Walter Herrmann hetzt mit seiner Klagemauer im Schatten des Kölner Doms gegen Israel. Unser Gastautor Gerd Buurmann hat einen Offenen Brief an NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) und den Kölner Polizeipräsidenten geschrieben.
Sehr geehrter Polizeipräsident,
Sehr geehrter Innenminister,
in einem Interview, das ein Kanal namens Djihad TV mit Walter Herrmann geführt hat, berichtet Walter Herrmann von einer interessanten Freundschaft:
“Das hat dazu geführt, dass der Polizeichef Innenstadt gehen musste und an seiner Stelle kam ein Freund der Klagemauer aus Bonn.”
In Köln fand am 10. April 2015 im Amtsgericht ein Prozess gegen Walter Herrmann und seine sogenannte “Kölner Klagemauer” vor dem Kölner Dom statt. Walter Herrmann wurde in erster Instanz zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt, weil es die Richterin als erwiesen ansah, dass Walter Herrmann gegen §15 Jugendschutzgesetz verstossen habe. §15 bestimmt, dass jugendgefährdende Trägermedien nicht an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden dürfen. Zudem dürfen Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, nicht in einer die Menschenwürde verletzenden Weise dargestellt werden.
Walter Herrmann betreibt seit Jahren auf dem Platz vor dem Kölner Dom eine öffentliche Ausstellung, in der er Israel dämonisiert und als Kindermörder bezeichnet. Dazu zeigt er Bilder von blutüberströmten, zerstümmelten Leichen von Kindern und Erwachsenen und behauptet, sie seien von Israelis ermordet worden. Die Fotos sind zu brutal und verstörend, um sie hier zu zeigen.
Trotz des Urteils der ersten Instanz zeigte Walter Herrmann hinterher diese grausamen Bilder offen vor dem Kölner Dom! Schon ein paar Stunden nach dem Urteil saß er wieder dort und zeigte die Bilder offen!
Walter Herrmann verbreitet zudem folgende Parole vor dem Kölner Dom: “Holocaust in Gaza”.
Laut §130 Strafgesetzbuch Absatz 3 wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich verharmlost. Ich finde, mit der öffentlich ausgehängten Parole vor dem Kölner Dom, der Holocaust sei lediglich wie der Alltag im Gazastreifen gewesen, dürfte dieser Tatbestand erfüllt sein.
Hiermit stelle ich drei Fragen:
Erstens: Was sagt der Polizeichef der Kölner Innenstadt dazu, dass er ein “Freund der Klagemauer” sein soll und dazu, dass Walter Herrmann sehr großzügig mit dem Begriff Holocaust umgeht, sowie in erster Instanz zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, weil er das Kindeswohl gefährden soll?
Zweitens: Was sagt das Innenministerium dazu, dass schon ein paar Stunden nach dem Urteil Walter Herrmann wieder die gewaltpornografischen Bilder von Kindern zeigt, einige Kinder sind so gut wie unbekleidet, ohne dass wenigstens für die Zeit des Prozesses diese grausamen Bilder entfernt werden? Es geht hier schließlich um den Jugendschutz. Das Jugendschutzgesetz hat Verfassungsrang! Wir reden hier über eine Strafttat gegen das Wohl von Kindern, die in erster Instanz vom Amtsgericht als erwiesen erklärt wurde.
Drittens: Können sich Kinder vor dem Kölner Dom noch wohl fühlen?
Ich bitte um zügige Antwort, da Walter Herrmann mit seiner Tat vor dem Kölner Dom fortfährt.
Mit freundlichen Grüßen,
Gerd Buurmann
In Berlin ist diese Holocausverharmlosung auch auf Demos zu lesen. Die Polizei steht stets daneben und greift nicht ein.
Deshalb danke für den Hinweis auf §130!
Auf die Antworten bin ich schon sehr gespannt.
Wann hat das eigentlich angefangen, dass „ich moechte in der Oeffentlichkeit nicht mit anderen – auch dummen – Meinungen belaestigt werden“ in den Rang eines – gefuehlten – Grundrechts erhoben wurde?
Erinnert sich noch jemand an die Vorgänge in Duisburg?
http://de.wikipedia.org/wiki/Duisburger_Flaggenstreit
Ich habe da ein ganz ungutes Gefühl!
Der Verweis auf §130 ist unpassend, da solche Plakate nicht den öffentlichen Frieden stören.
Hapi,
soll das heißen diese eilige Hetze ist rechtlich ok, nur weil die Adressaten zu zivilisiert sind, um öffentlich Rabatz zu machen?
Dirk,
Hetze gegen ein ganzes Volk und um die Ecke den Holocaust zu verharmlosen ist eine Meinung?
Ob die Darstellung von toten Kindern den Tatbestand der Volksverhetzung erfuellt, sollte in einem demokratischen Rechtsstaat der Gesetzliche Richter – und nur der – entscheiden. Und bis zu dieser Entscheidung gilt auch fuer Leute mit – IMHo – dummen Ansichten das Recht auf Meinungsfreiheit.
Die Alternative dazu – jeder, der sich gestoert/belaestigt/beleidigt fuehlt, greift zum Faustrecht – ist IMHO nicht erstrebenswert – nicht nur, aber auch, weil sich dieses Faustrecht dann eben auch jeder andere nimmt.
YMMV