Wagenknecht-Abmahnanwalt siegt gegen Blogger im einstweiligen Verfahren

sahra-wagenknecht_pressefoto1Wegen der Verwendung eines alten Pressebildes von Sarah Wagenknecht (Die Linke) hat der Abmahnanwalt der Fotografin Helga Paris vor dem Landgericht Berlin einen ersten Sieg gegen Blogs erzielt. Zuvor war er mit seiner Geldscheffelei noch vor dem Amtsgericht Charlottenburg gescheitert. In einer einstweiligen Verfügung hat nun das Landgericht beschieden, dass der Blogger Thomas Rodenbücher von xtranews eine Unterlassungserklärung abgeben muss, wonach er das Bild nicht mehr verwenden darf. Der Blogger muss die Kosten des Verfahrens tragen. Der Streitwert liegt bei 2000 Euro. Die Kosten demnach im Bereich zwischen 200 und 400 Euro. Das Geschäftsmodell eines Abmahnanwaltes hat also mal wieder gezogen.

Nach dem Sieg von Thomas vor dem Amtsgericht Charlottenburg habe ich gedacht, die Nummer wäre ausgestanden. Aber leider hat das Landgericht das nicht so gesehen. Es folgte einer Argumentation, die auch von Rechtsanwalt Markus Kompa hier vorgetragen wurde. Demnach war es im vorliegenden Fall belanglos, dass die Linke das nun abgemahnte Foto von Sarah Wagenknecht über zehn Jahre lang unwidersprochen als freies Pressefoto für den allgemeinen Gebrauch im Internet verbreiten hat. Es war belanglos, dass die Fotografin für das Foto damals gutes Geld von der damaligen PDS Dortmund bekam.

Das Gericht sieht es als Recht, dass der Abmahnanwalt nun für die Fotografin Helga Paris bei allen Bloggern im Internet abkassieren darf, die das Foto von Sarah Wagenknecht malk benutzt hatten. Der Abmahnanwalt Ronald Schmidt aus der Kanzlei Haupt hat auch die Ruhrbarone schon bedroht. Und weitere Blogs.

In unseren Augen ist das kein Recht. Die Gründe, die hier dagegen sprechen, sind in unseren Augen das stillschweigende Einverständnis von Paris in die Verbreitung ihres Fotos als kostenloses Pressefoto. Auch im Internet. Die Fotografin hat ZEHN Jahre tatenlos zugesehen, wie sich ihr Foto verbreitete, um dann plötzlich gierig zu werden.

Das Gericht hat nach meiner Auffassung den Zeitfaktor nicht richtig bedacht, wenn es darauf abhebt, dass der Abmahner seit einiger Zeit versucht, von den Linken Geld einzutreiben. Diese Versuche dort Geld einzusammeln sind ja durchaus gegebenenfalls OK. Aber diese Versuche gibt es auch erst seit jetzt vielleicht einem Jahr. Das Gericht sagt, diesen Streit sei bewiesen, dass die Fotografin nicht mit der Verbreitung ihres Fotos im Internet einverstanden gewesen sei. Gut, und was ist mit den zehn Jahren davor, als sie untätig zuschaute, wie sich ihr Pic verbreitete wie frisch geschnittene Fleischwurst? Selbst bei Anne Will wird das Foto von Wagenknecht auf der Internetseite benutzt. Aber dort kassiert der Abmahner offensichtlich nicht ab. er stürzt sich lieber auf Blogger. Supertyp der Anwalt.

b1Und warum hat sie diese Sache nicht öffentlich gemacht? Warum hat sie bewusst weiter Blogs ins Messer laufen lassen? Mehr noch, die Geldmasche von Abmahner Schmidt ins Causa Paris-Wagenknecht blieb unter der Decke, bis die Blogs  vor ein paar Monaten als neue Einnahmequelle entdeckt wurden. Deswegen ist es auch falsch, wenn das Gericht so tut, als hätten entweder der Blogger oder die Öffentlichkeit etwas von dem Streit zwischen dem Abmahner und den Linken mitbekommen können.

Mir drängt sich der Verdacht auf, als würde hier versucht, unter Missbrauch des Urheberrechtes Abmahngebühren einzutreiben. Das ist doch strafbar, oder?

