WAZ unbeeindruckt von Klage des Verteidigungsministeriums

.Bundeswehr in AfghanistanFoto:  ©Bundeswehr/Linden
.Bundeswehr in AfghanistanFoto: ©Bundeswehr/Linden

Das Bundesverteidigungsministerium geht juristisch gegen die WAZ vor. Der Grund sind auf der Internetseite des Medienhauses veröffentlichte Unterlagen zum Afghanistan-Krieg.

Mehrere hundert Seiten Akten zum Afghanistan-Krieg hat die WAZ im vergangenen Jahr online gestellt. Die Papiere stammen aus den Jahren 2005  bis 2012 und waren als „VS – nur für den Dienstgebrauch“ gekennzeichnet – der  niedrigsten von vier Geheimhaltungsstufen. Aus  den Papieren, die für den Bundestag bestimmt waren, geht der Kriegsverlauf in Afghanistan hervor und dass die Öffentlichkeit über Jahre von der Härte des Einsatzes im Unklaren gelassen wurde.

Nun, Monate nachdem die Papiere online gestellt wurden, hat das Bundesverteidigungsministerium reagiert: Es hat juristische Schritte gegen die WAZ eingeleitet. Zuvor hatte der Verlag es abgelehnt, die Papiere zu löschen. Daran hat sich auch nichts geändert – die WAZ beschreitet den Rechtsweg und gibt nicht nach.

Im Gegenteil:

Wir würden uns nun freuen, wenn möglichst viele Menschen die Dokumente runterladen und auf ihren eigenen Seiten verbreiten, damit sie der Öffentlichkeit weiter zur Verfügung stehen.

Das Perfide ist der Klagegrund des Ministeriums: Es geht nicht um die Gefährdung der Soldaten, sondern um das Urheberrecht. Kommt das Ministerium damit durch, wäre es nicht mehr möglich, legal staatliche Dokumente ohne Genehmigung von Behörden zu veröffentlichen.

 

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Erdgeruch
Erdgeruch
11 Jahre zuvor

Sehr dumme Strategie vom Minister Chefspießer, der durch seine langjährige Zugehörigkeit zum sächsischen Staatsapparat bewiesen hat, dass er ein besonderes Verhältnis zu Bürger- und Freiheitsrechten pflegt.

Achtung Drohne!

Martin Murphy
Martin Murphy
11 Jahre zuvor

Mit welcher Begründung will das Ministerium denn die Papiere löschen lassen?

Peter Taske
11 Jahre zuvor

Das Ministerium behauptet, dass es als Urheber selbst über eine Veröffentlichung entscheiden können muss. Wie ein ganzes Ministerium allerdings Urheber sein kann und in wiefern die Begründung ausreicht um die Pressefreiheit und Informationspflicht zu beschneiden ist… fraglich 😉

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