Wenn der Bäcker einfach viel zu laut klingelt

Bäcker zu laut (513x720)

Die guten alten Eiswagen, die durch die Siedlungen fahren und den Kindern eine große Freude machen, wenn sie im Sommer an den heißen Tagen nachmittags klingelnd bei ihnen vorfahren, die kennt hier bestimmt noch der ein oder andere Leser. Auch mit Eiern, Milch und Fisch waren und sind solche Wagen sicherlich manch einem hier, der in den Randgebieten einer Stadt, oder im ländlichen Raum wohnt, gut bekannt.
In letzter Zeit hört und sieht man diese mobilen Kaufläden immer seltener durch die Siedlungen des Landes fahren. Man sollte meinen, das liegt halt an der sich rasant verändernden Geschäftswelt, am schwierigeren Geschäftsumfeld in Zeiten der immer besser werdenden Vernetzung und Mobilität der Menschen bzw. Kunden. Das mag vielerorts natürlich auch so sein. Es gibt aber offenbar auch ganz andere Gründe, warum es in diesem Lande immer schwieriger wird auf diese altehrwürdige Art Geschäfte zu machen.
Ein aktuelles Beispiel aus Hessen verdeutlicht dieses ganz deutlich: Die Bäckerei Schrank aus Taunusstein fährt nach eigener Angabe seit nun 30 Jahren mit ihrer ‚rollenden Filiale‘ durch die Gegend. Doch den Behörden vorgetragene Beschwerden einiger Bürger machen dem Bäcker aktuell das Leben schwer.

 

„Wir fahren seit 30 Jahren mit unserer „rollenden Filiale“ in einige Orte, in denen es kein Geschäft gibt und verkaufen dort unsere Backwaren. Viele unserer Kunden sind mittlerweile alt, gebrechlich, nicht mehr gut zu Fuß und manchmal auch schwerhörig. Sie verlassen sich fest darauf, dass der Bäcker zweimal in der Woche kommt, sich laut genug bemerkbar macht und die gewünschten Lebensmittel bringt.
Wenn es nötig ist, nicht nur bis zur Tür, sondern bis in die Wohnung (begleitet von einem kleinen Plausch). Oftmals treffen sich auch die Nachbarn am Bäckerwagen. Das ist nicht nur Verkauf, das gehört zu den sog. zwischenmenschlichen Beziehungen und wir werden unsere Stammkunden nicht enttäuschen, nur weil einige ihrer Mitmenschen sich belästigt fühlen, wenn einmal oder zweimal in der Woche ein lautes Klingeln vor der Tür zu hören ist.“

 
Dazu veröffentlichte man nun dieses Schreiben der Verwaltung von ‚Eppstein-Niederjosbach‘, welches man kürzlich erhielt (siehe oben). Die Antwort der Bäckerei fiel darauf entsprechend kritisch aus:

 
„Liebe, Mitmenschen und auch liebe Mitarbeiter der Stadt Eppstein-Niederjosbach, wir wünschen ihnen, dass sie niemals alt werden, niemals krank sind, niemals allein in ihrer Wohnung sitzen und dass sie immer in der Lage sein, werden, ihre lebensnotwendigen Einkäufe selbstständig bei den Supermärkten weit außerhalb ihres Ortes mit dem eigenen Fahrzeug erledigen zu können.
Für alle anderen, die dies nicht können, werden weiterhin wir und die anderen fahrenden Geschäfte wie Metzger, Obst- und Gemüsehändler, Eierverkäufer etc. da sein.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Schneider
Geschäftsleitung Bäckerei Kurt Schrank“

 

Dem kann man sich eigentlich nur vollumfänglich und von ganzem Herzen anschließen!

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keineEigenverantwortung
keineEigenverantwortung
9 Jahre zuvor

Es gibt also noch Fälle, wo Behörden ganz genau hinschauen und darauf achten, dass alle Genehmigungen und Gesetze eingehalten werden.

Schade, in meiner Jugend hat der Eisverkäufer und der Bauer im Wagen auch in der Stadt viel für die Nachbarschaft getan und insbesondere wenig mobilen Menschen geholfen.

Statt diese funktionsfähigen Systeme zu unterstützen, werden die Städte/Kreise bald wieder Sozialprogramme auflegen, damit die Bevölkerung versorgt wird, oder es werden Heime benötigt.

Die Bewohner, die sich überall für Friedhofsruhe in Orten einsetzen, sollten sich fragen, ob es wirklich sinnvoll ist, dies zu fordern. In Orten ohne Leben wollen nur wenige wohnen. Das wirkt sich auch auf die Grundstückswerte aus. Wenn die ersten Häuser leer sind, setzt schnell ein Domino-Effekt ein.

michael bernartz
michael bernartz
9 Jahre zuvor

Ich habe da ne Idee: Wenn akustische Signale auch außerhalb der Ruhezeiten im öffentlichen Verkehrsraum verboten sind, so sind sie es nicht auf Ptivatgrund. Also: Kooperation mit einem Anwohner, auf dessen Grund fahren, und dort hupen. Weil Privatgrund eben kein öffentlicher Verkehrsbereich ist.

paule t.
paule t.
9 Jahre zuvor

@#2: So wie ich das verstehe, könnte es vielleicht sogar noch einfacher sein: Erst anhalten und dann „Schallzeichen abgeben“.