Ich finde die Sache degoutant. Und hoffe, Thomas Rodenbücher findet die Kraft weiter zu kämpfen. Jetzt braucht er erstmal einen guten Rechtsanwalt und Hilfe für die bislang aufgelaufenen Kosten.

Wer was für ihn tun will, kann sich direkt an ihn wenden über xtranews.

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Ich hoffe am Ende siegt die Gerechtigkeit. In der Diskussion zwischen Kompa und mir steht es damit 1:1.

Hier habe ich mehr über den Abmahner Schmidt geschrieben.
Wagenknecht-Abmahnanwalt kriegt nicht genug. Nach der ersten Klatsche zieht er vor das nächste Gericht
Sieg für Blogger. Abmahnanwalt erlebt Desaster in Sachen Wagenknecht
Update: Abmahnärger um Bild von Sahra Wagenknecht

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Adrian Borchert
Adrian Borchert
14 Jahre zuvor

Ich finde die Überschrift ziemlich irreführend. So wie ich das verstanden habe, handelt der Abmahnanwalt im Auftrage der Fotografin und nicht im Auftrage von Wagenknecht. Da drängt sich mir der Verdacht auf, dass es dem Autor mit der Überschrift „Wagenknecht-Abmahnanwalt“ garnicht um die Sache geht, die ich im Übrigen auch ungeheuerlich finde.

Ohje
Ohje
14 Jahre zuvor

Koennen wir der Vollstaendigkeit halber noch festhalten, dass nicht Sahra Wagenknecht abmahnt, sondern der Anwalt der Fotografin, die das Bild gemacht hat ? Die Titelzeile macht das nicht deutlich…

Adrian Borchert
Adrian Borchert
14 Jahre zuvor

Der Text schon, aber nicht die Überschrift. Auch die Bild-Zeitung ködert mit Überschriften, und im Artikel selbst sieht es dann ganz anders aus. Aber ich möchte jetzt nicht weiter nörgeln… 🙂

Hans Berger
Hans Berger
14 Jahre zuvor

Der Urheber darf entscheiden ob, wie lange und zu welchem Preis oder auch nicht Preis sein Foto verbreitet werden darf. Hinzu kommt das Recht der Portraitierten ebenfalls jederzeit über eine Veröffentlichung mitzuentscheiden. Das berührt Persönlichkeits- und Urheberrechte von 2 Personen. Dahingehend ist die hier aufgezeichnete „freie Verwendung“ eines Fotos, egal wo es wie lange schon erschienen ist, eine klare Verletzung des Urheberrechts. So wie man hier auch keine Texte kopieren und anderweitig veröffentlichen kann wie man will – dazu siehe den Hinweis im Footer „All Rights Reserved.“.

Wer ist im Zusammerhang mit diesem Text eigentlich „wir“? Die Ruhrbarone?

truetigger
14 Jahre zuvor

Danke für die Berichterstattung!

Ein wenig schürt die Überschrift schon die Fehlinterpretation, dass diese Abmahn-Welle im Namen Wagenknechts läuft – aus dem Artikel geht zwar hervor, dass dahinter die Fotografin steht, aber die Aufmerksamkeitsspanne mancher Querleser erkennt nur „Wagenknecht“ + „Abmahnung“.

Allerdings ist dies keine Kritik, eher ein Weiter-So – denn aufgeschreckt durch die Abmahnung prüfte ich noch einmal ein Wagenknecht-Bild in meinem Blog in einem längst vergessenen Artikel. Überschriften dürfen durchaus zuspitzen und neugierig machen.

Detlef Obens
14 Jahre zuvor

Würde über dieses Foto nicht so viel berichtet, wäre es keinen Euro wert!Dies spielt der Urheberin eigentlich nur unnötig in die Tasche! Und: DIE LINKE hat weitaus mehr Themen, um die es sich zu berichten lohnte, als die kerzengerade-sitzende Wagenknecht! Wir haben NRW-Wahlkampf und die RUHRBARONE schreiben nix zu den Linken. Passiert doch gerade viel, oder?!

