Den Grünen ist es nach Monaten wieder gelungen, mit einem Thema in der Öffentlichkeit durchzudringen: Grünen-Chef Robert Habeck will das Wahlrecht ab 16 einführen, Politiker von Linken und SPD finden die Idee gut. Der Grund warum Habeck das will ist ebenso klar wie der, warum die Union dagegen ist: Die Grünen sind bei den Kids beliebt, die Union nicht. Ob die Habecks Rechnung aufgeht ist nicht klar. Der Jugendforscher Klaus Hurrelmann warntin der Welt: „Wer glaubt, vom heutigen Stimmungsbild ausgehend von einer Senkung des Wahlalters profitieren zu können, kann sich gewaltig irren.“
Jugendlichen ab 16 nur das Wahlrecht zu geben, sie ansonsten allerdings wie etwas größere Kinder zu gängeln, wäre allerdings unverschämt. Wenn Jugendliche mit 16 wählen dürfen, sollten sie auch den PKW-Führerschein, rauchen, Clubs und Kneipen besuchen, Schnaps trinken und die richtig harten Computerspiele zocken dürfen. Wenn schon, denn schon!
Bitte keine Personen in die Politik, die sich in einer chaotischen hormonellen Umbruchsituation befinden!
Ansonsten, ja, wer wählen gehen kann, sollte auch Sex haben, Alkohol konsumieren, mit dem Auto gegen Bäume fahren, Mietverträge unterschreiben, weiter lernen oder auf dem Bau schuften/im Büro schwitzen/auf der Straße fegen/in der Werkstatt buckeln dürfen. Oder, er muss im selben Umfang Verantwortung für sich und andere mit allen Vor- und Nachteilen übernehmen müssen.
Bezüglich dieser Debatte lässt sich doch eine Parallele zum Wahlrecht für Mitbürger mit sogenanntem migrantischen Hintergrund ziehen. Immigranten und ihre Nachkommen in der 2./3./4./5. Generation mit Wahlrecht, sei es kommunal oder landes-/bundesweit werden gerne von Bündnis 90/Die Grünen bzw. der SPD umworben. Gehen diese überhaupt vermehrt zur Wahl? Und werden von diesen bevorzugt SPD oder Bündnis 90/Die Grünen gewählt? Der Hintergedanke von Herrn Habeck wird sich als Trugschluss erweisen.
Gilt das dann auch für das Strafrecht? Wenn schon,denn schon.
Das Wahlrecht ist ein elementares Recht und nicht daran gebunden, ob jemand Steuern zahlt, Pflichten gegenüber der Gesellschaft wahrnimmt, Mann oder Frau ist…
Wenn mittlerweile eingeschätzt wird, dass auch 16-jährige selbstverantwortlich wählen können, dann steht einem Wahlrecht ab 16 nichts entgegen. Wer dann aber mit "Wennschondennschon" ankommt scheint das Wahlrecht für eine fakultative Ergänzung der Demokratie zu halten.
@#3 Harry: Allein schon der Umstand, dass 16/17-jährige ziemlich mit sich und ihren hormonellen Veränderungen zu kämpfen haben schließt für mich aus, dass die Jungs und Mädels wählen können sollten.
PS: Das den Artikel schmückende Symbolfoto ist aber arg gestellt. Stellt sich so Herr Habeck die Jugend von Heute vor?
Wäre eher dafür, das Wahlrecht den Alten irgendwann wieder abzunehmen, das sollte schon einiges an Ausgleich schaffen. Höchstwahlalter jetzt!
https://www.youtube.com/watch?v=q8HvDaTVAjo
Mit dem Führerschein gerne dasselbe.
Angesichts der widerwärtig hohen Staatsquote und der Heere von Transferzahlungsempfängern sowie anderer Staatsknetebezieher (Beamte, öff. Dienst, sog. NGO am Tropf der Gelder für komische Projekte) fordere ich an dieser Stelle erneut die Einführung des Zensuswahlrechts. Dann können meinetwegen alle mitmachen.
@ Realmika
ich bin für die Abschaffung des Wahlrechts für "Realmika"s – also Menschen, die einfach nur Stuss reden – "Verfassungsfeindlich" wäre zu viel der Ehre für "Realmika"s
#6 Wie gewohnt, ein Troll schimpft dumpf daher-ohne Sinn und Verstand.
Wahlrecht mit 16 gehört zu den opportunen aber völlig unsinnigen Forderungen um pubertierende aggressive junge Menschen politisch zu instrumentalisieren.
Es wäre eher sinnvoll rein sachlich objektiv betrachtet das Wahlrecht und die Volljährigkeit wieder auf 21 heraufzusetzen.
Das ist zwar illusorisch, entspräche aber eher den Tatsachen, was Reife und Urteilsvermögen angeht.
Und das entspricht meiner Erfahrung bezüglich meiner eigenen Generation inkl. meiner Wenigkeit.
Das junge Leute das nicht einsehen können ist nachvollziehbar, hätte ich damals auch nicht verstanden. Es hat Erfahrung gebraucht, um das Verstehen zu können.
Erfahrung die heute viele junge Menschen selbst mit 21 immer noch nicht haben, Dank deutlich längerer Ausbildungszeiten.
@/
Solche Forderungen lösen keine Probleme sondern restaurieren nur Alte. ja es gibt systemische Ausfälle, und nein, sie sind nicht generalisierbar.
