Was nicht passt, wird passend gemacht – Familienpolitik in Waltrop

Klar, Gesetze und Vorschriften können nervig, mitunter sogar richtig störend sein. Wer von uns kennt das nicht, wenn man im Moment für uns störende Vorschriften schon mal kurzfristig gerne umgeht, einfach mal nicht beachtet. Ärgerlich wird es für den Normalbürger aber dann, wenn der Verstoß erkannt wird, man mit den Konsequenzen leben muss, sein Leben zukünftig anders gestalten muss. Von unserem Gastautor Robin Patzwaldt

Manch einer würde sich wünschen die Vorschriften seinem Verhalten anpassen zu können. Man könnte unangenehme Konsequenzen abwenden, könnte weitermachen wie bisher, dann ohne die alten Vorschriften und Gesetze sogar völlig legal, man müsste sich nicht einmal mehr rechtfertigen, wenn man einmal bei Verstößen ertappt würde. Für den Normalbürger bleibt diese Möglichkeit jedoch vielfach ein Traum. Nicht so z.B. bei Stadtverwaltungen. Diese können in gewissem Rahmen die Vorgaben nach denen sie sich zu richten und zu arbeiten haben selber festlegen. Und genau von einem solchen Fall möchte ich hier heute kurz berichten:

Bereits vor ca. einem Jahr habe ich hier bei den Ruhrbaronen von der fehlenden Kleinkinderspielplatzfläche an dem 11-Fam.-Haus  in dem ich seit 2006 lebe berichtet.Der Kern der Geschichte: Nachdem meine Familie 2005 in einem damals noch zu errichtenden 11-Familienhaus in Waltrop eine Eigentumswohnung  kaufte, merkten wir bei Bezug im Sommer 2006 rasch, dass der Bauträger hier, entgegen unserem Kaufvertrag, gewisse Baumängel zurückgelassen hatte. Das Haus hier ließ u.A. die im Kaufvertrag aufgeführte 55 qm Kleinkinderspielplatzfläche und das wasserdurchlässige Parkplatzpflaster vermissen. Dementsprechend hatte das Haus bei Bezug auch keine Endabnahme. Hierzu sollten wir uns, lt. Tipp unseres Rechtsanwalts , an die Waltroper Bauaufsicht wenden, welches wir, zusammen mit einigen Nachbarn, Ende 2006 dann auch taten, nachdem der Bauträger diese Missstände bestritt.

Leider erwies sich das Unterfangen aus verschiedenen Gründen als ‚recht zäh‘, so dass ich bis zum Herbst 2010, als der erste Artikel hier erschien, eigentlich noch nichts erreicht hatte.

Da ich die Angelegenheit eigentlich bereits bis Ende 2010 endlich erledigt wissen wollte, ging ich damals damit an die Öffentlichkeit, ließ die Waltroper Grünen eine entsprechende Anfrage im hiesigen Stadtrat stellen, fragte beim Petitionsausschuss in Düsseldorf nach.

Das Resultat vor einem Jahr: Es kam tatsächlich etwas Bewegung in die Sache. Bürgermeisterin Anne Heck-Guthe lud mich im Februar und März 2011 zwei Mal persönlich zu Gesprächen ins Waltroper Rathaus ein. Diese Gespräche an denenseitens der Verwaltung  u.a. auch der Stadtplaner Andreas Scheiba und Björn Hinz von der Waltroper Bauaufsicht teilnahmen, erklärte mir die Stadtverwaltung ihr Bedauern, versprach rasche Abhilfe bis April 2011. Wie ich damals dort erfuhr endete dort eine wohl vom Petitionsausschuss gesetzte Frist.

Meine Familie glaubte sich also endlich einer Lösung nahe. Im Rahmen dieser Gespräche wies ich die Frau Bürgermeisterin aber auch auf die Tatsache hin, dass diese Kleinkinderspielplätzen ja offenkundig an sehr vielen Waltroper Mehrfamilienhäusern fehlen würden. Außerdem machte ich darauf aufmerksam, dass, wenn es uns als Eigentümerpartei schon so schwer falle diese Rechte einzufordern, das für einen Mieter einer solchen Wohnung ja quasi unmöglich sei. Sie gab mir damals auch darin Recht und bedauerte die aktuellen Zustände.