Dass der Bäcker schon vor dem Gespräch, wo Sachen geklärt werden könnten, sich so auf den Schlips getreten fühlt und sich so volkstribunmäßig an die Öffentlichkeit wendet, finde ich merkwürdig. Warum spricht er nicht erst mal mit der Behörde, vielleicht gar den Anwohnern, die sich gestört fühlen, und sucht Kompromisse oder andere Lösungen?

Dass er außerdem ganz ausdrücklich gezielt so laut sein will, dass auch schwerhörige Kunden (!) ihn hören, lässt vermuten, dass Beschwerden über Lärmbelästigung so abwegig vielleicht nicht sind.

Ich habe nie etwas gegen den „Kartoffeln!-Eier!-Gemüse!“-Mann gehabt, der in der Nachbarschaft meiner Eltern regelmäßig verkauft. Der hält an, ruft ein- oder zweimal aus, und gut ist. Ein Verkäufer, der im Fahren andauernd in „Auch Taube sollen mich hören“-Lautstärke glöckelt oder hupt, würde mir aber auch auf den Sack gehen.

Was von beiden hier der Fall ist, kann ich hier nicht wissen. Die hier durchscheinende Haltung, dass der Geschäftsmann per se im Recht sei, finde ich aber ganz schön abwegig.

Lukas
Lukas
9 Jahre zuvor

Ich finde das in Ordnung. Der Eiswagen oder der Bäcker auf Rädern sind Geschäfte, die sich Regeln zu unterwerfen haben. Unfair ist die Argumentation mit alten oder kranken Menschen. Denn wenn ich durstige bin, dann ziehe ich nicht in die Wüste. Für alte und kranke Menschen hat unser gut ausgebauter Sozialstaat sehr gute Angebote wie betreutes Wohnen, Altenheime usw.
Lärmbelästigung bleibt Lärmbelästigung. Was ich dann aber nicht verstehe: dürfen dann auch Kirchenglocken läuten? Denn diese stellen auch, und zwar in noch viel größerem Maße, Lärmbelästigung dar. …

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
9 Jahre zuvor

Hupen, vor allem mit der im Kfz montierten Hupe ist immer schlecht, da außer zur Gefahrenanzeige grundsätzlich verboten. Die Glocke hat den dumpfen Bürgermeister-Mitarbeiter allerdings nicht zu interessieren, da sie a) kein zulassungspflichtiges Warnsignal ist und demzufolge nicht „missbraucht“ werden kann und b) hier sowohl Gewohnheits- als auch Brauchtumsrecht greifen wird.

Scheinbar haben da Zwei tiefergehende Probleme im Dorf…

Sammy
Sammy
9 Jahre zuvor

Nichts neues im Lande der Blockwarte… wenn schon Notärzte und Feuerwehrleute in Ausübung ihrer Dienstpflicht wegen Ruhestörung verklagt werden darf sowas natürlich sein.
Ich wette, dass die sich beschwerenden Anwohner weder Kinder haben, noch hatten und überwiegend Rentner sind.

Becca
Becca
9 Jahre zuvor

Hm…, 1. April?!?

Thomas Weigle
Thomas Weigle
9 Jahre zuvor

Wenn der Bäcker 2x klingelt, nimmt das Unheil seinen Lauf….

Rolf Figge
Rolf Figge
9 Jahre zuvor

Guten Tag,

es kann sich hier doch nur um einen (sehr schlechten*) Aprilscherz handeln. Wenn man sich den Briefbogen ansieht fällt einen
a.) das Datum (1.April 2015) auf und
b.) der Sacharbeiter mit dem Namen Treffer ( ihn gibt es zwar wirklich – aber so viel Zufälle sind auffällig)
c.) das Wappen im Briefkopf sieht wie eine rausgestrecke Zunge aus!!!

Fazit: Ganz klar- ein Aprilscherz* – alles andere waere auch kaum zu glauben !!!

mfG

Rolf Figge

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
9 Jahre zuvor

@#9 Rolf Figge: Die handelnden Personen, Fahrzeuge und Wappen sind allesamt echt, selbst die Route des o.a. Verkaufsfahrzeugs ist unter http://www.schrank-taunusstein.de/ nachlesbar. Und für einen Aprilscherz ist dieses Amtsschimmel-Dingens einfach nicht abstrus und lächerlich genug.

Natascha Rima
Natascha Rima
3 Jahre zuvor

Ich weiß ja nicht, in welchem Kontext die Beschwerde ist, aber bei mir fährt z.B. jeden Tag, wenn Mittagsruhe ist, der Eiswagen vorbei und die Glocke ist dabei so laut, dass es mich jedes Mal hochschreckt. Auf alte Menschen Rücksicht nehmen, ok. Aber bitte auch auf Menschen Rücksicht nehmen, die schreckhaft sind. Und für die, die evtl. irgendwelche Kommentare ablassen möchten. Erschtecken kann eine Körperverletzung darstellen.
Am besten wäre ein Kompromiss… Nicht hupen, leisere Klingel und evtl. feste Zeiten, dann haben alle etwas davon

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