Hans Berger
Hans Berger
14 Jahre zuvor

Es ist egal wie lange jemand zuschaut (oder auch nichts davon weiß), wie sein Urheberrecht verletzt wird. Das Urheberrecht erlischt bei Fotografien 50 Jahre nach dem Tod. Bis dahin kann man es jederzeit geltend machen.

Außerdem bezweifle ich, dass man mit einem Bild von Sarah Wagenknecht reich werden kann oder will.

Aber ich werde Frau Paris gern einmal darauf ansprechen, was es damit auf sich hat.

Hans Berger
Hans Berger
14 Jahre zuvor

Ich habe den Eindruck, dass Sie einiges vermengen. Das rechtliche trifft auch auf den Blogger zu. Guter Glaube ist im deutschen Recht zumal nicht angebracht. Wenn ich ein Foto verwenden will, kontaktiere ich den Urheber oder Verwertungsrechteinhaber.

Das Sie Frau Paris verabscheuen, steht ihnen gemäß Artikel 5 Abs. 1 GG zu. Das diese mit ihrer Kunst machen kann, was sie will, steht ihr gemäß Artikel 5 Abs. 3 GG zu.

Ich für meinen Teil kenne sie als eine integere Person. Deshalb mein Vorschlag, ich frage sie, was passiert ist und kann das – so ich einen Auskunft darüber bekomme und die Freigabe – hier gern veröffentlichen.

trackback

[…] Wagenknecht-Foto: Abmahn-Anwalt siegt gegen Blogger … ruhrbarone […]

Andreas Scholz
14 Jahre zuvor

Lustig, lustig,
was, wenn Anne Will einfach für die Nutzung des Bildes bezahlt?
Das mag zwar der eine oder andere sich anders wünschen, das Urheberrecht gilt halt auch dann noch, wenn die Nutzung Dritten schon (im Zweifel gegen Entgelt) gestattet wurde.

Andreas Scholz
14 Jahre zuvor

@ David Schraven,
sparen Sie sich das Porto oder die Telefongebühren.
Das Foto bei Anne Will ist doch offensichtlich nicht das von der Fotografin Paris. 😉

Urheberrechtmissbrauchsgeschädigter
Urheberrechtmissbrauchsgeschädigter
14 Jahre zuvor

Das Ganze schaut schon sehr nach Gravenreuth-Taktik aus: Statt der „Linken“ die Verwendung des Pressebilds zu untersagen, werden die belangt, die es gerade deshalb, weil es ein offizielles Pressebild ist (oder war), verwendet haben.

Ob das nun nach den §§ rechtens ist, interessiert mich als Nicht-Juristen nicht, sondern dass es eine mutwillige Schikane ist.

Aus triftigen Gründen kann ein Fotograf eine Lizenz sicher auch nachträglich wieder zurückziehen. Dann sollte es aber dabei bleiben, dass er die Löschung verlangt, und nicht in Anwaltsabzocke enden.

Andreas Scholz
14 Jahre zuvor

Jetzt bin ich erst richtig verwirrt. Was soll ich nun von dieser Arbeitsweise von Frau Will aber auch von der ihren halten? Recherche nach der Veröffentlichung?

Christian S.
14 Jahre zuvor

Urheberrecht ist Urheberrecht ist Urheberrecht. Ich bin nicht erstaunt über dieses Urteil.

Merke: wer ein Bild verwendet und es auf der eigenen Webseite einbaut, ist immer und ausschließlich selbst dafür verantwortlich. Und sonst niemand. Das ist eine ganz einfache Sache.

Christian S.
14 Jahre zuvor

PS: Ich finde die derzeitige Rechtslage falsch, da sie dem Missbrauch Tür und Tor öffnet. Aber sie ist so. Leider.

emden09
emden09
14 Jahre zuvor

Immer mal langsam mit den jungen Gäulen.

Hier ging es um eine „einstweilige Verfügung“.

Die ist nicht nur kein Urteil, die ist auch noch lange kein (juristischer) „Sieg“.

Normalerweise wird im Verfahren um einstweiligen Rechtsschutz doch die Rechtslage nicht einmal geprüft.

Stattdessen folgt der Richter einer ganz einfachen Güteabwägung nach dem Motto: Welches Recht wiegt schwerer, wenn ich es einschränke.

