Ab Montag dürfen Geschäfte bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche wieder eröffnen. Was für viele ziemlich willkürlich klingt, folgt einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2005. Die Richter entschieden damals:
„Einzelhandelsbetriebe sind großflächig im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO, wenn sie eine Verkaufsfläche von 800 m² überschreiten“
Die Länder und der Bund haben sich gestern also nicht eine neu Regel ausgedacht, sondern folgten der Rechtsprechung. der großflächige Einzelhandel bleibt geschlossen. Über die Regel kann man natürlich diskutieren, aber dafür ist zurzeit sicher nicht die beste Moment. Irgendwo müssen Grenzen gesetzt werden: Mit 18 Jahren ist man volljährig, mit 17 Jahren und 360 Tagen nicht. In solchen Entscheidungen steckt immer ein Stück Willkür, das geht nicht anders. Aber es war keine Willkür der Politik. Sie blieb auf dem Pfad des Rechts.
Und jetzt ist die nächste Frage: Ab wann ist eine Veranstaltung eine Grossveranstaltung ? Ab 30 Personen, ab 50 Personen, ab 500 Personen ?
@Uta Rotermund: Bis zum 4. Mai gilt auf jeden Fall die Abstandsregel: Drei sind einer zu viel.
Ich verstehe die 800 qm trotzdem nicht. Wenn Abstand gehalten werden kann ist es doch egal wie groß die Fläche ist. Da müssen gar keine Grenzen gesetzt werden.
[…] das Ganze orientiert sich an den vorhin vom Kollegen Stefan Laurin genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das so ‚großflächigen Einzelhandel‘ definiert […]
Guter Punkt. Es müssen Entscheidungen gefällt werden und dazu braucht es Grundlagen. In einem großen Geschäft kann man schlechter die Einhaltung der Regeln durchsetzen. Überhaupt habe ich das Gefühl, dass die ruhige Art der Regeldurchsetzung in Deutschland angemessen ist.
Von der Wissenschaft bin ich da eher enttäuscht: Grundlegend Verbesserung in der Datenerhebung sind für mich nicht erkennbar.
Thomas . Das sehen sicherlich alle halbwegs klar denkenden Menschen genau so. Aber da wird nicht der Meschenverstand zu Rate gezogen, sondern Gesetzestexte die nicht für solch eine Pandemiesituation ausgelegt sind. Einigermaßen erbärmlich, das die uns Regierenden, mit Hilfe von einem Teil der angeblich intelligentesten Mitbürgern dafür eine Woche brauchen um damit einen Einstieg in den Ausstieg von Schließungen zu erreichen.
Es ist eigentlich unsinnig, eine solche Quadratmetergrenze pauschal festzulegen. Dass man, wenn man eine solche Grenze festlegt, irgendeinen Wert, irgendeine Zahl nehmen muss, ist allerdings Binse. Der Grund in diesem Fall ist vor allem mangelnde Kontrollierbarkeit. Entscheidend (jedenfalls nach allem, was man über die Infektion bisher weiß) ist nämlich überhaupt nicht die Quadratmeterzahl der Einkaufsstätte insgesamt, sondern die Anzahl der Personen, die sich zu jedem Zeitpunkt auf der begehbaren Fläche aufhalten, zum Beispiel "maximal 1 Person pro 25 m² begehbarer Fläche" und deren gleichmäßige Verteilung. Entscheidende Bezugsgröße kann nur die tatsächlich begehbare Fläche sein. Ebenfalls wichtig sind die Breiten der Gänge in den Märkten, insbesondere auch die vor den Kassen. Mitunter sind die Gänge kaum 1,50 m breit. Bei Begegnungen ist der erforderliche Abstand also dann gar nicht mehr einzuhalten. Die Supermarkt-Kette Walmart hat deshalb "ONE WAY"-Regelungen eingeführt. Eine "Personen/pro Fläche"- Regelung umzusetzen, ist allerdings aufwendig und verursacht beträchtliche Mehrkosten. Es würden dadurch ausgerechnet der Branche (Lebensmittel-Supermärkte), deren Ausbeutungsgrad und Konkurrenz bekanntermaßen extrem hoch ist, zusätzliche Kosten für Personal und Organisation entstehen, die sich nur durch schwer durchsetzbare Preiserhöhungen auffangen ließen. Kontrollierbar wäre eine solche Regelung überdies auch nicht. Hinzu kommt, dass profitorientierte Warenplatzierungen ("Aktionen") bei einer corona-kompatiblen Gestaltung der Verkaufsräume bisher nicht dagewesenen Beschränkungen unterlägen, was dem Umsatz nicht zuträglich sein dürfte. Es kann zum Beispiel nicht sein, dass durch Aktionsplatzierungen "Ballungen" bzw. Stop and Go in der Verkaufsfläche generiert werden, die der möglichst gleichmäßigen Verteilung der Einkaufenden zuwider laufen. Ebensowenig sinnvoll und kundenfreundlich mag in Coronazeiten das Bestreben sein, Konsumenten durch raffinierte Platzierung von z. B. Molkerei-Produkten über impulskauf-trächtige Regalreihen zu schleusen. Die Handelsketten wären sehr gut beraten, die Konkurrenz in Coronazeiten nicht über Preise auszutragen, sondern über mehr Sicherheit und Schutz zum Wohl der Kunden, und zwar nicht nur als symbolische Handlungen, sondern tatsächlich durch ernstzunehmende und wirksame Maßnahmen – wie überhaupt sich der "Marketing-Kommunikation" neue Aufgaben stellen, die sie noch nicht überall erkannt zu haben scheint. Ein anderes Thema ist das permanente Duzen der Kunden, das mir ganz besonders in der Kommunikation im Zusammenhang mit Corona auffällt und das ich als "alter Bock" ziemlich widerlich finde… R.WE hat damit nach meinem Eindruck massiv angefangen, und zwischenzeitlich scheint man sich in der Branche generell auf das anbiedernde, schulterklopferische Kunden-Duzen, gegen das man sich kaum whren kann, eingespielt zu haben.