Bei diesen Treffen thematisierte ich aber auch noch einmal die Aussagen des Waltroper Stadtjuristen Stefan Schlarb, welche ich im Protokoll der Sitzung des Waltroper Haupt- und Finanzausschusses vom November 2010 vorgefunden hatte, und welche den Gerichtsurteilen des Verwaltungsgerichts und unseren Kaufunterlagen eindeutig widersprachen. Der Stadtjurist hatte in der HFA-Sitzung offenbar zu Protokoll gegeben, dass die Spielplatzfläche für dieses Haus nur 33 qm betragen müsse (in der Baugenehmigung steht aber ausdrücklich 55 qm.), da die Waltroper Spielplatzsatzung von 1974 gar nicht mehr gültig sei und auch das Parkplatzpflaster aufgrund einer Lehmschicht nicht wasserdurchlässig sein müsse (im vorliegenden Bebauungsplan sah die Stadt Waltrop das noch anders):

Beides hatte man auch bei der Gerichtsverhandlung 2009 in Gelsenkirchen (gegen den Bauträger) noch anders gesehen.

Die Bürgermeisterin teilte mir in dem Treffen im März 2011 dann mit, dass der Stadtjurist aus diesem Fall im weiteren Verlauf auch nicht mehr beteiligt werde.

Leider waren das dann im März aber auch erst einmal die letzten Worte die ich aus dem Rathaus dazu hören konnte. Im Sommer 2011 kamen dann zwar endlich auch die Bauarbeiter hier zum Haus, buddelten eine Sandgrube, stellten einige Zaunelemente zum PKW-Parkplatz hin auf, tauschten das Pflaster der PKW-Stellplätze aus, Anfragen zu dem Thema wurden meiner Familie und mir aber einmal mehr weder vom Hausverwalter noch von der Stadtverwaltung konkret beantwortet. Auch wurde die ganz offensichtlich zu kleine Fläche (die komplette Gemeinschaftsfläche ist derzeit (nach Vergabe zu vieler und zu großer Sondernutzungsrechte an einzelne Käufer) nur noch 48-49 qm groß, wie soll da ein Kleinkinderspielplatz von mind. 55 qm nutzbarer Spielfläche platziert sein, zumal ja auch noch hohes Buschwerk und die große Briefkastenanlage dort auf der Fläche stehen) bisher überhaupt nicht verändert.

Wir schalteten daraufhin im Sommer 2011 erneut einen Anwalt mit ein. Doch auch er erhielt bisher wenig Konkretes. In der Vorwoche konnte dieser uns aber zumindest mitteilen, dass wir wohl in Kürze noch eine schriftliche Endabnahme des Hauses bekommen sollen. Immerhin etwas! Allerdings haben wir bisher weder einen Plan der Spielplatz-Fläche, so wie damals zugesagt, noch eine konkrete Antwort auf die Frage nach der vorhandenen Flächengröße erhalten. Man wird ja wissen warum man uns dazu nichts sagt..

Gestern schloss sich dann für mich der Kreis: Aus der Lokalzeitung erfuhr ich, dass die Stadt Waltrop die Waltroper Spielplatzsatzung nun tatsächlich komplett abschaffen will. Sie sei nicht mehr zeitgemäß, die Zahl der Kinder habe sich in den letzten Jahren reduziert, Kleinkinderspielplatzflächen an Mehrfamilienhäusern müssten daraufhin zukünftig nicht mehr wie bisher vorgehalten werden.

Und das in einer Zeit, wo ich gerade im Oktober noch lesen durfte die Stadt Waltrop möchte besonders kinderfreundlich sein, bemüht sich derzeit sogar um ein Zertifikat als familienfreundliche Stadt für den Briefkopf.

Vor diesem Hintergrund wirkt das Streichen der Spielflächensatzung ja geradezu grotesk! Aber so lässt sich natürlich herrlich kaschieren dass hier am Ort ganz offensichtlich über Jahre nicht ausreichend an die Rechte der Kinder in den Mehrfamilienhäusern gedacht wurde. Und auch das Argument, dass es die aktuelle Kinderanzahl unter Umständen beim Bau eines Mehrfamilienhauses nicht erfordere diese Flächen anzubieten ist mehr als kurzsichtig. Denn wer weiß schon wie sich die Situation in einigen Jahren in solchen Häusern darstellt? Wer kann bei Erstbezug schon sagen wie hoch die Kinderanzahl in einem großen Mehrfamilienhaus in 10 oder 20 Jahre ist? Häuser baut man ja für die nächsten ca. 100 Jahre. Wo nimmt man die Spielplatzflächen für diese Kinder  denn zukünftig her, wenn dann plötzlich eine Hand voll Kinder in dem Haus lebt, man bei Erstbezug aber auf das Vorhalten dieser Flächen verzichtet hat? Alles aus meiner Sicht fadenscheinig und unschlüssig. In mir wächst der Verdacht, dass das nur die Versäumnisse der Vergangenheit hier in Waltrop kaschieren soll um von den vorhandenen Missständen abzulenken.

