Wahlrechtsreform: Fürchtet die SPD um Mandate in NRW?

Plenarsaal des Bundestages Foto: Steffen Prößdorf Lizenz: CC BY-SA 4.0

Morgen trifft sich der Koalitionsausschuss in Berlin, um über eine Reform des Wahlrechts zu diskutieren. Es geht um die Arbeitsfähigkeit des Bundestages.

598 Mitglieder hat der Bundestag nach dem Gesetz. Zurzeit sind es wegen Überhang- und Ausgleichsmandaten 709 und würden die Bürger im kommenden Jahr so wählen, wie es die Umfragen heute vorhersagen, könnten es über 800 werden. Das sind, da sind sich alle Parteien einig, zu viele für ein arbeitsfähiges Parlament.

Alle demokratischen Parteien bis auf die SPD sind sich, so unterschiedlich ihre Modelle auch sind, darüber einig, dass die Zahl der Direktwahlkreise verringert werden soll. FDP und Grüne wollen, wie auch die Linkspartei, die Zahl der Wahlkreise von heute 299 auf 250 reduzieren, die Union will, dass es künftig immerhin noch 280 Wahlkreise gibt. Bei der SPD sieht man das anders, die Zahl der Wahlkreise soll nicht angerührt werden. Nach dem Modell des Union würden alleine vier Wahlkreise in NRW wegfallen – betroffen wäre wohl besonders stark das Ruhrgebiet, wo noch immer viele Sozialdemokraten ihre Wahlkreise gewinnen. Ob Duisburg nach einer solche Reform noch zwei Bundestagsabgeordnete stellen würde, ist eher unwahrscheinlich.

Eine Einigung bei der morgigen Koalitionsrunde ist auch unwahrscheinlich, weil die SPD-Fraktion in ihren Vorschlägen zu einer Wahlrechtsreform die Parität vorschreiben will. In einem Beschluss der Fraktion vom März heißt es „Zur Wahl werden nur Parteien zugelassen, deren Landeslisten paritätisch abwechselnd mit einem Mann und einer Frau oder umgekehrt besetzt sind.“ Eine Regelung, die verfassungsrechtlich bedenklich ist. Ein von SPD, Linken  und Grünen beschlossenes Paritätsgesetz in Thüringen wurde vom dortigen Verfassungsgericht als verfassungswidrig abgelehnt.

Nun will die SPD eine Übergangslösung für die 2021er Bundestagswahl, was die Union ablehnt: CDU und CSU wollen morgen eine langfristige Lösung beschließen.

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Bochumer
Bochumer
4 Jahre zuvor

Man kann den Sachverhalt auch anders lesen… Die CDU will eine Reform, bei der aussichtsreiche SPD-Wahlkreise gestrichen werden. Peinlich für alle Parteien ist es aber allemal… Der Kompromiss kommt auf jeden Fall zu spät.

ccarlton
ccarlton
4 Jahre zuvor

Wer die Zahl der Wahlkreise reduzieren will, will weniger Demokratie wagen und stattdessen die Macht der Funktionäre mehren. Jede Partei, die das ablehnt, verteidigt die Freiheit.

Yilmaz
Yilmaz
4 Jahre zuvor

Wenn man sieht wie wenige Abgeordnete normalerweise im Bundestag anwesend sind, dann weiß man welche Größe ausreichend ist.

Helmut Junge
Helmut Junge
4 Jahre zuvor

@Yilmaz (3) Klasse! Das ist eine überraschend einfache und einleuchtende Formel.

Walter Stach
Walter Stach
4 Jahre zuvor

Unkenntnis……?
Mir scheint empfehlenswert, daß Kommentator(en) und Beitragsverfasser(innen) sich zunächst eingehend(er) mit dem Sachverhalt sowie der derzeitigen Wahlrechtslage und den dazu vorliegenden unterschiedlichen Reformvorstellungen der im Bundestag vertretenen Parteien befassen. Und das erfordert – zumindest ein wenig- "Zeit und Mühe".

Erst dann und nur dann, so meine ich, sollte die eigene Meinung vorgetragen werden; insbesondere die eigene kritische Meinung gegenüber den Reformzielen/Reformplänen irgend einer Partei.

Nur wenn das per Kommentar/per Meinungsbeitrag geschehen würde, könnte ich mich mit dem dann Vorgetragenen kritisch auseinandersetzen. Dafür könnte es dann vielfältige und vielfache "gute" Gründe geben.

Berthold Grabe
Berthold Grabe
4 Jahre zuvor

Eine Grundsatzfrage zum Verhältniswahlrecht!
Denn aus diesem entsteht das Problem.
Das Dilemma besteht darin, das einzelne Bürger populärer als ihre Partei sind. Das heisst im Extremfall das ein Direktkandidat gewählt wird, seine Partei aber keine Stimmen erhält.
Das heisst, das Direktmandat entspricht nicht dem prozentualen Anteil einer Partei am Wahlergebnis.
Und je größer die Differenz, desto mehr Ausgleichmandate braucht es, um das prozentuale Ergebnis abzubilden.
Statt Direktmandate abzubauen sollte die Zahl der Ausgleichmandate abgebaut werden.
Eine gewählte Person sollte immer den Vorzug vor einer gewählten Partei haben, da persönliches Vertrauen immer höher zu werten ist, als ideologische Gefolgschaft.
Die Briten wählen nur Direktmandate und sind damit bisher besser gefahren, weil es eindeutige Mehrheiten in einer repräsentativen Demokratie schafft und der Repäensentativfaktor gestärkt wird.
Man sollte keine Partei sondern Repräsentanten wählen. Es würde die Handlungsfähigkeit und das Vertrauen des Parlamentes stärken.
Um um dem Problem struktureller Minderheiten gerecht zu werden, könnte man darüber nachdenken mehr als einen Direktkandidaten pro Wahlkreis und dafür weniger Wahlkreise zu installieren.
Auch das würde das Überhangmandatproblem deutlich senken, weil zweit- oder sogar drittplazierte ein Direktmandat erringen könnten.
Insgesamt würde damit die Demokratie gestärkt zulasten des Parteiengeschachere.
Was eine deutlich bessere Personalausstattung ermöglichen würde und vor allem die Macht des Lobbyismusses deutlich begrenzen würde.
Denn wahrscheinlich zweidrittel der heutigen Mandatsträger würden so wohl keinen Platz mehr im Parlament erhalten.
Was leider auch eine solche Lösung unwahrscheinlich macht. Da geht dann doch das Eigeninteresse vor.

Berthold Grabe
Berthold Grabe
4 Jahre zuvor

@2
Man könnte die Wahlkreise auch reduzieren und dafür mehrere Direktmandate vergeben nach Plazierung.
meiner Meinung nach würde das das beste Ergebnis zur Folge haben und die Ausgleichsmandate deutlich reduzieren und auch noch die Demokratie stärken. weil Bürger und nicht Parteien bestimmen wer gewählt wird, es würde die Listen deutlich verkürzen und aufgestellt werden müssten Leute, die auch einen der vorderen Plätze erringen können.

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