Es ist also nicht willkürlich, weil Richter eine willkürliche Grenze gezogen haben?
Dann sollen doch lieber gewählte Volksvertreter Grenzen bestimmen und die Definitionen nicht immer der Rechtsprechung überlassen.
Ich kenne keine Grenze, die nicht etwas Willkürliches hätte. Ich würde deshalb bei jeglicher Grenze eher über Begründetheit sprechen wollen.
Es geht bei dieser Regel NICHT um die Ansteckungsgefahr im Laden. Die Idee ist, dass grossflächige Läden ein stärkeres Anziehungsvermögen haben, mehr Leute in die Städte kommen, und damit die Dichte an Personen und Ansteckungswahrscheinlichkeit in der Umgebung der Läden zunimmt, ausserdem mehr Ortsfremde wegen dieser Läden kommen, und damit die Gefahr einer Verschleppung von Infektionsherden an andere Orte befürchtet wird. Während kleinere Läden dieses Anziehungsvermögen weniger haben, mehr lokales Klientel ansprechen, weniger Ortsfremde wegen dieser Läden kommen.
Macht durchaus Sinn.
Die Grenze ist aber ungeeignet und sogar kontraproduktiv, denn ohne die Grenze gäbe es in der Stadt dann deutlich mehr Verkaufsfläche, auf die sich die Kunden verteilen. Angenommen es kommen 100 Kunden in eine Stadt mit drei kleinen Geschäften. Die sind dann enger beieinander, als 100 Kunden in einer Stadt mit drei kleinen und ejnem großen Geschäft… irgendwie logisch, oder? Da heutzutage die kleineren Läden mehr Kunden anziehen, als Kaufhof, wird die Schließung der Großen auch keinen nennenswerten Einfluss auf die Kundenzahl haben, wie die Politik das vermutlich meint. Es ist nicht gut durchdacht, das Ganze.
Danke@elgarak, dass macht teilweise Sinn, dann entbehrt es aber jeder Logik, dass Amazon fleißig durchs Land verschicken darf mit einer Armee von Billigsöldnern die von Haus zu Haus ziehen, das muss dann sofort gestoppt werden, die Freigabe für Möbelmärkte und Autohäuser auch. Das ist absurd und willkürlich, die Alternative maximal 1 Kunde pro bestimmter Fläche wäre trotzdem eine gute Idee um die Kunden Dichte zu reduzieren. Die jetzige Regelung der Regierung ist willkürlich und wissenschaftlich in Bezug auf die Gefahr nicht nachvollziehbar und begründbar.
Es ging bei dem 800qm Urteil um Baurecht, nicht um Seuchenschutz. Der größte, offene Supermarkt hier in der Gegend hat 10.000qm. Mal abgesehen davon, dass der Bekleidungsanteil kleiner, und der Lebenmittelanteil größer ist, gibt es erhebliche Überschneidungen im Sortiment zu Karstadt.
Wenn das eine Geschäft aufmachen darf, das andere aber nicht, führt das zu erheblichen Umsatzverlagerungen, hilft aber überhaupt nicht gegen Corona.
Man stelle sich vor, zwei Geschäfte mit identischem Angebot. Eines mit 750qm und eines mit 850qm. Wird die Hälfte der Kunden noch weiter warten, bis auch das zweite Geschäft öffnen darf? Es bedeutet eher mehr Gedränge und längere Anreisen.
Und was ist eigentlich mit Shoppingmals? Zählen die als ein Geschäft?