Wahlrecht: Mehr Trottel nach Europa

europaDas Bundesverfassungsgericht hat die 3 Prozent-Hürde bei der Europawahl gekippt. Demokratietheoretisch mag das gut sein – aber es wird die Zahl der Trottel im Europaparlament erhöhen.

Das Europaparlament hat es schwer: Seine Kompetenzen sind mit dem Wort überschaubar noch milde ausgedrückt: Es wählt keine Regierung, es bestimmt keinen Haushalt. Eher ist es so etwas wie eine teure Schülermitverwaltung, eine Demokratiesimulation mit zwei unfreiwilligen Parlamentsorten in Strassburg und Brüssel, denn selbst wo es tagt darf das EU-Parlament nicht entscheiden.

Entsprechend mies ist der Ruf des Parlaments und das Desinteresse der Bürge, sich an seiner Wahl zu beteiligen. Wenn es am 25. Mai wieder gewählt wird, wäre alles andere als eine neue niedrigste Wahlbeteiligung aller Zeiten eine Sensation.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht  die 3 Prozent Hürde gekippt. Geklagt hatten 19 kleinere Parteien, darunter die Piraten und die NPD und sie bekamen recht. Im Mai werden etwas mehr als ein Prozent der Stimmen reichen, um einen Abgeordneten ins EU-Parlament zu schicken. 2009, bei der letzten Wahl, wären ohne jede Hürde  auch  Freie Wähler, Republikaner, Tierschutzpartei, Familien-Partei, Piraten, Rentner-Partei und die ÖDP ins Parlament bekommen – die NPD hätte es damals auch ohne 3-Prozent Hürde nicht geschafft.

Ein Gewinn für die Demokratie? Nein, ein Scheinsieg. Wer einmal eine Ratssitzung nach dem Ende der 5-Prozent Hürde in NRW besucht hat, weiß: Die Einzelkämpfer sind schon in den Räten überlastet und orientierungslos.   Bereits auf kommunale Ebene sind die Fragen zu komplex, als das einer eine Chance hätte, sich auch nur halbwegs vernünftig einzuarbeiten. Dazu braucht es die Fraktionen mit ihren Mitarbeitern und eine Arbeitsteilung zwischen den Ratsmitgliedern.  Die Einzelkämpfer erscheinen meist wie Trottel. Im Europaparlament – auch wenn es weniger zu bestimmen hat als ein Rat, der zum Beispiel über den Haushalt entscheidet – ist die Arbeit noch einmal deutlich komplizierter, sind die Vorlagen ausführlicher, die Themen die besprochen, wenn auch nicht letztendlich entschieden, werden deutlich komplexer. Wer Einzelkämpfer nach Brüssel und Strassburg schickt gibt ihnen keine andere Chance, als sich zum Trottel zu machen. Das stärkt weder die Demokratie noch das Europaparlament.

 

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Andi
10 Jahre zuvor

Nicht jeder der von einem kleinen WV kommt, wird automatisch ein Einzelkämpfer. Um mal für die Piraten zu sprechen: Christian Engström und Amelia Andersdotter machen hervorragende Arbeit. Klar, sie sind Teil der Grünen Fraktion, aber im EP sind Fraktionen auch nicht so verhärtete Fronten wie im BT (oder in manchen Stadträten in NRW 😉 )

Walter Stach
Walter Stach
10 Jahre zuvor

Hätte Gauck statt von Trotteln von Spinnern gesprochen?

Stefan,
exakt wegen Deiner zutreffend begründeten Definition der zu wählenden „EU-Delegierten versammlung“ als ein N i c h t parlament – nach unserem Verständnis von fundamentalen Parlamentsrechte- konnte das BVerfG m.E. die 3 % Hürde nicht sanktionieren, denn die soll einem Parlament helfen, seine parlamentarischen Rechte und Pflichten „funktionsfähig“ wahrzunehmen.Interessant selbstverständlich die Tatsache einer 5 gegen 3 Entscheidung!!

Insofern kommt es in der Tat substantiell auf „einige Trottel mehr oder weniger“ nicht an.

Ob und inwieweit der Wegfall dieser Hürde darüberhinaus Folgen haben wird, z.B. die Aufmerksamkeit für die kleinen Parteien und deren Gewicht innenpolitisch stärkt und ob z.B. der Einzug von NPDlern das rechtsradikale Spektrum auf EU-Ebene weiteren Auftrieb gibt, bleibt abzuwarten.