Und die Abschaffung der Vorschriften  soll dann letztendlich die Konsequenz aus meiner Kritik sein?

Ich hätte eher darauf gehofft, dass man zukünftig wieder vermehrt auf die Kinderrechte achtet, nachdem klar war wie sehr man diese in der Vergangenheit mit Füßen getreten hatte.

Stattdessen werden sie offiziell weiter beschnitten und sogar abgeschafft.

Es muss toll sein, wenn man sich, wie hier die Stadtverwaltung, ein Stück weit die eigenen Vorschriften erlassen kann.

Warum da die große Mehrheit des Stadtrats offenbar auch mitspielt ist mir ein totales Rätsel….

Mir soll hier in Waltrop noch einmal jemand etwas von Bürger- und Kinderfreundlichkeit erzählen…

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Carmen K.
13 Jahre zuvor

Mir soll das ebenfalls jemand erzählen, dann würde ich ihn auslachen.
Das ist ein schlechter Witz und wirklich ein Paradebeispiel für Amtswillkür. Wir sind vor nun mehr 3 1/2 Jahren nach Waltrop gezogen und haben sofort erfahren dürfen, wie „kinderfreundlich“ man hier ist. Ich meine damit zwar nicht die Stadtverwaltung, sondern in unserem Fall die Alteingesessenen. Kinder, die man nicht im eigenen Garten einsperrt, die auf den Gehwegen herumlaufen, die stören eben. Das ist die Mentalität hier, die herrscht offenbar auch in der Stadtverwaltung.
Waltrop will angeblich attraktiver sein/werden für Familien, schließlich gehen überall in Deutschland die Geburtenraten zurück, auch hier leben immer weniger Kinder.
Aber wo ist da die Logik? Weil es weniger Kinder gibt, brauchen die auch weniger Platz zum Spielen?? Gäbe es mehr Platz für sie, mehr Toleranz unter den Menschen, wäre Waltrop wesentlich attraktiver für Familien, gäbe es auch mehr Kinder. Mein Gott, ist das so schwer…
Waltrop (mit wundervollen Ausnahmen, natürlich) ist keine Stadt für Menschen, die irgendwas verändern oder erneuern wollen. Verbessert wird hier nicht die Lebensqualität für junge Menschen, sondern die für alte. Platz gibts hier weniger für Kinder, als für Gewerbeflächen.

In Waltrop kassiert die Stadt unter fadenscheinigen Gründen Eltern vor den KiTas ab und schreibt fleißig Falschparker/Kurzhalter auf, die keinen sonst stören. Aber die Parkscheinautomaten am Marktplatz bleiben monatelang außer Betrieb. Da kommt schließlich Geld herein. Die Abzocke vor den KiTas ist zudem eine idiotensichere Geldeinnahmequelle.
Kinderfreundlich… Pff! Kinder kosten eben nur und bringen kein Geld mit. Kindern fehlt die Lobby.

Ich kann nur den Kopf schütteln. Wenn sich eine Stadt nicht mal Verträge respektiert und bequemerweise lieber die Satzung ändert, ist das wirklich erbärmlich. Und der hingeklatschte Sandkasten ist für mich nur Ausdruck ihrer Ignoranz.

Ich wünsche Herrn Patzwaldt und seiner Familie alles Gute.

MiR
MiR
13 Jahre zuvor

Woher wird denn das Kinderrecht Spielplatz vor der Haustür hergeleitet?

Diese Leute kenne ich aus meinem privaten Umfeld (leider), leiden kann ich sie nicht.
Es sind immer die selben die aufbegehren: Spießige Siedlung, gut betucht, schöner eigener Garten wie überall in der Nachbarschaft. Aber ein gemeinsamer öffentlicher Spielplatz am besten fast vor der Haustür muss her, aber bitte nicht zu nah.