Alle Lösungen beinhalten immer Kollateralschäden und die sind im Bewusstsein immer größer als der Unsichtbare Gewinn der gleichen Lösungen, weil die Vorteile als selbstverständlich gelten, was sie nicht sind.
Deshalb lassen sich Missstände der genannten Art, die zweifelsohne existieren auch nicht so einfach mit solchen Forderungen beseitigen, sondern nur verschlimmern.
Es erfordert eine Menge Hinrschmalz um Abhilfe zu schaffen in einem Gefüge das vor Komplexität nur so strotzt.
@ Jürgen #4, Zitat:
"Allein schon der Umstand, dass 16/17-jährige ziemlich mit sich und ihren hormonellen Veränderungen zu kämpfen haben schließt für mich aus, dass die Jungs und Mädels wählen können sollten."
–> Allein schon der Umstand, dass über 50jährige mit zunehmenden körperlichen Gebrechen und geistigen Verhärtungen zu kämpfen haben, schließt für mich aus, dass die Greise und Greisinnen wählen können sollten.
Zitat: "PS: Das den Artikel schmückende Symbolfoto ist aber arg gestellt. Stellt sich so Herr Habeck die Jugend von Heute vor?"
*facepalm* Wer hat denn den Artikel geschrieben und dann wohl auch das Symbolbild ausgewählt?
Entsprechende Begabung vorausgesetzt, können 12-jährige durchaus mit manch einem erwachsenen Politiker mithalten. Auch ist Schulbildung so ziemlich das Letzte, was zu Problemlösungen führt. Ich habe genügend ungeöffnete Umschläge mit Beschlußvorlagen für Rats- und , daß ich weiß, daß Parlamentarier nicht mal lesen können müssen. Wichtig war in all diesen Fällen nur, daß sie wußten, wann sie die Hand zu Abstimmungen zu heben hatten. Und da hat ein kurzer Blick zum Gruppensprecher ausgereicht. Selbst das passive Wahlrecht könnte also herabgesetzt werden. Daran hat Habeck nicht gedacht? Robert, meist ist doch sowieso Fraktionszwang! Was kann da schon schiefgehen? Nix!! Laßt euch diesen Joker mit dem Wahlalter bloß nicht wegnehmen und setzt tiefer an. 12 Jahre reichen!
#11 paule t.
Sie sind also der Meinung, eine Person, die sich in einem körperlichen Ausnahmezustand befindet, und deren Reifeprozess noch lange nicht abgeschlossen ist, sollte die selben Rechte und Pflichte haben wie jemand, der diesen Prozess schon abgeschlossen hat? Weshalb meinen Sie, gibt es denn ein Jugendstrafrecht?
Ich frage mich tatsächlich, was für ein Bild von der Jugend Herr Habeck hat. Denkt er wirklich, Fridays for Future stünde exemplarisch für eine Jugend, die mit Begeisterung Bündnis 90/Die Grünen wählt?
#9 Och ja, die Nazis sind gewählt worden, als Volljährigkeit und Wahlalter bei 21 lagen. Wollen sie behaupten, dass das "reife Wahlentscheidungen reifer Bürger waren? Weder "das Reich" noch die Bundesrepublik( diese bis 1975)haben sich gescheut, Minderjährige uniformiert an der Waffe auszubilden.
#4 und #13 Jürgen
Wie ich bereits im #3 geschrieben habe, ist das Wahlrecht nicht an bestimmte Bedingungen geknüpft, sofern die eine Bedingung erfüllt ist, nämlich dass man selbstverantwortlich wählen kann. Da ist es völlig egal, ob sich Menschen in einer hormonellen Umstellung befinden wie im Klimakterium oder in der Pubertät. Manchmal habe ich übrigens den Eindruck, dass selbst 50-jährige noch nicht aus der Pubertät heraus sind. Soviel ich weiß, ist noch nicht mal geistige Behinderung allein ein Ausschließungsgrund. 16-jährige befinden sich nun mal in der Entwicklung zu reifen Menschen, körperlich sind sie meistens schon sehr reif. Da sie aber noch Erfahrungen aufbauen müssen, sind bislang einige Rechte – auch was die Geschäftsfähigkeit betrifft – noch eingeschränkt. Allerdings sind 16-jährige auf jeden Fall religionsmündig (das auch schon mit 14), sowie testamentsberechtigt. D.h. peu à peu werden die Jugendlichen an alle elemantaren demokratischen Rechte herangeführt. Und bislang habe ich gegen das Wahlalter ab 16 noch keine überzeugenden Argumente gelesen, die nicht auf alle anderen Altersstufen genauso anwendbar wären. Und natürlich vermute ich, dass die neue Wählergruppe nicht unbedingt zu Habecks Zufriedenheit agieren würde. Die Wahlen sind nämlich allgemein, geheim und frei.
@#15: Das mit der Religionsmündigkeit sollte tatsächlich vielleicht nochmal auf den Prüfstand gestellt werden. Wenn in einem der gewichtigsten Rechtsfelder des Rechtswesens, dem Strafrecht, ein deutlicher Unterschied bezüglich des Alters gemacht wird, eben weil unterstellt wird, dass die jeweiligen Personen eben noch nicht ihr Handeln vollständig überblicken können, weshalb soll dass dann für Wahlen gelten? Und, wenn man Jugendlichen zuspricht, sie können selbstverantwortlich wählen, was spricht dann gegen eine vollumfängliche Strafmündigkeit ab 16 Jahren?
Nein, alles in allem überzeugt mich ihr Beitrag nicht.