Thorsten Stumm
10 Jahre zuvor

Das EU-Parlament hat weniger Rechte als der Oberste Sovjet….und das muss man erstmal hinkriegen….und sich als Parlamentarier gefallenlassen, ok bei der Apanage, ….wahrscheinlich wird da weniger geklatsch….immerhin…

TuxDerPinguin
TuxDerPinguin
10 Jahre zuvor

„Im Mai werden etwas mehr als ein Prozent der Stimmen reichen“
es reichen sogar schon etwa 0,5%

Nobil
Nobil
10 Jahre zuvor

Schade, ich hatte mich schon auf die dummen Gesichter von FDP und Piraten gefreut, da beide die 3% sicher nicht erreichen werden.

Jürgen Klute
10 Jahre zuvor

@ Stefan Laurin: Lieber Stefan, die Beschreibung der Entscheidungskompetenzen des Europäischen Parlaments stimmt für den Zeitraum bis 1999. Danach hat es einen rasanten Zuwachs an Entscheidungskompetenzen des EP gegeben. Mit dem In-kraft-Treten des Lissabon Vertrags ist das EP auch im Blick auf den EU-Haushalt auf gleicher Augenhöhe Mitentscheider gemeinsam mit dem Rat.

Heute ist das EP in fast allen Politikfeldern, die in die Kompetenz der EU fallen, gleichberechtigter Mitentscheider mit dem EU-Rat.

Rund 80 % der Entscheidungen des Bundestages sind nur mehr Umsetzung von EU-Richtlinien in das mitgliedstaatliche Recht.

Insofern ist es schon erheblich, wie sich das EP zusammensetzt. M.E. ist eine 3 % Hürde insofern sinnvoll, als dass eine Partei, die ins EP einzieht ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Relevanz nachweisen sollt. Diese Funktion hätte aus meiner Sicht eine Zugangshürde von 3 % erfüllen können. Insofern stimme ich Ihrer Einschätzung zu.

Thomas Nückel
Thomas Nückel
10 Jahre zuvor

@Stefan: Der Pinguin hat recht. Ein halber Prozent Punkt kann bei 96 Sitzen (die deutsche Delegation schrumpft leicht im neuen EP) einen Sitz ergeben. Bei dem Verfahren Sainte-Laguë (Divisorverfahren und Zuteilung nach den größten sich ergebenen Höchstzahlen – es lebe der heilige Mathematikus) geht es stark vereinfacht ausgedrückt um die größten Bruchteile (Hare-Niemeyer läßt auch grüßen). Noch einfacher ausgedrückt: CDU 44,2 und Pogopartei 0,5 kann ergeben CDU 44 Sitze und Pogopartei 1 Sitz. Wahrscheinlich ist zwar das Parteien mit 1,3 dann den zweiten Sitz ergattern, aber spätestens jetzt liest keiner mehr weiter…:)

TuxDerPinguin
TuxDerPinguin
10 Jahre zuvor

die beste und informativste Seite zum Wahlrecht erklärt das ganze ausführlich, warum 0,5% für einen Sitz reichen können (nicht werden, können)
https://www.wahlrecht.de/verfahren/faktische-sperrklausel.html

Walter Stach
Walter Stach
10 Jahre zuvor

-8-Jürgen Klute: richtig, aber……
Das Budgetrecht ist nicht das primäre und das originäre Recht
der „Delegierten-Versammlung“, anders eben als das bei
herkömmlichen Parlamenten der Fall ist.

Und vor allem:
Die Exekutive (Regierung/Kommission??) wird nicht
von der Del.versammlung gewählt, kann nicht von ihr
abgewählt werden .
Mißtrauensvotum;gibt es nicht.

Und noch Wichtiger ist doch, daß letztendlich nicht die
Delegiertenversammlung, letztlich nicht die Kommission, über
das politisch Wesentliche auf EU-Ebene entscheidet,sondern..

Also,die „Delegierten-versammlung“ ist nach wie vor -noch?-kein Parlament, dessen Funktionsfähigkeit zu sichern die einzig verfassungsrechtlich vertretbare Einschränkung der rechtlich-politisch für eine Demokratie unerläßlichenGleichgewichtigkeit jeder einzelnen (Zähl-)stimme.
Wäre die „Delegierten-Versammlung“ im wesentlichen -sh.u.a.oben-in ihrer Funktion ein Parlament, dann……………………………………………………..

Michalski
Michalski
10 Jahre zuvor

Jetzt wir es Zeit, das die Ruhrstadtpartei kommt. 30 Prozent im Pott wird sie immer bekommen.