Carmen K.
13 Jahre zuvor

Zu #2 „MiR“:
Wenn Verträge nicht eingehalten werden und die Stadt ihre Möglichkeiten derart offenkundig ausschöpft, um unbequeme Umstände zu ändern, wieso muss man da noch nach generellem „Recht“ fragen? Hier gehts doch um etwas Anderes.
Es sind außerdem nicht „immer die selben“. 🙂
Und Waltrop ist nun einmal spießig und voller gut betuchter Leute. Haben Sie selbst Kinder? Oder gehören Sie nicht nicht zu den gut betuchten Spießern? Klingt da möglicherweise etwas Neid durch?
Man sollte sich für nicht erfüllte Zusagen einsetzen dürfen. Und sowieso immer für seine Kinder.
Viele Grüße von einer nichtreichen, nichtspießigen Mutter.

Robin Patzwaldt
13 Jahre zuvor

@Carmen K: Danke für die netten Wünsche! 🙂 Unterstützung ist selten!

@MIR: Es steht so ausdrücklich in der Baugenehmigung des Hauses und in unseren Kaufunterlagen. Wir haben nur nach dem gefragt was wir damals gekauft zu haben glaubten…

MiR
MiR
13 Jahre zuvor

Was nicht passt, wird passend gemacht. Nur, eine andere Perspektive.

Robin Patzwaldt
13 Jahre zuvor

Herleiten kann man den ‚Anspruch‘ übrigens nicht nur aus den Kaufunterlagen, der Baugenehmigung und der Waltroper Spielplatzsatzung (die jetzt gerade abgeschafft wird), sondern in unserem Fall ganz speziell eben auch aus den Urteilen 10K1826/08 und 10K1825/08 des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Im Übrigen wird der Anspruch derzeit auch von niemandem mehr bestritten. Für das ‚falsche Protokoll‘ der HFA-Sitzung hier in Waltrop hat man sich seitens der Stadtverwaltung inzwischen bei meiner Familie auch entschuldigt. Die Korrektur dieses ‚falschen Aussagen‘ soll in naher Zukunft auch noch erfolgen, wie ich bei der gestrigen Sitzung im Rathaus gehört habe.
Es geht halt um die Frage der korrekten Umsetzung und um die Tatsache das Ansprüche dieser Art in Zukunft in Waltrop (durch die dann entfallene Spielplatzsatzung) dann offenbar in der Form nicht mehr hergeleitet werden können. Das kann man mögen oder nicht, kinder- und familienfreundlich dürfte das in keinem Fall sein.

Rene Hartmann
Rene Hartmann
13 Jahre zuvor

„Wir haben nur nach dem gefragt was wir damals gekauft zu haben glaubten…“

Hier tun sich deutsche Kommunalpolitik und deutsches Rechtssystem offensichtlich schwer. Anderswo bekäme vielleicht einfach Schadensersatz und fertig. In Deutschland geht es mehr nach der mittelalterliches Devise „fiat iusititia et pereat mundus“ („Es soll Recht geschehen, und wenn auch die Welt zugrunde geht“)

Robin Patzwaldt
13 Jahre zuvor

@Rene Hartmann: Das Problem ist dabei nur das es ja Vorschriften gibt die dem Haus hier gewisse Eigenschaften vorschreiben. Darauf verlässt man sich ja nicht nur als Käufer… Warum achtet eine Bauaufsicht nicht einfach darauf das das Haus dann auch so errichtet wird? Dann wären alle zufrieden und Schadensersatzzahlungen wären nicht nötig. Und wozu erteile ich in Baugenehmigungen noch konkrete Vorschriften, wenn sie anschliessend gar nicht mehr auf ihre tatsächliche Umjsetzung hin kontrolliert werden? Ich bin bestimmt der Letzte der ein Bayern-Fan ist, aber dort wird (das weiss ich von einem Freund der Geschäftsführer einer Wohnungsgesellschaft ist) ein Haus bei Erstbezug von der Bauaufsicht automatisch erst einmal auf die korrekte Beschaffenheit hin kontrolliert. Stellt die Bauaufsicht Mängel fest, dann gibt es eine Frist zur Beseitigung. Hier in Waltrop hat die Bauaufsicht nicht einmal mehr einen Aussendienst. Das hat man mir im Rathaus selbst so gesagt. Dieses Haus hatte bei Erstbezug nicht einmal die vorläufige Bezugsfertigkeit angemeldet. Wir haben hier über ein halbes Jahr gewohnt, ohne das der Bauaufsicht überhaupt gemeldet wurde das das Haus nun bald bezogen wird (Versicherungsproblematik? Hausratversicherung? usw.)…. Man kommt seitens der Bauaufsicht nur auf Antrag des Bauträgers noch raus zur Bauendkontrolle. Und welcher Bauträger lässt, wenn er das weiss, denn die Bauaufsicht zur Endabnahme kommen? Dieses Haus hier bei uns hatte über 5 Jahre nach Einzug ja noch keine Abnahme…. Ist das so nicht vielmehr eine Einladung an die Bauträger die Bauvorschriften gar nicht mehr einhalten zu müssen?

