Böhmermanns „Schmähgedicht“ bleibt weiterhin in großen Teilen verboten, das OLG Hamburg hat die Berufung abgelehnt. Nur noch sechs der ursprünglich 24 Zeilen sind erlaubt. Das ist insofern witzig, als der Gedicht-Rumpf so erst zur Beleidigung wird.
Denn wenn jemand einfach zu Herrn Erdogan geht und ihn „sackdoof, feige und verklemmt“ nennt, so wäre dies durchaus kränkend. Ohne den verbotenen Rest darf man dies aber laut Gericht sagen. Dass diese Zeilen aber eben satirisch gemeint sind, ergibt sich erst durch die geradezu absurde Übertreibung, die durch die übrigen Reime entsteht.
Das Argument „sonst wäre ja jede rassistische oder sonstige Beleidigung immer erlaubt, solange man nur vorher Satire sagt“ ist eben falsch. Zu einer Satire wird die Angelegenheit nur durch den Kontext. Der Kontext des Gedichtes war, dass Herr Erdogan sich in geradezu lächerlicher Weise über ein sehr harmloses Lied der Sendung extra 3 echauffiert hatte. Dies wurde durch Böhmermanns Gedicht ad absurdum geführt. Mit jeder weiteren Übertreibung wurden zwei Dinge klarer: Wie geringfügig eigentlich der Jux von extra 3 war und wie unernst Böhmermann seine „Beleidigungen“ meint.
Es ist offensichtlich, dass Böhmermann – selbst wenn er wirklich wütend wäre und ausnahmsweise mal wirklich keinen Witz machen würde – Erdogan nicht ernsthaft auf diese Weise beschimpfen würde. Dass Erdogan sich über etwas derart Absurdes so empört, entlarvt den Charakter dieses Mannes.
Deswegen ist das Gedicht absolut gelungene Satire gewesen. Und selbstverständlich auch Kunst. Nicht wegen Versmaß und Endreim. Sondern wegen des Zusammenhangs und der Ebenen.
Jetzt hingegen, wo all das fehlt und da nur noch „sackdoof“ steht, ist es zu einer Beleidigung geworden. Das Gericht hat Erdogan einen Bärendienst erwiesen. Vielleicht ja auch eine äußerst subtile Form der Majestätsbeleidigung?
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Robert von Cube,
so kann man das Urteil, die Urteilsbegründung sehen und kommentieren.
Für mich ist das allerdings relativ belanglos, denn mir ist wichtiger, daß das OLG als Berufungsinstanz das erstinstanzliche Urteil nicht nur bestätigt hat, sondern auch dessen Begründung im wesentlichen "gutheißt". Das bedeutet, daß Böhmermann (und Co.!!) erneut "bescheinigt" wurde, daß auch Kabarettisten ( u. z.B. auch sog. Rapper) den grundrechtlich gewährleisteten Schutz der Persönlichkeit eines jeden Menschen zu beachten haben, wenn sie "etwas von sich geben" und sich dabei auf die Meinungsfreiheit (und/oder) die Kunstfreiheit berufen.
Böhmermann hat allerdings ankündigen lassen, daß er gegen die Nichtzulassung der Revision beim BGH Nichtzulassungsbeschwerde einlegen wird und zudem erwägt, letztendlich auch das BVerfG anzurufen.
Also:
abwarten.
In Kenntnis der bisherigen Rechtsprechung des BGH und des BVerfG lege ich mich 'mal fest und mutmaße, daß beide oberen Bundesgerichte im Sinne des Urteiles des OLG (bzw. des LG) entscheiden dürften. Ich fände das " gut so".
PS
Dass das Alles Werbung für Böhmermann ist, läßt sich nicht leugnen . Die Vermutung liegt nahe, daß Böhmermann deshalb provoziert, deshalb bewußt verfassungswidrig polemisiert und deshalb auch den "Instanzenweg" auszuschöpfen gedenkt.
Wer kannte vor diesem Spektakel Böhmermann, einen für mich (!!) ehe einfältig nd "einfach gestrickt" wirkenden Kabarettisten, den ich mir deshalb nach wenigen Erlebnissen nicht mehr antue.
–
Nicht wegen Versmaß und Endreim. Sondern wegen des Zusammenhangs und der Ebenen.
Wegen, Genitiv, Umgangssprache und der Duden. So viele Probleme …
https://www.duden.de/rechtschreibung/wegen
Ähh … und?
Vielleicht wegen des Versmaßes und des Endreims? So ungefähr …
Ratschlag: verlinkte Artikel erst durchlesen, bevor man besserweiß …
"Ein allein stehendes, stark gebeugtes Substantiv im Singular bleibt im Allgemeinen ungebeugt:
wegen Diebstahl
wegen Umbau geschlossen"