Walter Stach
Walter Stach
10 Jahre zuvor

Frage an die Wahlrechts-mathematieker:

Wie sehen denn die Rechnungen aus je nach Höhe der Wahlbeteiligung, zB. bei einer Wahlbeteiligung von 65 % oder bei einer Wahlbeteiligung von nur 35% bei den selben Zahlen an absoluten Wählerstimmen?
Gibt es danach -exemplarisch dargestellt- Konstellationen bei entsprechend hoher Wahlbeteiligung, wo „mit Sicherheit“ die ganz kleinen Parteien leer ausgehen würden?

Walter Stach
Walter Stach
10 Jahre zuvor

Korrektur:
Meine Frage nach der Relevanz der Wahlbeteiligung bleibt; aber…..“bei den selben Zahlen an absoluten Stimmen für die Kleinen“!!!

Thomas Nückel
Thomas Nückel
10 Jahre zuvor

Ja, aber nur unter der Vorraussetzung, dass die zusätzlichen Wähler, die zur hohen Wahlbeteiligung führen, nicht die Kleinstparteien wählen.

Erdgeruch
Erdgeruch
10 Jahre zuvor

Ein Hinweis dazu Herr Stach: Nach dem gewählten Sitzverteilungsverfahren reicht für einen Sitz durch Aufrundung ein halber Sitz (es wird aufgerundet) und kein ganzer Sitz. Wenn man die Zahlen der letzten Wahl nähme, würden also ca. 132k Stimmen reichen. Insofern ist auch nicht so wie vorher dargestellt, dass 1 Prozent, sondern ein halber Prozentpunkt reicht. Die ganz kleinen wachsen also etwas überproportional und insofern ist die plakative Wortwahl von Herrn Laurin an dieser Stelle mehr als gerechtfertigt. Denn in diesen Kleinstbereich (also noch jenseits von Piraten, ÖDP und FDP) gibt es zweifellos Randgruppen skurrilster Art.

Gordon Shumway
Gordon Shumway
10 Jahre zuvor

@Walter Stach:
Wäre das Wahlvolk eine repräsentative Stichprobe, dann hätte eine Änderung der Wahlbeteiligung keinen Einfluss auf die Sitzverteilung. Nimmt man allerdings an, dass es genau den Parteien, die bisher nicht über die 3%-Hürde kamen, gelingt in jedem Wahlgang dieselbe Zahl an Anhängern zu mobilisieren und dass sich die übrigen Wähler immer im selben Verhältnis für die restlichen Parteien entscheiden, dann ergibt sich mit sinkender Wahlbeteiligung natürlich ein größerer Einfluss. Die Sitzverteilung ändert sich jedoch nicht unbedingt im selben Maße. Dabei spielt auch das Verhältnis der einzelnen Ergebnisse untereinander und die Anzahl der angetretenen Parteien eine Rolle. Vereinfacht: Je größer der Unterschied zwischen Wahlsieger und Kleinstpartei desto weniger Sitze gibt’s für die Kleinen. Dasselbe gilt, je mehr Parteien im Parlament landen.

yohak
yohak
10 Jahre zuvor

Wie der Name schon sagt, wird das Europaparlament auf europäischen Ebene und nicht nur in Deutschland gewählt. Deswegen halte ich die Argumentation des Artikels für falsch. Denn tatsächlich sind nicht nur Kleinparteien mit 1 oder 2 Abgeordneten, sondern tatsächlich jede deutsche Partei darauf angewiesen, unter den Abgeordneten anderer Länder nach Gleichgesinnten (oder zumindestens ähnlich gesinnten) zu suchen um mit diesen zusammenzuarbeiten. Vielleicht erhält bei der Europawahl die Lionkspartei 8 Mandate und die Piratenpartei 2. Trotzdem ist es gut denkbar, dass es den Piraten besser gelingt,
Kooperationen mit Parteien aus anderen Ländern anzustossen, zund dann auch letzlich mehr zu bewegen. Insofern ist die Situation im Europaparlament nicht vergleichbar mit nationalen oder auch kommunalen Parlamenten.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
10 Jahre zuvor

@#19 | Stefan Laurin: Vielleicht sollte man hier zur psychologischen Hygiene nochmal erwähnen, dass das BVerfG-Urteil nur die teutsche EP-Entsendung betrifft und andere EU-Länder grundsätzlich frei und anders ihre Wahlen gestalten können. Insofern verstehe ich den Einwurf der „Idioten-Entsendung“ nicht soooo ganz, wenn hier über nur 99 Sitze schwadroniert wird.