MiR
MiR
13 Jahre zuvor

#Robin Platzwaldt
Natürlich haben sie Recht. Auch ich wünsche ihnen, ihrer Familie, ihrem Haus, ihrem Garten, ihren Nachbarn, ihrem Spielplatz alles Gute. Ehrlich.

Mir ging es nur zu zeigen, wie Kinderrechte bei Bedarf hergeleitet werden können, zivilrechtlicher Kaufvertrag, Bau,-Gemeinde,- verwaltungssatzungen und Vorschriften, Bürgerrechte u.v.m.

Wenn sie demnächst mit ihren Nachbarn gemeinsam alt geworden sind, gibt es ja wieder ein Recht: nämlich Ruhe vor der Haustür, wegen diesen lärmenden Kinder auf dem Spielplatz.

Sicher, Was nicht passt, wird passend gemacht.

Robin Patzwaldt
13 Jahre zuvor

@MIR: Danke für die netten Wünsche! 🙂

Da die leidige Sache ja jetzt schon über 5 Jahre lang unser fast täglicher Begleiter ist, habe ich schon sehr unterschiedliche Reaktionen auf das Thema erlebt. Seit ich das Thema nun intensiver verfolge, beobachte ich regelmässig einen großen Unterschied in der Gesellschaft zwischen öffentlicher Darstellung und der tatsächlichen Einstellung der Leute. Das ist aber nicht nur eine Frage des Alters der betroffenen Leute. Junge Eltern möchten sicher eher Spielplätze als ‚alte‘ Leute, die lieber ihre Ruhe haben. Schon richtig, was Sie schreiben.
Dann gibt es aber auch noch z.B. Politiker die sich gerne als kinderfreundlich in der Tageszeitung ablichten lassen, dann aber völlig entgegengesetzt handeln. Diesen Eindruck hatte ich hier in unserem Fall leider häufiger.
Was aber doch eigentlich unstrittig sein sollte ist der Anspruch der Leute auf Dinge die ihnen zugesagt wurden, die sie sogar so gekauft haben. Und hier an diesem Haus wurde die verbliebene Gemeinschaftsfläche in der Verkaufsphase (nachdem wir den Vertrag unterschrieben hatten) durch den Bauträger so sehr verkleinert (zur Gewinnmaximierung), dass die verbliebene Gemeinschaftsfläche halt viel zu klein wurde. Von daher haben wir (wir haben hier kein Sondernutzungsrecht als Gartenfläche, unsere Wohnung ist in der 1. Etage) nun einen viel zu kleinen Gartenteil für die ‚Gemeinschaft‘. Da wurde uns, ganz konkret gesagt, auch für uns persönlich nutzbare Gartenfläche/Spielplatzfläche vorenthalten.
Spielen wir das mal an einem anderen Beispiel durch: Niemand würde ein bestelltes Auto vom KFZ-Händler abnehmen welches in einem Zustand geliefert wird, dass es so gar nicht über den TÜV kommt. Da hilft dann auch keine Entschädigungszahlung des Händlers.
Und haben Sie schon mal davon gehört das der TÜV dann dieses Fahrzeug trotz der bekannten Mängel über den TÜV kommen liesse? Halte ich eher für unwahrscheinlich.
Ich denke unser Wunsch nach einem Haus das einen rechtssicheren Zustand hat, von der Bauaufsicht abgenommen wurde, und das die Eigenschaften hat die uns beim Kauf angepriesen wurden sind sicherlich nicht überzogen. Wir wollen ja auch mal die Möglichkeit haben diese Wohnung wieder zu verkaufen ohne das wir uns für die Baurechtsmängel noch immer (unverschuldet) rechtfertigen müssen. Das senkt ja auch u.a. den Wert der Immobilie bzw. den zukünftigen Verkaufspreis.

Man sieht also, das Thema ist vielschichtig.

