnis schnellstens dichtmachen.