Und in dieser Überlegung wiegt natürlich das Urheberrecht zunächst einmal schwerer, zumal dem Blog durch eine „vorläufige“ Nichtverwendung ja kein wesentlicher Nachteil entsteht. Ja im Zweifel würde der Richter sogar einem fortgesetzten rechtsbruch vorbeugen und damit Schadensbegrenzung betreiben, wenn er in diesem Fall auf einstweiligen Rechtschutz erkennt.

Das einzige Problem für den Blogger, er darf sich nicht einfach fügen oder gar „zahlen“ sondern muss gegen die einstweilige Verfügung vorgehen und ins Hauptsacheverfahren eintreten.

Dort muss der Richter dann tatsächlich Recht sprechen (was weder heißt, dass er es beherrscht noch, dass er es richtig im Sinne der Rechtslage tun wird).

Und wenn das geschehen ist, dann kann man von einem „ersten juristischen Sieg“, wenn auch nur in „erster Instanz“ sprechen.

anderl
anderl
14 Jahre zuvor

Nicht so ohne weiteres nachzuvollziehen, die Entscheidung des Landgerichts. Worin sieht das Gericht die besondere Dringlichkeit für den Erlass einer einstweiligen Verfügung? Nach über zehn Jahren der Verwendung des Fotos allenthalben hätte das LG die Klägerin durchaus auch auf auf die Hauptsacheklage verweisen können.

RA Kompa
14 Jahre zuvor

Lieber David Schraven,

ich hatte damals ad hoc eine Einschätzung anhand des mir bekannten Sachverhalts gegeben. Ich habe nicht mit Ihnen „diskutiert“ und ich habe auch nicht Stellung bezogen, was ich für gut oder schlecht befinde, sondern auf eine mir riskant erscheinende Prozessposition hingewiesen.

Sie nennen mich hier in einem Atemzug mit „Abmahnanwälten“, scheinen mich als solchen stilisieren zu wollen. Falls Sie ein bisschen recherchiert hätten, so wüssten Sie, dass es in der Anwaltschaft keinen lauteren Kritiker gegen Missbrauch von Persönlichkeits- und Urheberrecht zulasten der Meinungs- und Pressefreiheit als meine Wenigkeit gibt. Ein solcher möge vortreten. -> https://www.heise.de/suche?channel=tp&sort=d&q=kompa+pressekammer&rm.x=0&rm.y=0&rm=search Auch in meinem Blog werden Sie kaum ernsthaften Jubel über Privatzensur finden.

Ich halte die Entscheidung im Wagenknechtfall nach Kenntnis des gesamten Sachverhalts für richtig und gratuliere. Warum Sie mir jetzt hier hinterherpöbeln, weiß ich nicht. Gestern hatte ich ja sogar öffentlich Partei für Sie ergriffen. https://www.kanzleikompa.de/2010/03/03/veroffentlichung-fremder-e-mails-ruhrbaron-schraven-will-es-wissen/

So, wie Sie mein Statement „reaktualisiert“ und in einen falschen Kontext gesetzt haben, ist es rechtlich ein bisschen bedenklich – auf jeden Fall aber sehr schwacher Journalismus, höflich formuliert.

Urheberrechtmissbrauchsgeschädigter
Urheberrechtmissbrauchsgeschädigter
14 Jahre zuvor

Eine Hauptsacheentscheidung fällt meist ebenso aus wie die der einstweiligen Verfügung, wenn sie vom selben Richter bearbeitet wird und dieser sein Gesicht nicht verlieren will, indem er zugibt, zunächst wg. Eilbedürftigkeit nicht genau hingeguckt zu haben.

Was mich bei all dem immer noch erstaunt: Wo ist ein Statement der Linken/der Fotografierten zum Fall? Wenn sie das Pressebild bereitgestellt hat, müssen die geschädigten Blogger nun alle die Linke verklagen.

Ist natürlich was, was Abmahnanwalt und Gericht freut: 50, 100 Fälle statt einem. 100 x vernichtete Lebenszeit für Winkeladvokaten.

Ist für mich selbes Schema wie Gravenreuth / Explorer.

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[…] auch „Promis“ selbst abzulichten, statt auf deren Pressefotos zurückzugreifen, was ja recht teuer werden kann, besonders bei denen, die eh’ schon kaum Geld […]

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