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Die Strafe ist zweifelsfrei nicht i.O., ein paar Sozialstunden im Pflegeheim hätten gereicht. Nur, mit der Aktion selbst habe ich so mein Verständnisproblem. Hätte ihre Protestmusik nicht gereicht?
Die Strafe ist völlig unangemessen. Völlig.
Werden in Russland andere Delikte auch so hart bestraft?
Wie ist das hier in Deutschland?
@2: In Deutschland gilt mehr so laissez-faire für die Jugend, damit man später harte deutsche Senior/innen hat (s. vorheriger Artikel) 😀
@3, ich bin eher 69iger statt 68iger, habe ich auch immer gesagt.
Ganz sicher gehöre ich nicht zur Elterngeneration von Stefan.
Ich habe Fotos, die mich im gleichen Outlook zeigen, wie das Foto von Stefan. Nur da war ich 17.
Und das liegt lange dem Fototermin von Stefan zurück. Es hat sich während dieser Zeit eben nicht viel verändert. Es scheint etwas Wahres in dem Spruch zu liegen, dass alle großen Bewegungen maximal 20 Jahre anhalten.
Sicherlich würde das Delikt von Pussy Riot auch hierzulande wegen Hausfriedensbruch und evtl. noch wegen Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft bestraft werden. Aber nicht mit zwei Jahren Lagerhaft!
Zwei Jahre Lagerhaft nicht – aber bis zu drei Jahre Knast
bevor wir uns über „die Russen“ aufregen, sollten wir die eigenen bekloppten Gesetze mal hinterfragen
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__167.html
§ 167 Störung der Religionsausübung
(1) Wer
1.
den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört oder
2.
an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Dem Gottesdienst stehen entsprechende Feiern einer im Inland bestehenden Weltanschauungsvereinigung gleich.
@ JM
Die zentrale Frage ist doch, ob es sich bei der Aktion der 3 Polit-Künstlerinnen um eine „Störung der Religionsausübung“ bzw. um einen „beschimpfenden Unfug“ handelte. Sie selbst haben ihre Aktion ein „Gebet“ genannt. Zwar ein Punk-Gebet, aber sie haben, und das offensichtlich absichtlich, eben diesen religiösen Ausdruck dabei verwandt.
Künstlerisch gesehen war es also eine Religionsausübung der anderen Art zu einem politische Zweck. Da in Deutschland die Freiheit der Kunst gilt, hätte, nach meiner juristischen Laieneinschätzung, kein deutscher Richter dafür mehr als eine Geldstrafe festgelegt bzw. festlegen können.Selbst die russische Kirchführung scheint das mittlerweile so zu sehen und fordert deswegen von Putin eine Begnadigung.
Im übrigen bin ich auch als Nichtgläubiger der Meinung, dass man sich zwar über Gott, den Glauben und die Gläubigen straflos lustig machen können muss, wie umgekehrt es auch die Gläubigen mit den Nichtgläubigen/Atheisten tun dürfen. Erst recht gilt das natürlich für die gegenseitige öffentliche Kritik. Aber die konkrete Ausübung des Glaubens zu stören und die dazu benötigten/ gewünschten Räume zu missbrauchen ist eindeutig ein Vergehen gegen die Religionsfreiheit.
@ JM
Zwei Jahre Lagerhaft nicht – aber bis zu drei Jahre Knast
Ach was!
Für Sex während einer Silvesterandacht wird lediglich ein Strafbefehl von zehn Tagessätzen verhängt (so geschehen im bayrischen Rennertshofen). Und selbst da waren die Kirchgänger gnädiger als der Pfarrer, der die Anzeige erstattete, und witzelten über eine Taufe, die in neun Monaten anstehe.
Was ist dagegen ein kurzes Hüpfen im Altarraum?