Im Übrigen hat in diesen 5 Jahren, unabhängig von der Frage ob wir eine Solche angenommen hätten usw, auch niemand versucht uns eine Art ‚Entschädigung‘ zu zahlen, oder die Sache sonstwie zu ‚befrieden‘. Erst wurde der ‚Anspruch‘ jahrelang komplett verneint, dann, als Urteile vorlagen, liess die Umsetzung noch immer jahrelang auf sich warten. Das die derzeitige ‚Lösung‘ wohl noch immer eine Mogelpackung ist (zumindest aus Sicht meiner Familie), sieht man ja u.a. auch auf dem Foto hier. Sieht so ein Spielplatz von mind. 55 qm nutzbarer Spielfläche aus? Wir haben von mehreren Leuten unabhängig voneinander mal die Fläche vermessen lassen. Niemand kam auf eine Fläche die auch nur annähernd die Mindestgröße hatte. Trotzdem hat die Stadt das wohl nun so abgenommen, wie unser Anwalt uns kürzlich schrieb. Wie diese Fläche von der Stadt konkret berechnet wurde, das mag man uns trotz mehrfacher Nachfragen bis heute nicht sagen oder zeigen….
Die schriftliche Abnahmebescheinigung des Hauses haben wir bis heute aber noch nicht. Ich hoffe diese kommt nun in den nächsten Tagen zumindest. Und nun werden sogar noch die Rahmenbedingungen (Spielplatzsatzung) der Stadt verändert??? Wer würde das Alles so z.B. beim Kauf eines Autos (was übrigens höchstwahrscheinlich billiger als eine Eigentumswohnung wäre), erwarten bzw. gutheissen? Ich denke niemand! Von daher finde ich unsere Verärgerung darüber weder unberechtigt noch überraschend.
Meine Familie würde daher aus heutiger Sicht niemandem mehr empfehlen eine solche Wohnung in einem so großen Mehrfamilienhaus zu erwerben (zumindest nicht vor Errichtung des Hauses). Wir werden das jedenfalls nach all den Erfahrungen nicht mehr machen, schon gar nicht hier in Waltrop. Man ist einfach in einer relativ hilflosen Situation, wo ‚freiwillige Helfer‘ rar gesäht sind, obwohl alle immer von Kinderfreundlichkeit reden… Das ist nach 5 Jahren das traurige Fazit für uns!

Robin Patzwaldt
12 Jahre zuvor

So, es gibt endlich etwas Neues:
Am gestrigen Freitag (24.02.12) hat meine Familie von der Waltroper Stadtverwaltung per E-Mail dann endlich eine kurze schriftliche Bescheinigung bekommen, dass das Bauvorhaben nun bauaufsichtlich erfolgreich endabgenommen werden konnte!
Von uns festgestellte Abweichungen haben wir erstmalig kurz nach Bezug des Hauses im Herbst 2006 reklamiert, entsprechende Gerichtsurteile gegen den Bauträger gab es dann im März 2009, Beseitigung der Baurechtsmängel vor Ort dann zwischen März und September 2011, Endabnahmebescheinigung der Waltroper Bauaufsicht für unsere Unterlagen im Februar 2012.
Das sagt schon fast alles…
Wir haben die kurze Bescheinigung bereits zur Überprüfung an unseren inzwischen seit Juli 2011 in der Sache doch wieder eingeschalteten Rechtsanwalt weitergeleitet. Wenn er uns nun in ein paar Tagen noch kurz zur Sicherheit bestätigt, dass wir juristisch so nun (bei einem evtl. zukünftigen Verkauf der Wohnung) auf der ‚sicheren Seite sind‘, dann soll uns das so reichen.
Eine wirklich ‚tolle Lösung‘ ist es freilich nicht, wie ja auch die Bilder recht eindeutig zeigen.
Zumal, wenn man die derzeitigen Zustände vor dem Haus mit der ursprünglichen vom Bauträger der Bauaufsicht vorgelegten Zeichnung in der Baugenehmigung aus dem Jahre 2005 vergleicht.
Na ja, ansonsten soll es dann aber hierzu gewesen sein.
Ich rate nach diesen Erfahrungen auf jeden Fall jedem zur Vorsicht beim Kauf einer Eigentumswohnung, die erst noch errichtet werden muss.
Man gerät da sehr schnell in eine Situation in der man sich nur sehr schwer zur Wehr setzen kann. Keine schöne Erfahrung!

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