Was sind Verträge im Profifußball aktuell wert?

Flutlichtmast. Quelle: Wikipedia Lizenz: gemeinfrei
Flutlichtmast. Quelle: Wikipedia Lizenz: gemeinfrei

Wahrlich keine leichten Zeiten aktuell für Horst Heldt, Michael Zorc & Co.!

Ein großes Ziel eines Fußballmanagers war es bisher immer das Gerüst einer Bundesligamannschaft vertraglich möglichst langfristig an den eigenen Verein gebunden zu haben.

Immer beruhigend, wenn die Stars der Truppe noch weit über das aktuelle Saisonende hinaus unter Vertrag standen, der Club damit Planungssicherheit hatte, im Falle von sich anbahnenden Transfers zumindest das ‚Heft des Handeln‘ in der eigenen Hand zu haben glaubte.

 
Ereignisse in den letzten Monaten bringen diese scheinbar seit seit Jahren schon so vertraute Welt des Profifußballs jedoch zunehmend ins Wanken. Und zwar von völlig unterschiedlichen Richtungen aus.

Nicht nur, dass Spieler in letzter Zeit, trotz laufender Verträge, ob mit, ob ohne Ausstiegsklausel im laufenden Arbeitspapier, immer rascher mit Wechseln zu kokettieren scheinen und damit die Manager ihrer Clubs und die Fans in Unruhe versetzen. Erwähnt seien hier nur die Fälle Julian Draxler und Kevin De Bruyne, welche beide trotz erst jüngst abgeschlossener bzw. frisch verlängerter und noch langfristig laufender Verträge scheinbar ununterbrochen das begehrte Spekulationsobjekt für einen vorzeitigen Vereinswechsel sind. Selbst der Name Marco Reus, der seinen Vertrag in Dortmund ja bekanntlich erst vor wenigen Wochen langfristig und ohne diesmal ohne Ausstiegsklausel in Dortmund verlängert hat, taucht aktuell bereits wieder in diversen Meldungen über ein angebliches Interesse von diversen Clubs in den Medien auf.

In dieser Woche sorgte dann zudem ein unerwartetes Urteil für großes Aufsehen, welches die Fachwelt regelrecht in Aufruhe versetzte, und die Befristung vieler Verträge im Profibereich ganz offenkundig grundsätzlich in Frage stellt.

Ein Angriff auf die Planungssicherheit der Manager also quasi genau aus der Gegenrichtung der auf sie einwirkenden Interessen.

Was ist passiert? Das Arbeitsgericht Mainz hatte am Dienstag für viele Beobachter völlig überraschend entschieden, dass die Befristung von Arbeitsverträgen auch im Profisport nur innerhalb enger gesetzlicher Grenzen zulässig ist.
Viele Vereine befürchten seitdem offenbar, dass ihre Spieler nicht mehr wie bislang üblich mit Zwei- oder Dreijahresverträgen ausstatten zu können.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Mainz 05 hat bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.

Der dem Urteil zugrunde liegende Fall des Torhüters Heinz Müller begann in der Winterpause der Saison 2013/2014. Der damalige Mainzer Trainer Thomas Tuchel sortierte den ‚in die Jahre gekommenen‘ Torwart sportlich aus und schickte ihn in die unterklassige, zweite Mannschaft des Clubs. Müller sah sich deshalb um seinen Anspruch auf Siegprämien und vor allem um die Chance gebracht, auf eine bestimmte Anzahl von Einsätzen zu kommen, ab der sich sein Vertrag in Mainz automatisch um ein Jahr verlängert hätte. Folglich zog er vor das zuständige Arbeitsgericht.

Erst während des Verfahrens stellte sein Anwalt dann mit Erfolg den Antrag, die Befristung des Vertrags als solche anzugreifen. Ursprünglich ging es ihm gar nicht darum. Umso überraschender nun das vermeintlich weitreichende Urteil.
Sollte die Entscheidung auch letztinstanzlich Bestand haben, dann ist der Profifußball in diesem Lande demnächst wohl um eine Facette reicher.

Dann wird es spannend zu beobachten sein, wie Vereine mit befristeten Arbeitsverträgen, wie sie bei Profis ja üblich sind, noch umgehen können und dürfen.
Wird es tatsächlich, wie von vielen Beobachtern befürchtet, zu übergroßen, aufgeblähten Teamkadern mit überalterten und sportlich nur noch unterqualifizierten Altprofis kommen?
Man darf gespannt sein.

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Hans Peter
Hans Peter
9 Jahre zuvor

Eine Befristung als solche ist ja durchaus gesetzeskonform, nicht statthaft sind indessen Kettenarbeitsverträge. Das Problem der Branche liegt eher darin, dass sich der (Profi-)Fussball für so systemrelevant hält, dass geltendes Recht einfach unter Verweis auf die angebliche Besonderheit der Umstände ignoriert wird.

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