Was allerdings im Geplärre über diese Entscheidung wieder völlig untergeht, ist der eigentliche *Grund* dafür. SPON nennt es zwar „Herabwürdigung“ des EU-Parlaments, wenn unser BVerfG unsere Vergangenheit als weit wichtiger und sensibler anerkennt als die Historie in Brüssel, aber genau das wird durch das Urteil den EU-Hassern von AfD/braunen Idioten gegenüber verdeutlicht – wir können und müssen auf uns selbst aufpassen, die EU braucht das *noch* nicht.

Frank
Frank
10 Jahre zuvor

@Stefan:
Ich glaube, das EP hat auch deshalb ein geringes Ansehen, weil man den Eindruck haben muss, dass die MdEP’s nichts tun. Ihr hattet das für die Koch-Mehrin mal nachvollzogen. Die falschen Doktoren in der liberalen Fraktion kamen da noch zu. Aus Berlin kann man hier z. B. Dagmar Roth-Behrendt ergänzen, der Erfinderin der „aggressiven Leistungsverweigerung“.

Und die wenigen Aktiven haben in den Radiointerviews nun auch keine Glanzauftritte, man denke nur an Elmar Brok, CDU.

Die Abschaffung der Hürde machen die kleinen Parteien aber wahrscheinlich unter sich aus. Die „Freaks“ geben ihre Stimmen jetzt direkt ihren Parteien anstatt taktisch einer Partei nahe der früheren Hürde.

PS:
Frage aus Berlin: Was ist an Tierschutz „freakig“?

OWL-Baron
10 Jahre zuvor

#Frank Elmar B. hat deutlich dazu gelernt, wenn auch lange noch nicht ausreichend. Sie hätten den mal als Jurastudent- ohne Abschluss- erleben müssen. Ich bin jedenfalls froh, dass der uns als MdB erspart geblieben ist. 75, nach 20 Semestern wurde er zum Bundestagskandidaten der Bielefelder CDU gekürt. Erst nach heftigem Wirbel, u.a. sprach die NW vom „teuersten Arbeitslosen Deutschlands“, knickte die CDU ein, ein neuer Kandidat zog dann erwartungsgemäß 76 für die CDU nach Bonn.

Richtig ist, dass Einzelkämpfer in jedem Parlament überfordert sind. Spätestens wenn man einen Haushaltsplan zur Hand nimmt, wird das deutlich.
Einige von den Comicfiguren, die jetzt bei uns gewählt werden, treffen aber auf gleichfarbige Comicfiguren aus anderen Ländern. NPD, Lega Nord. FN, etc.
Wird über die bei uns viel berichtet? Vor allem: Wird das mehr, wenn da dann ein brauner Arm aus D. zukünftig in die Höhe gehoben wird?
Einzig die AvD wird wohl medial von ihrer zukünftigen Mitgliedschaft im EP medial
profitieren. Ist zwar nicht schön, aber verkraftbar.
Die Piraten möchte ich, bei aller Kritik an ihnen, nicht zu den Comicfiguren zählen.

Walter Stach
Walter Stach
10 Jahre zuvor

Eine sehr hohe Wahlbeteiligung könnte -sh.vorangegangene Erklärungen- dazu beitragen, daß die „ganz Kleinen“ auch ohne „Sperrklausel“ nicht den Sprung in das EU-„Parlament“ schaffen.Ob das „gut oder schlecht wäre“ lasse ich hier ‚mal außen vor.

Ich frage mich, ob die Beteiligung bei der Wahl des EU-Parlamentes „so oder so“ beeinflußt wird durch die Tatsache, daß u.a. in NRW -und ….?- am gleichen Tage die Mitglieder der Räte in den Kommunen und die OB/BM -jedenfalls in den meisten Kommunen- gewählt werden.
Soweit mir erinnerlich -ich habe keine Statistik „auf die schnelle zur Hand“-war die Wahlbeteiligung zu den Räten in den Kommunen immer deutlich höher als die zum EU-Parlament (und als die bei der separten Wahl der OB/BM).

Claus Mayr
Claus Mayr
10 Jahre zuvor

Der Autor des Artikels sowie einige Kommentar-Schreiber haben offenbar die seit dem Maastrichter Vertrag (1992) bis zum Lissabon-Vertrag (2009) massiv gestiegene Verantwortung und inzwischenvollen Mitentscheidungsrechte des EP auch in Haushaltsfragen und z.B. der EU-Agrarpolitik (GAP), die immerhin über 40 Prozent des EU-Haushaltes verschlingt, noch nicht realisiert. Das Parlament entscheidet heute auf Augenhöge mit dem Ministerrat! Die Zeiten des „Hast Du einen Opa, schick ihn nach Europa“ sind lange vorbei!

