Nachdem unterschiedliche Medien über eine Schlägerei nach einer Podiumsdiskussion des Vereins „Bürger für Bürger“ am 23. August in Duisburg-Rheinhausen berichtet hatten, die einen fragwürdigen Polizeieinsatz am, vor allem von Zuwanderern aus Südosteuropa bewohnten Gebäudekomplex „In den Peschen 3-5“ zur Folge hatte, scheint die Duisburger Polizei unter enormen Ermittlungsdruck zu stehen, diesen Polizeieinsatz zu legitimieren. Von unserer Gastautorin Christine Santos
Dies hatte zur Folge, dass es in den letzten Tagen zu mehreren Besuchen des Duisburger Staatsschutzes bei „vermeintlichen“ Tätern gekommen ist, um diese auf Grundlage von richterlichen Beschlüssen als Tatverdächtige zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen mit auf das Revier zu nehmen. Sollten die Personen zum Zeitraum des Besuches nicht anwesend sein, durfte der Staatsschutz den Wohnraum der verdächtigten Personen samt anliegenden Gebäuden oder Garagen auch auf Grundlage dieses richterlichen Beschlusses direkt nach den entsprechenden Personen durchsuchen. Die „Beweise“, die wohl zum Ausstellen jenes richterlichen Beschlusses führten, sind die ausgewerteten Handydaten der sich zum Tatzeitpunkt in entsprechender Mobilfunkwabe befindlichen Personen am Vereinsheim von „Bürger für Bürger“ bzw. die Tatsache unter Umständen zu Personen in eben jener Funkwabe via Mobiltelefon Kontakt gehabt zu haben.
Auffällig ist dabei, dass die ermittelnden Beamten, scheinbar nach wie vor nur in eine Richtung ermitteln. Denn trotz mehrerer unterschiedlicher Augenzeugenberichte, die in verschiedenen Medien dokumentiert wurden, scheint die Aussage, der Zeugen, die behaupten, dass unschuldige Personen von „linksautonomen Krawalltouristen“ angegriffen wurden, und nicht vielleicht auch nur aus einer Notwehrsituation gehandelt haben, nach wie vor nicht hinterfragt zu werden. Im Gegenteil, die Duisburger Polizei erklärt weiterhin, dass es sich um „ganz normale“ Bürger handele. Zu den Beschuldigten, die in der Auffassung der Polizei eben keine „normalen Bürger“ zu sein scheinen, gehört demnach auch der ehemalige Stadtrat der Stadt Moers Philipp Küpperbusch, der sich seit einigen Jahren sozial politisch engagiert. Abgesehen davon, dass dieser auf Grund einer Leukämieerkrankung und den daraus resultierenden Folgen körperlich gar nicht dazu in der Lage ist, an einer tätlichen Auseinandersetzung, wie sie von der Polizei und auch anderen Zeugen beschrieben wird, beteiligt gewesen sein kann, war er zum Tatzeitpunkt mehrere Kilometer entfernt von dem Tatgeschehen bei „Bürger für Bürger“ und wollte sich an den Nachtwachen vor dem Wohnhaus der Roma beteiligen.
Im Gespräch mit den Ruhrbaronen sagt Küpperbusch dazu: “Das Vorgehen der Polizei damals vor Ort und jetzt bei den Ermittlungen ist skandalös. Traurig ist, dass durch die Polizeiaktionen am 23.08. am Wohnhais der Roma in den Päschen, ein wünschenswerter Integrationsprozess nachhaltig geschädigt wurde.”
Eine Antifa-Gruppe aus Duisburg (ACAMPI) hat auch schon dazu geschrieben und Links gesammelt:
https://www.facebook.com/acampi.ude/posts/414869445281662?notif_t=like
„Die „Beweise“, die wohl zum Ausstellen jenes richterlichen Beschlusses führten, sind die ausgewerteten Handydaten der sich zum Tatzeitpunkt in entsprechender Mobilfunkwabe befindlichen Personen […]“
Dies hatte zur Folge, dass es in den letzten Tagen zu mehreren Besuchen des Duisburger Staatsschutzes bei „vermeintlichen“ Tätern gekommen ist, um diese auf Grundlage von richterlichen Beschlüssen als Tatverdächtige zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen mit auf das Revier zu nehmen.
Sollten die Personen zum Zeitraum des Besuches nicht anwesend sein, durfte der Staatsschutz den Wohnraum der verdächtigten Personen samt anliegenden Gebäuden oder Garagen auch auf Grundlage dieses richterlichen Beschlusses direkt nach den entsprechenden Personen durchsuchen.
Das ist schon _ beeindruckend.
„scheint die Aussage, der Zeugen, die behaupten, dass unschuldige Personen von „linksautonomen Krawalltouristen“ angegriffen wurden, und nicht vielleicht auch nur aus einer Notwehrsituation gehandelt haben, nach wie vor nicht hinterfragt zu werden.“
Warum scheitern Linke eigentlich immer dann, wenn die Logik für das simple Textverständnis eine einwandfreie Grammatik verlangt??
Noch ’ne Frage: Wer definiert eigentlich hierzulande, wer per se unschuldig ist und wer nicht?
@Klaus Lohmann
Ein Zeuge muß lt. Definition eine natürliche Person sein.
Vor Gericht reicht es nicht, zu sagen, dass man von einem gehört hat, der sagt, dass er alles gesehen hat. Und zu einem Gerichtsverfahren wird es wohl kommen.
Wer da aussagt, entscheidet, wer unschuldig ist oder nicht.
[…] Polizei unter enormen Ermittlungsdruck zu stehen, diesen Polizeieinsatz zu legitimieren…” Artikel von Christine Santos vom 2. Oktober 2013 bei den Ruhrbaronen . Aus dem Text: “… Auffällig ist dabei, dass die ermittelnden Beamten, scheinbar nach wie […]