Nach seiner Klatsche vor dem Amtsgericht Charlottenburg zieht der Abmahnanwalt der Fotografin Helga Paris gegen Blogs wegen der Verwendung eines alten Pressebildes von Sarah Wagenknecht (Die Linke) nun vor das Landgericht Berlin. Eine Abfuhr reicht dem Mann wohl ihm nicht. Der Abmahnanwalt Ronald Schmidt aus der Kanzlei Haupt will noch eine Niederlage.
Konkret zieht der Abmahner wegen des wohl verbreitesten Fotos von Sarah Wagenknecht (Die Linke) gegen den Blogger Thomas Rodenbücher zu Felde. Dem Duisburger Betreiber der Seite Xtranews wirft Schmidt vor, das Wagenknecht-Bild unrechtmäßig zu benutzen. Auf dem Foto sieht die Politikerin ein wenig so aus, wie Rosa Luxemburg. Wagenknecht hatte das Wahlkampfbild bei der Knipserin Paris bestellt und bezahlt und dann gut zehn Jahre unwidersprochen als Pressefoto benutzt und im Internet verbreitet.
Da auch Rodenbücher das kostenlos verbreitete Pressebild von Wagenknecht in seinem Blog benutzt hat, soll er nach Ansicht des Abmahners nun an Paris und an ihn zahlen. Vor dem Amtsgericht ist der Abmahner Schmidt zunächst mit diesem Plan gescheitert. Das Gericht befand:
Da die Fotografin Paris und ihr Abmahnanwalt Kenntnis davon hatten, dass Sarah Wagenknecht das Foto zum download bereitgestellt hatte, und dies nicht unterbanden, mussten die Blogger davon ausgehen, dass die Fotos zum Abdruck freigegeben waren.
Zudem habe die Fotografin elf Jahre dabei zugesehen, wie das Foto zu einem der meist verbreiteten Fotos von Sarah Wagenknecht im Internet geworden ist – ohne etwas zu unternehmen.
Aus diesem Grund hätten:
„sich Dritte darauf verlassen können, dass es sich hierbei um ein Foto handelt, mit dessen öffentlicher Zugänglichmachung die Antragstellerin als Berechtigte einverstanden ist.
Alle Blogger, die in der Vergangenheit das Sarah-Wagenknecht-Foto von Paris benutzt haben, können aufatmen. Der Beschluss ist eindeutig. Hier gibt es ihn zu download, falls der Abmahner auch zu Euch kommt und ihr Argumente braucht: klack
Aber Achtung: Löscht trotzdem das Wagenknecht-Bild, denn ab jetzt kann sich niemand mehr auf einen Irrtum berufen, da seit dem Rechtsstreit bekannt ist, dass Paris die Rechte an dem Foto hält.
Der Abmahnanwalt Schmidt hat nun gegen das Urteil Beschwerde eingelegt. Das Amtsgericht hat diese Beschwerde verworfen und den Streit an das Landgericht überwiesen. Als Grund für die Ablehnung wies das Amtsgericht die Argumente des Abmahners zurück:
Der Vortrag der Antragsstellerin (des Abmahnanwaltes Schmidt) ist nicht geeignet, zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung zu führen. Soweit die Antragsstellerin auf den Zeitpunkt ihrer Kenntnis der hier streitgegenständlichen Verletzung abstellt, kommt es für die Frage der Einwilligung hierauf nicht an. Indem sie ab Kenntnis die mögliche Urheberrechtsverletzung durch die Partei Die Linke bzw. Frau Wagenknecht nicht untersagte und damit auch die Möglichkeit des downloads nicht unterbunden hat, willigte sie stillschweigend in die Urheberrechtsverletzung ein. Soweit der Antragsgegner behauptet hat, das Bild sei im Laufe der letzten 11 Jahre zu einem der meist verwendeten Bilder von Sahra Wagenknecht sowohl im klassischen Print- als auch im Onlinebereich geworden, hat die Antragsstellerin diesen Vortrag nicht bestritten.
Nun muss das Landgericht über den Vorstoß des Abmahners entscheiden. Ich hoffe er kriegt die nächste Klatsche.
Bis auf ein paar ganz wenige Restbestände ist das Wagenknecht-Bild von Paris schon aus dem Internet verschwunden. Kann passieren, dass Abmahner Schmidt es schafft, das Bild ganz aus dem Netz zu entfernen.
Gut gemacht!
Koennen wir der Vollstaendigkeit halber noch festhalten, dass nicht Sahra Wagenknecht abmahnt, sondern der Anwalt der Fotografin, die das Bild gemacht hat ? Die Titelzeile macht das nicht deutlich…
[…] sorgte MSV-Präsident Hellmich für Schlagzeilen, wir hatten Ärger wegen Fotos von Stalin-Fangirl Wagenknecht und in Gelsenkirchen machten die Rechtspopulisten von Pro NRW so etwas wie einen […]