OWL-Baron
10 Jahre zuvor

Stefan Laurin „Die Parlamente entscheiden ihn“, den Haushalt also. Meiner Erinnerung nach war es im Kommunalbereich so, dass die Verwaltung die Vorlage liefert, an der sich die Fraktionen abarbeiten. Ich denke mal, dass es oberhalb der kommunalen Ebene ähnlich ist. Ob da noch von einer 100%igen Entscheidung sprechen kann? Abgesehen davon, dass es auf allen Ebenen festgelegte Aufgaben und Schlüsselzuweisungen gibt, die beachtet werden müssen.
Warum Schulz und nicht Gabriel? Möglicherweise weil Schulz besser als Gabriel ist?
In Talkshows vermittelte er zumindest mir diesen Eindruck.

yohak
yohak
10 Jahre zuvor

Die Bedeutung des Eu-Parlaments hat in den letzten Jahren zugenommen. Aber ist das ein Grund für eine Prozentklausel? Ich habe manchmal den Eindruck, eine Prozentklausel ist für die Europarlamentarier und ihre Fans so eine Art Statussymbol, das man haben will nach dem Motto, was der Bundestag hat, das wollen wir auch. Dabei gibt es im EP keine festen, dauerhaften Koalitionen und
somit auch keine Notwendigkeit, die Bildung solcher zu erleichtern.
Und: In jedem Fall gilt: Will man durch Prozentklauseln der Zersplitterung entgegenwirken, so muß man für Klauseln auf europäischen Niveau eintreten und nicht für Klauseln, die auf nationaler Ebene berechnet werden.

OWL-Baron
10 Jahre zuvor

In der heutigen Printausgabe der TAZ ist ein Interview mit Martin Sonneborn, dem Parteivorsitzen der Partei.Die „rechnen“ jetzt mit einem Mandat. Haben eine Liste mit 60 Leuten, so dass jeder auf diese Liste einen Monat lang Brüssel kennenlernen darf, inklusive 12000 Euro Gehalt und 20.000 Euro Bürokostenzuschuss. Nette Idee.

mister-ede
10 Jahre zuvor

Das Erstaunliche ist doch, dass es bei dieser Wahl sowieso keine Gleichheit der Stimmen gibt, weil die Sitze zwischen den Mitgliedsstaaten nicht proportional verteilt werden.
https://www.mister-ede.de/politik/bverfg-urteil-zur-sperrklausel/2386

WALTER Stach
WALTER Stach
10 Jahre zuvor

-25-Stefan Laurin,
so ist es.

Ein Parlament entscheidet nicht „auf Augenhöhe mit dem Ministerrat (mit der Regierung) über das Budget, sondern das sog. Budgetrecht ist d a s Recht des Parlamentes, das es zu einem solchen macht.

Unter anderem die jüngste Rechtsprechung des BVerfG im Zusammenhang mit den „Rettungspaketen zum EU“ hat mehrfach die Grenzen des Regierungshandels aufgezeichnet, wenn das Buget-recht des Parlamentes subtantiell gefährdet erscheint. Bemerkenswert darüber hinaus, daß das BVerfG dem Parlament, dem Bundestag, klar gemacht hat, daß es dann, wenn es selbst mit seinen eigenen Entscheidungen seine Buget-Souveränität zu verletzten droht, verfassungswidrig handelt!

Im übrigen:
Unabhängig vom Budget-Rechts-Streit, der hier geführt wird:
Ich kennen niemanden unter den Staats- und Völkerrechtlern, der geltend macht, die „Delegierten-Versammlung“ der EU sei ein Parlament oder zumindest nach ihren wesentlichen Aufgaben und Befugnissen substantiell eine „parlaments-ähnliche“ Institution.

Stefan,
Gabriel – Schulz?
-sh.dazu OWL-Baron -26- im letzten Satz.-
Wenn man Gabriel und Schulz vergleicht, dann………..????

-29-Mister-Ede
richtiger Hinweis, der unterstreicht, daß die „EU-Delegierten-Versammlung“ kein Parlament sein kann.
Wenn allerdings in Deutschland diese „Delegierten“ gewählt werden, dann müssen die Grundsätze unseres Wahlrechtes gelten -Gleichwertigkeit der (Zähl-)Stimme-, von der nur abgewichen werden kann, wenn dem ein höheres Interessen entgegenstehen -z.B.die Sicherung der Funktionsfähigkeit des System von Parlament-Regierung-

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