Unsere Gastautorin Silvia Breher ist Bundestagsabgeordnete der CDU und gegen das von SPD, Grünen und FDP geplante Demokratiefördergesetz.
Es sind herausfordernde Zeiten für unsere Demokratie. Mit großer Sorge beobachten wir eine zunehmende Spaltung und Polarisierung unserer Gesellschaft. Vergangene und aktuelle Krisen haben einen Nährboden für die Feinde unserer Verfassung geschaffen. Die Auswirkungen sind zunehmend spürbar. Zur Begegnung dieser Herausforderungen plant die Ampel, mit dem sogenannten Demokratiefördergesetz erstmalig einen gesetzlichen Auftrag des Bundes zur finanziellen Förderung unserer Demokratie und des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu schaffen. An diesem Vorhaben gibt es aber selbst aus ihren eigenen Reihen enorme Kritik.
Bereits im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf wurden von den Sachverständigen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes vorgebracht, die wir als Union teilen. Nun hat auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten diese Kritik bestätigt. Der Bund hat keine klare Gesetzgebungskompetenz für das Demokratiefördergesetz. Schon die dringende Notwendigkeit einer neuen Regelung zur Schaffung eines gesetzlichen Auftrages des Bundes zur finanziellen Förderung dieses Bereiches ist für uns nicht gegeben. Wir haben bereits ein etabliertes und breit aufgestelltes Fördersystem für unsere politische und demokratische Bildungsarbeit, das sich auf die Strukturen der Länder und des Bundes stützt.
Neben der Gesetzgebungskompetenz des Bundes fehlen in dem Gesetzentwurf klare Regelungen, die Transparenz und Meinungsvielfalt bei der Förderung garantieren und einen Missbrauch der Fördergelder verhindern. Eine erfolgreiche Demokratieförderung kann aber nur funktionieren, wenn von vornherein sichergestellt wird, dass mit den Fördergeldern keine Institutionen oder Personen finanziert werden, die die Grundwerte unserer Gesellschaft nicht akzeptieren oder gar zerstören wollen. Derzeit erleben wir, wie beispielsweise über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ Vereine und Organisationen finanziell unterstützt wurden, die aufgrund ihrer Nähe zum radikalen Islam vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Gleiches gilt für Organisationen mit linksextremistischen Tendenzen. Vorfälle dieser Art schwächen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Demokratie und stärken die Extremisten. Um dies zu verhindern, fordern wir immer wieder die Aufnahme einer Demokratieklausel in den Fördervoraussetzungen künftiger Gesetze und Bundesprogramme vor allem im Bereich der Demokratieförderung. Sie verpflichtet Förderempfänger, ein Bekenntnis zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung abzulegen und dafür Sorge zu tragen, dass auch die als Partner ausgewählten Organisationen und Personen sich zu den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Dies schließt auch ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels und zur Ablehnung von Antisemitismus gemäß der vom Deutschen Bundestag beschlossenen erweiterten IHRA-Antisemitismusdefinition ein. Bei Verstößen müssen wir die Möglichkeit haben, die Träger zu sanktionieren, in dem wir die Fördermittel zurückzufordern.
Darüber hinaus muss eine Demokratieförderung vollkommen transparent erfolgen und die pluralistische Vielfalt der Meinungen unserer Gesellschaft abbilden und sichern. Dies ist im aktuellen Gesetzentwurf ebenfalls nicht geregelt. Die Förderrichtlinien sollen durch die zuständige Behörde bestimmt werden. Eine zusätzliche parlamentarische Kontrolle ist nicht vorgesehen. Im Ergebnis ist zu befürchten, dass die Förderzusagen stark von der jeweiligen politischen Agenda abhängen und für die Bürgerinnen und Bürger völlig intransparent sind. Die Konsequenzen können wir bereits beobachten. Bundesministerin Paus betont immer wieder, dass es ihr vor allem um den Kampf gegen den Rechtsextremismus geht. Das spiegelt sich auch in den Projekten wider, die derzeit im Rahmen des „Demokratie leben!“-Programms gefördert werden. Außen vor bleibt dabei beispielsweise der Bereich des Linksextremismus und Islamismus. Vieler Projektträger, die sich im Bereich der Islamismus-Prävention engagieren, berichten uns, dass ihre Förderanträge abgelehnt werden. Dies ist für die Betroffenen aufgrund der intransparenten Förderrichtlinien oft nicht nachvollziehbar. Das ist eine gefährliche Entwicklung. Es darf gerade im Bereich der Demokratieförderung nicht der Eindruck entstehen, dass die Förderung von Projekten abhängig von Ideologien oder der Nähe zu den Positionen der jeweiligen Bundesregierung ist. Demokratie bedeutet auch, den Raum für eine angemessene Streitkultur zuzulassen und unterschiedliche Meinungen auszuhalten.
Was eine wehrhafte Demokratie braucht, ist eine starke Zivilgesellschaft. Diese lässt sich aber nicht mit Geld erzwingen oder heranziehen. Sie bildet sich in einer Demokratie von selbst. Es sind ihre Strukturen, die wir stärken müssen. In der aktuellen Diskussion werden von der Ampel die bereits bestehenden Strukturen des bürgerschaftlichen Engagements und der politischen Bildung aber völlig außer Acht gelassen. Das Demokratiefördergesetz schafft viel mehr die Voraussetzungen dafür, dass neue parallele Strukturen zur Förderung unserer Demokratie geschaffen werden, die mit unserem bisherigen System in Konkurrenz stehen und dies in ein Ungleichgewicht bringen. Welche Auswirkungen dies hat, haben wir im vergangenen Jahr an den geplanten Kürzungsvorhaben der Ampel für den Bundeshaushalt 2024 gesehen. Genau bei den bestehenden Strukturen und Programmen, die sich derzeit aktiv vor Ort für unsere Demokratie, politische Bildung und unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen, sollten finanzielle Mittel in erheblichem Umfang gestrichen wenden.
Um die zunehmende Polarisierung in unserem Land endlich zu stoppen, brauchen wir kein Demokratiefördergesetz, sondern eine Regierung, die die Probleme löst, die zu dieser Verunsicherung und Spaltung geführt haben.
Zur Person:
Silvia Breher, geboren am 23. Juli 1973 in Löningen, ist seit 2001 Mitglied der CDU und vertritt seit 2017 ihre Partei als Mitglied des Deutschen Bundestages. Seit 2019 ist sie Vorsitzende des CDU-Landesverbandes Oldenburg und stellvertretende Bundesvorsitzende der CDU Deutschlands. Im Jahr 2021 übernahm sie den Vorsitz der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Die Juristin ist Mutter von drei Kindern.